Mangelhafte Standortanalyse: Unternehmensberater soll Schadenersatz zahlen

Vielfach beraten und unterstützen Unternehmensberater ihre Kunden schon in der Gründungs-phase. Dabei stellt sich auch die Frage nach einem geeigneten Standort. Für jedes Unternehmen kann der richtig gewählte Standort entscheidend sein. Top oder Flop, Erfolg oder Insolvenz. Denn eine einmal getroffene Standortentscheidung lässt sich nur mit hohen Kosten wieder rückgängig machen. Wenn sie aus vertragsrechtlichen Gründen überhaupt möglich ist. Kommt es zu solch einem Schadenfall, hilft dem Unternehmensberater nur eine geeignete Berufshaftpflichtversicherung.

Existenzgründer schauen sich die Lage einer infrage kommenden Immobilie genau an, bevor sie ein Geschäft, eine Filiale oder ein Büro eröffnen. Ganz besonders wenn die Zielgruppe voraussichtlich zum größten Teil aus Laufkundschaft besteht. Wer es sich leisten kann, beauftragt zur Sicherheit einen Fachmann mit einer kompetenten Standortanalyse, in der Regel einen Unternehmensberater.

Zwei Apotheken in unmittelbarer Umgebung

Die falsche Beratung, der falsche Standort kann die Existenz bedrohen. In unserem Beispiel wollte ein Apotheker auf Nummer sicher gehen und beauftragte einen erfahrenen Unternehmensberater mit einer Standortanalyse für die Neueröffnung einer Apotheke.

Aber auch „alten Hasen“ kann hin und wieder ein Fehler unterlaufen. Der Unternehmensberater übersah, dass in unmittelbarer Umgebung zum gleichen Zeitpunkt eine weitere Apotheke eröffnet wurde. Der Konkurrent hatte allerdings keinen Berater mit einer Standortanalyse beschäftigt.

Das Ergebnis war für beide Parteien äußerst ärgerlich: Sie hatten mit hohen Kosten in ihre Apotheke investiert und waren langfristige Verträge eingegangen. Was beide nicht getan hätten, wenn sie von den Plänen des jeweils Anderen gewusst hätten.

Fehlberatung: Geschädigter Apotheker fordert Schadenersatz

Der geschädigte Apotheker, der völlig unerwartet die Konkurrenz direkt gegenüber hatte, forderte vom beauftragten Berater auf Schadensersatz. Ein immenser Schaden, gegen den der Unternehmensberater glücklicherweise versichert war.

Die exali Consulting Haftpflichtversicherung prüfte die Ansprüche des Klägers und beglich den entstandenen Schaden auf Basis der entstehenden Gewinneinbußen. Denn diese Schäden sind vom Versicherungsschutz der consulting Haftpflichtversicherung Police umfasst.

Weiteres Schadenbeispiel: