400.000 Euro Schadenersatz für Prinzessin Madeleine

"Rücksichtlos" haben Boulevardblätter die Persönlichkeitsrechte der schwedischen Prinzessin verletzt. Zu diesem Urteil kommt das Oberlandesgericht Hamburg (AZ.: U4/08). Es sprach der Prinzessin 400.000 Euro Schadenersatz zu. Laut Medienanwalt Matthias Prinz ist das die höchste je in einem Presserechts-Prozess vor einem deutschen Gericht erstrittene Entschädigung. Für juristische Beobachter geht daher auch in Deutschland der Trend zu immer höheren Schmerzensgeldern.

OLG Hamburg: Außerordentlich hohe Entschädigung

Affären, Hochzeitspläne, Schwangerschaften: Es sollen fast 90 frei erfundene Berichte gewesen sein, die über Jahre hinweg in Blättern wie "Frau mit Herz" oder "Welt der Frau" erschienen sind. Die Zeitschriften gehören zum Sonnenverlag, einer Tochter der Klambt-Mediengruppe.

Der Streitfall, Teil I

Das schwedische Königshaus hatte den Anwalt Matthias Prinz 2003 beauftragt, verzerrende und unwahre Artikel über Prinzessin Madeleine und ihre Schwester, Kronprinzessin Victoria, zu sammeln, um dagegen rechtliche Schritte einzuleiten. Was folgte, war 2005 die Klage vor der Pressekammer des Landgerichts Hamburg. Prinz hatte 86 Artikel gefunden, die er als verunglimpfend betrachtete. Seine Forderung: 500.000 Euro Entschädigung und eine Verpflichtung zur öffentlichen Richtigstellung.

Schon damals sprachen die Richter der Prinzessin eine Entschädigung von 300.000 Euro zu.

Der Streitfall, Teil II

Das Landgericht sprach der Klägerin 300.000 Euro zu. Dagegen hatten die Prozessparteien Berufung eingelegt, so landete der Fall nun vor dem Oberlandesgericht Hamburg (OLG). Dies bestätigte das Urteil aus erster Instanz, erhöhte die Entschädigung auf 400.000 Euro.

Die Artikel waren laut OLG "unstreitig unwahr". Sie hätten die Persönlichkeitsrechte der Prinzessin massiv verletzt.

Schadenersatzsumme "Signal an Journalisten"

Mit der hohen Schadenersatzsumme soll nach Angaben eines Sprechers des Gerichts ein "echter Hemmungseffekt" mit abschreckender Wirkung geschaffen werden. Ein Signal an alle Journalisten also.

Der Schadenersatz im Fall Madeleine wäre sogar noch höher ausgefallen, wenn die Erscheinungstermine der Artikel nicht so weit zurück gelegen hätten. Die Berichte nähmen zudem aufeinander Bezug und seien somit als Einheit zu betrachten. Da die Artikel schon in den Jahren 2000 bis 2004 erschienen waren, entfalle auch der Rechtsanspruch auf Berichtigung und Widerruf

Nota bene 1: Die Media Haftpflicht von exali versichert Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht.

Note bene 2: Laut Anwalt Matthias Prinz will Madeleine die 400.000 Euro Entschädigung an gemeinnützige Initiativen spenden.

Der Autor behält sich alle Rechte am Artikel vor.
© Ralph Günther, exali AG