Bionade vs. Beeronade – Markenrechtsverletzungen und Schutz vor den Folgen

Das In-Getränk BIONADE ist laut einer Entscheidung des Bundespatentgerichts keine übermäßig bekannte Marke, die besonderen Schutz genießt. Das haben die Richter in einem Widerspruchsverfahren gegen die Wortmarke Beeronade festgestellt. Wäre das Urteil anders ausgefallen, hätte die Marke Beeronade unter Umständen gelöscht werden müssen. Das kann dem Markeninhaber im schlimmsten Fall die Existenzgrundlage entziehen.

Welche Folgen die Verletzung eines bestehenden Markenrechts haben kann und wie sich Freiberufler und Agenturen davor schützen können – auf unserer InfoBase wird’s erklärt.

Marke BIONADE kämpft um Vormachtstellung
Hohe Kennzeichnungskraft schützt Marke
Abwehr falscher Ansprüche – der passive Rechtsschutz

Augen auf im Markenverkehr

Das Markenrecht – vielen ist es ein Begriff, doch eine tiefergehende Kenntnis der Materie ist meistens Fehlanzeige. Und das selbst bei denjenigen, die selbst mit einer eigenen Marke durchstarten wollen oder sogar bereits Inhaber von Markenrechten sind. Dabei ist es gerade auf diesem Gebiet wichtig, sich ein wenig mit der Rechtslage auseinanderzusetzen, denn: Markenrechtsverletzungen gehören zu den häufigsten Schadenfällen im Versicherungsbusiness – und die Folgen können ziemlich unangenehm sein.

Meist ist es schlicht und ergreifend mangelndes Wissen, das zu einer Rechtsverletzung führt – doch das nützt den Betroffenen im Ernstfall nichts. Vorher recherchieren statt nachher bedauern, muss die Devise im Markenrecht heißen. Eine umfassende Markenrecherche, bei der nach ähnlichen, bereits existierenden Marken gesucht wird, kann Ärger vorbeugen.

Marke BIONADE kämpft um Vormachtstellung

Ärger hätte um ein Haar auch die Marke Beeronade bekommen: Aus nachvollziehbaren Gründen fürchteten die Markeninhaber der BIONADE eine Verwechslungsgefahr der beiden Marken – und legten gegen die neu eingeführte Wortmarke Beeronade Widerspruch ein.

Doch es kam anders, als erwartet: Das Bundespatentgericht wies den Widerspruch zurück (Az. 26 W (pat) 20/14). Eine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Marken sahen die Richter nicht gegeben. Auch auf den Sonderschutz für bekannte Marken nach § 9 Abs. 1 S. 3 des Markengesetzes könne im Falle von BIONADE nicht gepocht werden. Dafür sei die Marke zu unbekannt und es gebe kein Risiko, dass die Konkurrenzmarke die Wertschätzung für BIONADE auf unlautere Weise für sich nutze.

Hohe Kennzeichnungskraft schützt Marke

Für die Markeninhaber von BIONADE stellt das Urteil einen Schlag ins Gesicht dar, schließlich spricht es ihnen einen hohen Bekanntheitsgrad und eine umfassende Schutzwürdigkeit ihrer Marke ab.

Um die Schutzwürdigkeit zu garantieren, ist in erster Linie darauf zu achten, dass die Marke – sei es nun eine reine Wortmarke, ein Bild oder Logo oder eine Kombination aus beidem – eine hohe Kennzeichnungskraft besitzt. Das bedeutet, dass die Marke im täglichen Geschäftsverkehr unverwechselbar für ein Produkt oder eine Dienstleistung steht und dafür bekannt sein muss. Bei der Wortkombination aus „BIO“ für biologische Inhaltsstoffe und „NADE“, weil es sich um Limonade handelt, sahen die Richter keine besonders hohe Kennzeichnungskraft und sprachen der Marke eine hohe Schutzwürdigkeit ab.

Abwehr falscher Ansprüche – der passive Rechtsschutz

Beeronade hatte in dem Rechtsstreit mit BIONADE noch einmal Glück – wäre der Fall anders ausgegangen, hätte die Marke Beeronade höchstwahrscheinlich gelöscht werden müssen. Doch trotz des glücklichen Ausgangs bringt solch ein Verfahren einen Haufen Ärger mit sich, kostet Geld und raubt wertvolle Zeit.

Gerade für Freiberufler und kleine Unternehmen bzw. Agenturen, die nur über geringe finanzielle Ressourcen und zusätzliche Zeitkapazitäten verfügen, ist deshalb der passive Rechtsschutz als Leistungskomponente in der Berufshaftpflicht sehr wichtig.

Dieser bewirkt, dass der Versicherer neben den Leistungen für den Schadenersatz und die Schadenregulierung auch die Kosten für die Abwehr eines unbegründeten Anspruchs trägt. Dazu gehört nicht nur die Übernahme von Anwalts-, Sachverständigen- und Zeugen-, sondern auch von Gerichts- und Reisekosten.

In allen Haftpflichtversicherungen über exali.de ist selbstverständlich auch der passive Rechtsschutz enthalten. Und da die Verletzung von Markenrechten (und anderen gewerblichen Schutzrechten) Dritter weltweit mit Sonderregelung für USA und Kanada versichert ist, sind auch daraus folgende rechtliche Auseinandersetzungen weltweit abgesichert.

Weiterführende Informationen:

© Nele Totzke - exali AG

Bildquelle: BIONADE GmbH, Ostheim/Rhön