Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung: Wer braucht was?

Pflichtangaben auf Webseiten: Impressum, Datenschutzerklärung oder Widerrufsbelehrung – wer was auf seiner Seite hinterlegen muss, erfahrt ihr heute von unserem Experten, Niklas Plutte, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Außerdem verrät er euch, was davon ihr wie auf euren Social-Media-Kanälen einbinden müsst und welche Faustregel es allgemein gibt. Kleiner Spoiler: Es kommt hauptsächlich darauf an, ob ihr einen Onlineshop betreibt oder nicht.
 
 

 

Ein Fehler in den AGB, eine fehlende Datenschutzerklärung oder widersprüchliche Impressen. Schon kleine Fehler auf Webseiten können zu Abmahnungen führen. Um Rechtsverletzungen und Abmahnungen zu vermeiden, solltet ihr eure Pflichtangaben auf der Webseite immer aktuell halten und bestenfalls von einem Anwalt überprüfen lassen. Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es natürlich nicht, darum gehört zu einem umfassenden Risikomanagement auch eine solide Absicherung für euer Business.

Mit einer Berufshaftpflichtversicherung über exali.de ist euer Business oder eure Tätigkeit als Freelancer bestens abgesichert. Ob IT-Freelancer, Werbeagentur, Onlineshop oder Blogger – bei exali.de findet ihr den passenden Schutz für eure Branche.

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