5 Tipps für Onlineshops: So wird Weihnachten ein voller Erfolg

Alle Jahre wieder kommt für den Onlinehandel die umsatzstärkste Zeit des Jahres: Weihnachten. Viele Webshop-Betreiber:innen dann wieder um die Gunst der kauffreudigen Verbraucher:innen. Doch wie bereiten sich Onlinehändler:innen auf Weihnachten vor? Wie können sie ihren Umsatz steigern und wo lauern rechtliche Stolperfallen? In diesem Artikel haben wir 5 Tipps zusammengestellt, mit denen Weihnachten auch für Ihren Onlineshop zum Fest der Freude wird.

Tipp 1: Zu Weihnachten den Warenbestand aufstocken

Zu Weihnachten suchen viele im Internet nach passenden Geschenken für die Liebsten. Da würden sich Onlinehändler:innen ein dickes Geschäft entgehen lassen, wenn ihnen plötzlich die Ware ausgeht. Darum sollten Sie in der Vorbereitung auf Weihnachten den Warenbestand überprüfen. Sorgen Sie dafür, dass die Regale in Ihren Lagern voll sind und erweitern Sie gegebenenfalls das Sortiment um Artikel, die zu Weihnachten passen.

Aber auch wenn die Regale voll sind, sollten Sie aufpassen. Denn nichts ist ärgerlicher als ein Geschenk, das erst nach Heiligabend bei Ihren Kundinnen und Kunden ankommt. Klären Sie daher vorher mit Ihrem Versand- und Lieferdienst ab, wie deren Kapazitäten sind und bis zu welcher Frist spätestens eine Bestellung eingegangen sein muss, damit das Paket pünktlich am 24. Dezember unterm Weihnachtsbaum liegt.

Die folgende Checkliste hilft Ihnen, Ärger zu vermeiden:

Auch im Weihnachtsgeschäft rundum abgesichert

Die umsatzstärkste Zeit des Jahres steht für Onlinehändler:innen unmittelbar vor der Tür. Doch so schön die besinnliche Zeit auch ist, so viele Risiken birgt sie für Ihr Business. Ob Rechtsverletzungen, Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen (DSGVO) oder Cyber-Attacken die zu Umsatzeinbußen führen, die Webshop-Versicherung über exali ist immer an Ihrer Seite. Im Fall einer Abmahnung prüft der Versicherer dank des integrierten passiven Rechtsschutzes auf eigene Kosten, ob diese berechtigt ist und übernimmt die Kosten für die Abwehr der Forderung (zum Beispiel Rechtsanwalts- und Gutachterkosten). Im Fall einer berechtigten Forderung übernimmt er die Schadenersatzzahlung.

Tipp 2: Werbung ist auch an Weihnachten wichtig!

Natürlich haben Ihre potenziellen Kundinnen und Kunden auf dem Schirm, dass bald Weihnachten ist. Allerdings wissen Sie nicht, welche speziellen Produkte, Angebote oder Aktionen Sie in Ihrem Onlineshop zur Weihnachtszeit anbieten. Deshalb gibt es verschiedene Möglichkeiten, mit denen Sie auf Ihr Angebot aufmerksam machen können.

Gerade zu Weihnachten lohnt es sich, Geld in Werbung zu investieren, da die Konkurrenz groß ist und alle um Kundinnen und Kunden buhlen.

 

Aktions-Newsletter

Deshalb ist eine der besten Maßnahmen, um auf sich aufmerksam zu machen, ein spezieller Newsletter mit Angeboten, Aktionen und Geschenkideen. Denn: Auch Ihre Kundinnen und Kunden im Internet nach Geschenken suchen, haben sie unter Umständen noch nicht daran gedacht, dass das passende Geschenk auch in Ihrem Onlineshop zu finden ist. Stellen Sie in der E-Mail ein besonderes Angebot in den Vordergrund oder erinnern Sie daran, dass es jetzt wieder saisonale Produkte zum Thema Weihnachten gibt.

Tipp:

Beim Thema Newsletter gibt es einige rechtliche Stolperfallen, die Sie auf dem Schirm haben sollten. Das Wichtigste fasst dieser Artikel zusammen: Rechtssicheres Newsletter-Marketing

Sales-Boost mit Google Ads

Damit Ihre Verkaufsaktionen gerade zur heiß umkämpften Weihnachtszeit die bestmögliche Aufmerksamkeit erhalten, sollten Sie zudem über Werbeanzeigen nachdenken. Am effektivsten sind Google Ads, da viele Nutzer:innen gezielt über Google nach Produkten oder Aktionen suchen. Da die Weihnachtszeit natürlich jeder Onlineshop für sich nutzen möchte, ist es hier ratsam, nicht auf Keywords rund um das Thema Weihnachten (zum Beispiel: Geschenke, Weihnachten, Advent etc.), sondern sich auf passende Schlagworte zu Ihrem Sortiment zu konzentrieren.

Tipp:

Wie Sie Werbeanzeigen in Google Ads anlegen und was Sie dabei beachten sollten, haben wir in folgendem Artikel für Sie zusammengestellt: Google Ads - alles Wissenswerte für erfolgreiche Werbeanzeigen

Social Media Werbung

Neben Google können auch Werbeanzeigen auf sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram, TikTok und so weiter eine gute Möglichkeit sein, um Reichweite für Ihren Onlineshop zu generieren. Beim Thema Social-Media-Werbung sollten Sie nur eines beachten: Anders als bei Google Ads funktionieren Werbeanzeigen in sozialen Netzwerken nicht nach dem Prinzip, was jemand konkret sucht, sondern was jemand, basierend auf dem bisherigen Nutzerverhalten, gefallen könnte. Das bedeutet, Social-Media-Werbung hat einen höheren Streuverlust, als Google Ads. Allerdings sehen auf diesem Wege auch unter Umständen Nutzer:innen Ihr Angebot, die Sie sonst gar nicht erreicht hätten, da diese Personen nicht direkt nach Ihren oder ähnlichen Produkten gesucht hätten.

Tipp:

Meta bietet für die Netzwerke Facebook und Instagram die Möglichkeit, dort einen Shop einzurichten. Wie das funktioniert und was es dabei zu beachten gibt, erfahren Sie in diesem Artikel: Höhere Sichtbarkeit und mehr Kaufabschlüsse dank Facebook Shopping

Werbung in Marktplätzen wie Amazon, Ebay und Co.

Deshalb ist eine der besten Maßnahmen, um auf sich aufmerksam zu machen, ein spezieller Newsletter mit Angeboten, Aktionen und Geschenkideen. Denn: Auch Ihre Kundinnen und Kunden im Internet nach Geschenken suchen, haben sie unter Umständen noch nicht daran gedacht, dass das passende Geschenk auch in Ihrem Onlineshop zu finden ist. Stellen Sie in der E-Mail ein besonderes Angebot in den Vordergrund oder erinnern Sie daran, dass es jetzt wieder saisonale Produkte zum Thema Weihnachten gibt.

Tipp 3: Gestalten Sie den Onlineshop weihnachtlich

Zu Weihnachten gehört neben Geschenken, Musik und Plätzchen auch eine weihnachtliche Dekoration. In den Innenstädten funkelt es überall weihnachtlich. Und in Ihrem Onlineshop sollte das nicht anders sein! Fangen Sie früh genug damit an, Ihren Webshop weihnachtlich zu „dekorieren“. Damit werden die Kundinnen und Kunden auch in eine festliche (und damit kauffreudige) Stimmung versetzt und erkennen direkt, dass nun die Weihnachtszeit angebrochen und es Zeit für das Weihnachtsshopping ist.

Achtung Bildrechte!

Achten Sie beim Dekorieren Ihres Onlineshops darauf, dass Sie nur Motive verwenden, für die Sie auch die Rechte haben. Nur weil das Bild von einer bestimmten Schneeflocke auf jeder zweiten Webseite zu finden ist, heißt das nicht, dass Sie das Motiv frei verwenden dürfen. Bei der Nutzung von fremden Bildern gilt daher immer:

  • Holen Sie sich das schriftliche Einverständnis der Urheber:innen, für die Nutzung des Bildes auf Ihren Kanälen.
  • Nutzen Sie kostenpflichtige Bilddatenbanken, um dort Motive zu finden wie beispielsweise Adobe Stock, Shutterstock oder iStock Photo, um dort Bilder zu kaufen. Aber Vorsicht: Achten Sie auf die Nutzungsbedingungen zu den jeweiligen Motiven, denn einige Lizenzen erlauben des Verändern eines Motives nicht oder die Einbindung nur auf bestimmten Kanälen (zum Beispiel: Webseite ja, Social Media nein).
  • Sie können auch kostenlose Bilddatenbanken wie Unsplash oder Pixabay nutzen, allerdings sollten Sie auch hier auf die jeweiligen Nutzungsbedingungen achten.

Alles Wissenswerte zum Thema Bildrechte erfahren Sie auch in diesem Artikel: Bilder rechtssicher verwenden

Tipp 4: Geschenke und Zugaben für Ihre Kundschaft

Weihnachtszeit ist Geschenkezeit. Warum also nicht auch mal Ihre Kundinnen und Kunden beschenken? Das ist eine gute Möglichkeit, ein positives Shopping-Erlebnis zu schaffen!

Zum Beispiel können Sie jeder Bestellung ein kleines Geschenk (zum Beispiel Schokolade) beifügen, oder das Geschenk an den Einkaufswert binden. So lässt sich der Umsatz fördern und die Kundinnen und Kunden werden dazu animiert, etwas mehr auszugeben, um noch an die Gratis-Zugabe zu kommen. Beispielsweise könnten Sie ab einem Einkaufswert von 100 Euro einen 10 Euro Gutschein für den nächsten Einkauf beifügen. Ab 200 Euro gibt es einen 20 Euro Gutschein und so weiter.

Achtung: Abmahngefahr bei Geschenken und Zugaben

Achten Sie bei Zugaben darauf, dass für Ihre Kundinnen und Kunden eindeutig ersichtlich ist, an welche Bedingungen diese geknüpft sind und ob es ein begrenztes Angebot gibt. Laut einem Urteil des BGH müssen Onlinehändler:innen darauf hinweisen, dass die Zugabe gegebenenfalls nur in einer geringeren Menge vorhanden ist, als der beworbene Artikel (zum Beispiel durch den Hinweis „Nur solange der Vorrat reicht“).

Allerdings können Onlinehändler:innen auch wegen irreführender Werbung belangt werden, wenn die bereitgehaltene Menge an Zugaben in keinem angemessenen Verhältnis zur erwartenden Nachfrage steht. Wenn schon nach 20 Bestellungen alle Zugaben vergriffen sind, dann ist das gerade im Onlinehandel viel zu wenig. Planen Sie also vorausschauend, damit Ihnen die Zugaben nicht ausgehen.

Für die Kundinnen und Kunden muss außerdem ersichtlich sein, was passiert, wenn sie die bestellte Ware zurücksenden. Können sie dann die Gratis-Zugabe behalten, oder muss diese mit der gekauften Ware zurückgeschickt werden? Sofern Ihre Zugabe ein Artikel ist, den Sie zurück haben möchten und den Ihre Kundschaft auch zurückschicken kann, dann sollten Sie diesen Sonderfall der Warenrücksendung in Ihren AGB aufführen.

Tipp 5: Adventskalender und Gewinnspiele zu Weihnachten

Adventskalender und Gewinnspiele sind zu einem echten Trend im Onlinehandel geworden. Kein Wunder, solche Aktionen kommen bei Kundinnen und Kunden gut an! Für die Umsetzung solcher Aktionen gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Online-Adventskalender

Es gibt bei Adventskalendern unterschiedliche Varianten: Einmal das Gewinnspiel, bei dem Ihre Kundinnen und Kunden zum Beispiel jeden Tag einen Preis gewinnen können. Alternativ können Sie auch ein Gewinnspiel zu den vier Adventssonntagen veranstalten, bei dem Teilnehmer:innen dann beispielsweise eine Woche Zeit haben, mitzumachen. Die zweite Möglichkeit, besteht darin den Adventskalender zu nutzen, um jeden Tag ein besonderes Angebot hinter einem Türchen zu verstecken wie zum Beispiel Rabatte auf Produkte oder bestimmte Sortimente, Gutscheine oder Bundle-Aktionen (2 für 1, Kaufe 3 zahle 2 und so weiter). Der Vorteil, wenn Sie so einen Adventskalender in Ihrem Onlineshop anbieten, besteht darin, dass die Kundinnen und Kunden täglich Ihren Webshop besuchen und gerade bei Verkaufsaktionen die Wahrscheinlichkeit steigt, dass sie wenigstens einmal während der Weihnachtszeit auch etwas kaufen.

Meta bietet für die Netzwerke Facebook und Instagram die Möglichkeit, dort einen Shop einzurichten. Wie das funktioniert und was es dabei zu beachten gibt, erfahren Sie in diesem Artikel: 4 Risiken, die Onlinehändler:innen bei Verkaufsaktionen beachten sollten.

Social Media Gewinnspiele

Natürlich können Sie auch in sozialen Netzwerken ein Adventskalender-Gewinnspiel veranstalten. Der Vorteil hier: So erreichen Sie auch Personen, die Ihren Onlineshop bisher noch gar nicht kannten und gewinnen unter Umständen neue Kundinnen und Kunden. Allerdings sollten Sie sich auch bewusst machen, dass gerade zur Weihnachtszeit viele Onlinehändler:innen Gewinnspiele veranstalten und es viele Nutzer:innen gibt, die gezielt auf den Plattformen danach suchen. Deshalb kann es auch passieren, dass Ihre Follower:innen während des Gewinnspielzeitraums stark ansteigen, um dann anschließend wieder zurückzugehen.

Achtung: Abmahnrisiko Teilnahmebedingungen!

Egal ob zu Weihnachten oder unter dem Jahr: Gewinnspiele sind ein guter Marketing-Booster, um die Reichweite Ihrer Kanäle zu erhöhen. Allerdings gibt es auch hier einige Punkte zu beachten, wenn Sie kostspielige Abmahnungen vermeiden möchten. Die Teilnahmebedingungen und die Durchführung des Gewinnspiels müssen für den Teilnehmer:innen klar und transparent sein. Diese Infos müssen Sie in den Teilnahmebedingungen angeben:

  • Veranstalter:in des Gewinnspiels
  • Dauer des Gewinnspiels und Teilnahmeschluss
  • Wie kann am Gewinnspiel teilgenommen werden
  • Wer darf am Gewinnspiel teilnehmen und wer nicht
  • Welchen Preis gibt es zu gewinnen
  • Wie werden die Gewinner:innen ermittelt und wie läuft das Gewinnspiel ab
  • Wie und wann werden die Gewinner:innen benachrichtigt
  • Vorgaben, ob und wie die Veranstalter:innen das Gewinnspiel vorzeitig beenden können
  • Ausschluss von einer Barauszahlung oder Umtausch des Gewinns
  • Datenschutzinformationen und Einwilligungen der Teilnehmenden über die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme und gegebenenfalls Veröffentlichung der Gewinner:innen.

Welche Richtlinien Sie beim Thema Gewinnspiele beachten sollten und welche Unterschiede es bei den Plattformen gibt, fassen wir in folgendem Artikel für Sie zusammen: Marketingbooster Gewinnspiele.