Checkliste Projektvertrag: Die wichtigsten Inhalte und Infos

Wenn Sie als Freelancer für Unternehmen arbeiten, ist es wichtig, diese Zusammenarbeit umfassend im Vorfeld zu regeln. Gerade bei größeren Projekten bietet sich dafür ein Projektvertrag an. Damit können Sie sich im Zweifel auf Ihre Rechte berufen und haben für den Fall einer Auseinandersetzung etwas in der Hand, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Welche Punkte so ein Projektvertrag beinhalten sollte und was es bezügliche der Haftung zu beachten gibt, haben wir in diesem Artikel für Sie aufbereitet.

Projektvertrag für Freelancer – Sicherheit für beide Seiten

Jede Zusammenarbeit bringt Rechte und Pflichten mit sich. Gerade bei umfangreichen Vorhaben ist hier ein Projektvertrag das richtige Instrument, um die wichtigsten Punkte für beide Seiten zu regeln. Außerdem wissen Sie auch dann noch genau, was zu tun ist, wenn etwas Unerwartetes passiert.

Arbeiten Sie zum Beispiel als Freelancer für ein Unternehmen, kommen die Vertragsarten Dienst- oder Werkvertrag in Frage. Beim Dienstvertrag dreht sich alles um die Erbringung einer Dienstleistung. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Ihre Kundin oder Ihren Kunden in einer neuen Projektmanagementmethode coachen. Beim Werkvertrag dagegen geht es um ein ganz konkretes Ziel. Sie schulden ein “(Ge)Werk“. Damit gemeint ist ein konkretes Endprodukt wie eine komplette App, die Sie in ihrer Funktion als Programmiererin oder Programmierer entwickeln sollen. Mehr zu den verschiedenen Vertragsarten und ihren Besonderheiten lesen Sie im Artikel Vertragsarten: Werkvertrag oder Dienstvertrag, wo liegt der Unterschied?

 

Projektvertrag – der Inhalt

Doch was gehört nun in den Projektvertrag? Sicher hat jede Zusammenarbeit ihre Eigenheiten und kein Projekt ist wie das andere. Dennoch sollten Sie bestimmte Punkte beim Abschluss eines Projektvertrags berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem:

Tipp:

Jedes Projekt hat auch einmal ein (hoffentlich gutes) Ende. Wie Sie aus diesem Zeitpunkt das Beste für Ihr Business herausholen, verrät Ihnen unser Artikel Projektende für neue Aufträge nutzen: So werden aus einmaligen Auftraggebern Stammkunden.

Projektvertrag und Haftung

Zuerst einmal gilt: Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse sind ein üblicher Bestandteil von Projektverträgen und kein Grund zur Panik. Denn bloß, weil Auftraggebende eine solche Klausel im Vertrag platzieren, bedeutet das längst nicht, dass diese zulässig ist. Auch die Schadenersatzansprüche Ihrer Kundin oder Ihres Kunden sind nicht automatisch gerechtfertigt. Zum besseren Verständnis folgen hier erst einmal ein paar Definitionen:

Ein klassischer wie potenziell existenzbedrohender Fauxpas ist zum Beispiel die Markenrechtsverletzung. Rechtsanwalt Niklas Plutte spricht im Interview darüber, wie Sie so ein Missgeschick vermeiden.

Der Gesetzgeber stellt hohe Anforderungen an Haftungsbeschränkungen. Daher empfehlen wir, überzogene Leistungszusagen unbedingt zu vermeiden und die rechtlichen Vorgaben genau zu beachten. Hier einige Praxistipps:

Bei großen und kleinen Projekten bestens abgesichert

Um gegen unkalkulierbare Schadenersatzforderungen in Projekten gewappnet zu sein, empfiehlt sich neben einem gut ausgearbeiteten Projektvertrag der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Die Berufshaftpflichtversicherungen über exali vereinen im Basis-Schutz die Versicherungskomponenten der Vermögensschadenhaftpflicht sowie der Büro- und Betriebshaftpflicht. So sind Sie bei finanziellen Schäden, aber auch bei Personen- und Sachschäden umfassend abgesichert. Darüber hinaus bietet exali für die Risiken einzelner Branchen individuell anpassbare, optionale Zusatzbausteine an.

exali Tipp: Vertragliche Haftung mitversichert
Als Besonderheit bietet die Berufshaftpflicht über exali auch bei haftungsverschärfenden Klauseln in Projektverträgen Versicherungsschutz, die über die im BGB gesetzlich geregelte Haftung hinausgehen.

Sie haben Fragen? Die Profis vom exali Kundenservice stehen Ihnen von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter + (49) 0 821 80 99 46 0 zur Verfügung und helfen Ihnen dabei, die Versicherungslösung zu finden, die wirklich zu Ihnen passt. Nutzen Sie auch gern unser Kontaktformular!

Deckungssummen/Versicherungssummen in Projektverträgen

Viele Unternehmen fordern von „ihren“ Freelancern eine Berufshaftpflichtversicherung, um im Fall beruflicher Versehen und Fehler nicht auf einem Schaden sitzen zu bleiben. Dafür werden im Projektvertrag bestimmte Deckungssummen, man spricht hier auch von Versicherungssummen, festgelegt. Die Deckungssumme beschreibt den maximalen Betrag, den eine Versicherung im Schadenfall erstattet. Überschreitet ein Schaden die festgelegte Deckungssumme, muss die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer die Differenz selbst begleichen. Für Ihren Projektvertrag heißt das:

Projektvertrag: Viel Aufwand, wenig Resultate?

Tatsächlich ist die Schriftform für Projektverträge in Deutschland nicht zwingend erforderlich – sie lassen sich auch mündlich oder formlos per E-Mail abschließen. Für alle Punkte, die Sie und Ihre Kundin beziehungsweise Ihr Kunde nicht individuell regeln, greifen die Standardvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Diese sind auch ein guter Leitfaden, um sicherzugehen, dass Sie durch bestimmte Klauseln nicht benachteiligt werden. Die Paragrafen 611 bis 630 beinhalten hierbei die Vorschriften zum Dienstvertrag, während die Paragrafen 631 bis 651 die Vorgaben zum Werkvertrag regeln.

Selbst bei kleineren Projekten sollten Sie zumindest die wesentlichen Eckpunkte schriftlich festhalten, um sich rechtlich eine sichere Position zu verschaffen. Spätestens bei größeren Projekten und Risiken sollten Sie aber auf einen umfassenden Projektvertrag bestehen. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Sie für ein Unternehmen einen Onlineshop programmieren. Hier kann ein berufliches Versehen für hohe Schäden sorgen.