EU-weite Kontrollen zum Verbraucherschutz im eCommerce: Was Onlinehändler jetzt tun müssen

Onlinehändler sind im Visier der EU-Verbraucherschützer. Aufsichtsbehörden haben bei einer europaweiten Kontrolle rund 500 Onlineshops überprüft und bei zwei Dritteln grundlegende Verstöße gegen EU-Recht festgestellt. Darunter Verstöße gegen das Widerrufsrecht und die Geoblocking-Verordnung. Die Behörden kündigten weitere Kontrollen und Bußgelder an. Was die Kontrolleure bemängeln und was Sie als Onlinehändler jetzt tun sollten…

eCommerce: Gravierende Verstöße gegen Verbraucherschutz

Onlinehändler verstoßen in großem Umfang gegen einfachste Verbraucherschutzrechte, teilte die EU-Kommission mit. Über ein Viertel der eCommerce-Seiten informieren demnach Verbraucher nicht ausreichend darüber, wie sie von ihrem Vertrag zurücktreten können (also über ihr 14-tägiges Widerrufsrecht). Auf fast der Hälfte der Websites gibt es außerdem keine Informationen zur 14-tägigen Rücksendefrist und wann diese beginnt.

Doch damit noch nicht genug: Über ein Fünftel der Onlineshops verstößt gegen die Geoblocking-Verordnung, vor allem gegen die Regelung, dass Kunden aus anderen EU-Ländern im Onlineshop wie Einheimische behandelt werden müssen.   

Über 20 Prozent der überprüften Webshops verstoßen außerdem gegen die Preisangabenverordnung; auf über einem Drittel fehlt der Hinweis auf den zweijährigen gesetzlichen Anspruch auf Reparatur, Ersatz oder Rückerstattung fehlerhafter Waren. 45 Prozent enthalten keinen Link auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform)

Hohe Bußgelder drohen: EU-Kommission kündigt weitere Kontrollen an

Im nächsten Schritt werden die nationalen Behörden laut EU-Kommission nun die Details der Verstöße auflisten und die betroffenen Onlinehändler auffordern, diese zu beheben. „Die Verbraucherschutzbehörden werden gegebenenfalls mithilfe ihrer nationalen Durchsetzungsverfahren sicherstellen, dass Anbieter den Vorschriften in vollem Umfang nachkommen“, heißt es seitens der EU-Kommission. Wer die Verbraucherrechte schwerwiegend verletzt, muss seit Kurzem mit Geldbußen von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes rechnen, da Anfang Januar schärfere Regeln zum Verbraucherschutz in der EU in Kraft getreten sind.

Das Vertrauen der Käufer in den Onlinehandel stehe auf dem Spiel, sagte EU-Verbraucherkommissar Didier Reynders. Fakt ist, es werden weitere Kontrollen folgen, der eCommerce steht unter besonderen Beobachtung der EU. Bei Verstößen drohen nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch Abmahnungen von (Pseudo-)Wettbewerbern und Abmahnanwälten.

Verstöße gegen Verbraucherschutz: Was Onlinehändler tun müssen

Damit Sie bei einer Kontrolle der Aufsichtsbehörden kein Bußgeld riskieren, haben wir hier die bemängelten Verstöße aufgelistet und die wichtigsten To-Do`s sowie weitere Infos für Onlinehändler zusammengefasst:

Verstoß Was die EU bemängelt Was Onlinehändler tun müssen Weitere Infos
Widerrufsrecht Verbraucher werden nicht oder unzureichend über ihr 14-tägiges Widerrufsrecht informiert

Den Kunden verständlich darüber aufklären, dass er ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten kann, und zwar:

  • Im Bestellprozess: Link zur Widerrufsbelehrung
  • Nach der Bestellung: In der Bestellbestätigungs-Mail oder in Papierform durch Einlegen in das Paket
Achtung: Die Form der Widerrufserklärung ist dem Verbraucher überlassen (Brief, E-Mail, Fax, Widerrufsformular).

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Widerruf, Gewährleistung und Co: Pflichten für Onlinehändler
Rücksendefrist Verbraucher werden nicht über die 14-tägige Rücksendefrist für Waren informiert Den Kunden ausreichend über die 14-tägige Rücksendefrist für Waren informieren: Diese beginnt an dem Tag, an dem der Kunde den Händler über den Widerruf informiert hat.

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Rücksendung nach sechs Monaten: Onlinehändler muss Kaufpreis zurückerstatten
Geoblocking-Verordnung Verbraucher werden in der EU auf Grund Ihres Aufenthaltsortes beim Onlineshopping anders behandelt als Einheimische Laut Geoblocking-Verordnung muss jeder Kunde im Onlineshop gleich behandelt werden, egal aus welchem EU-Land er bestellt. Zugangsbeschränkungen zur Website oder unterschiedliche Zahlungsbedingungen sind daher nicht erlaubt.

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Die Geoblocking-Verordnung kommt: Das müssen Online-Händler jetzt tun
Preisangabenverordnung Ungenügende oder fehlende Preisangaben, zum Beispiel zu Liefer- oder Zusatzkosten Gesamtpreis, Umsatzsteuer, Versandkosten und Grundpreis immer angeben und die Hinweise gemäß den Vorschriften der Preisangabenverordnung platzieren.

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Preisangabenverordnung im Onlinehandel: Die wichtigsten Pflichten einfach erklärt

 

Webshop jetzt bei Verbraucherschutzverstößen absichern

Onlinehändler sind leider nicht nur durch Behörden unter Beschuss: Die Abmahnindustrie hat besonders den eCommerce im Visier und sucht gezielt nach Verstößen, um diese abzumahnen. Ständig kommen neue Regeln hinzu, die im Onlineshop umgesetzt werden müssen. Und nun schlagen auch noch die EU-Verbraucherschützer Alarm und kündigen weitere Kontrollen an.

Wir haben die Lösung, damit Sie als Onlinehändler besser durchatmen und sich auf Ihr Business konzentrieren können: Die Webshop-Versicherung über exali.de. Durch die Webshop-Versicherung werden die Risiken durch Abmahnungen kalkulierbar. Der Versicherer prüft zuerst, ob eine Abmahnung (etwa durch Wettbewerber, Verbraucherschutzverbände etc.) berechtigt ist, geht ggf. auf eigene Kosten dagegen vor oder bezahlt die Kosten und damit verbundene Schadenersatzforderungen bei einer berechtigten Abmahnung.

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