Relaunch missglückt: Hertz verklagt Dienstleister auf Millionen

Wer nicht bekommt, was er bestellt hat, bekommt sein Geld zurück, oder? Was im Handel funktioniert, kann bei Dienstleistern zu einem echten Problem werden. Wenn dem Auftraggeber das Produkt nicht gefällt oder ein Projekt scheitert, geht es immer um viel Geld, wie momentan vor einem New Yorker Gericht. Wegen eines geplatzten Relaunches ihrer Webseite verklagt die Autovermietung Hertz den Dienstleister Accenture auf Millionen. Lesen Sie hier, wie es zu der gigantischen Forderung kam.

Responsive und mit App bitte

Was war passiert? Die Hertz Autovermietung wollte ihre Website auf Responsive Design umstellen. Das bedeutet, die Websiteinhalte werden immer optimal dargestellt, egal ob der User diese auf dem Smartphone, Tablet oder Desktop PC öffnet. Außerdem wünschte sich Hertz weltweit verwendbare Programmbibliotheken, wodurch die Webpräsenz auf internationale Standorte übertragen werden kann. Zur neuen Internetseite sollte es außerdem eine App geben, damit User auch unterwegs schnell und einfach auf das Angebot der Autovermietung zugreifen können. Und hier kommt nun Accenture ins Spiel, eine der weltweit größten Beratungs-, Technologie und Outsourcing-Dienstleister (weltweit 460.000 Mitarbeiter, Börsenwert circa 101 Mrd. Dollar). Diese erhielt von Hertz im August 2016 den Auftrag, den Relaunch der Website inklusive der weiteren Anforderungen durchzuführen. Spätestens im Dezember 2017 sollte das Projekt abgeschlossen sein.

Leistung: Mangelhaft

Im Januar 2018 war allerdings weder die App noch die Webseite fertig, Accenture verschob die Lieferung auf April 2018. Daraufhin verklagte Hertz Accenture vor einem New Yorker Gericht auf die Rückerstattung bereits gezahlter 32 Millionen Dollar plus Schadenersatz. Laut Klageschrift verlor Hertz zu diesem Zeitpunkt das Vertrauen darauf, dass das Projekt ein erfolgreiches Ende nehmen würde. Denn Accenture war nicht nur spät dran, die Qualität ihrer Arbeit ließ auch stark zu wünschen übrig. Weniger als die Hälfte der in Auftrag gegebenen Features seien überhaupt umgesetzt worden. Hertz unterstellt den Webentwicklern von Accenture, absichtlich auf die umständliche Implementierung weiterer Funktionen verzichtet zu haben. Statt Responsive Design programmierten diese lediglich eine Version für Smartphones und eine für die Darstellung am Desktop. Anstatt nach Beschwerden von Hertz ihre Arbeit kostenlos nachzubessern, forderte Accenture dafür auch noch 100.000 Dollar obendrauf. Außerdem hätten die Programmierer auf eine abschließende Fehlerkontrolle verzichtet. Hertz beziffert den hierdurch entstandenen Schaden auf weitere 10 Millionen Dollar.

Accenture ist sich keiner Schuld bewusst

Auf Nachfrage von The Register wies Accenture die Anschuldigungen als haltlos zurück. Man verteidige die eigene Position und wolle auf weitere Kommentare verzichten, da es sich um einen laufenden Prozess handle. Tatsächlich liegen solche Fälle nicht immer so klar, wie sie anfangs erscheinen. Denn oftmals ist auch eine unzureichende Kommunikation schuld an dem Dilemma und daran haben meist beide Vertragsparteien ihren Anteil.

Als Webagentur an eine umfassende Absicherung denken

Den Millionenschaden wollen natürlich weder Hertz noch Accenture verantworten. Wer am Ende die Schuld am Scheitern des Projekts trägt, muss jetzt das Gericht klären. Accenture ist ein großes internationales Unternehmen, das wahrscheinlich auch eine hohe Schadenersatzzahlung stemmen kann. Für kleine und mittlere (Web-)Agenturen und Dienstleister können Schadenersatzforderungen jedoch schnell existenzbedrohend sein. Und vor diesen ist niemand gefeit, egal wie groß das Unternehmen ist.

Aktueller Schadenfall

Bei einem aktuellen Schadenfall, der einer bei exali.de versicherten Webagentur aus dem Süddeutschen Raum passierte, musste für ein gescheitertes Onlineshop-Projekt z. B. eine Schadensumme von rund 45.000 Euro gezahlt werden.

Deshalb sollten (Web-)Agenturen und Dienstleister von Anfang an auf die richtige Absicherung setzen. Die Media-Haftpflicht über exali.de prüft im Schadenfall zunächst auf eigene Kosten, ob die Forderung berechtigt ist und übernimmt eine begründete Schadenersatzzahlung. Kommen die Versicherungsexperten zu dem Schluss, dass die Ansprüche nicht gerechtfertigt sind, übernimmt der Versicherer die Kosten der Schadenabwehr (zum Beispiel Rechtsanwalts- und Gutachterkosten).

Sie haben Fragen zu Ihrem passenden Versicherungsschutz? Unsere Experten sind persönlich für Sie da, ohne Warteschleife und Callcenter.


© Kathrin Bayer – exali AG