Facebook und Instagram Shops: So verkaufen Onlinehändler über Social Media

Onlinehändler haben viele Möglichkeiten, ihre Produkte zu verkaufen. Im eigenen Onlineshop, bei eBay oder Amazon. Auch bei Facebook und Instagram gibt es schon länger die Möglichkeit, Produkte zu verkaufen. Da diese Funktionen aber nicht besonders erfolgreich waren, nimmt Facebook die Coronakrise zum Anlass und hat das Projekt Facebook-Shops beschleunigt. Was es damit auf sich hat, wie Sie als Onlinehändler bei Facebook und Instagram erfolgreich verkaufen und was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

Was ist „Facebook-Shops“?

Dass Onlinehändler einen Shop bei Facebook einrichten können, ist nichts Neues. Facebook will sich jedoch jetzt mit Facebook-Shops als Shoppingplattform etablieren und Amazon und eBay Konkurrenz machen. Dazu hat der Konzern das schon länger angedachte Projekt „Facebook-Shops“ beschleunigt. Seit dem 19. Mai 2020 wechseln Unternehmen, die bereits einen Shop bei Facebook betreiben, zu Facebook-Shops. Wenn für Sie die Funktion verfügbar ist, werden Sie von Facebook per Mail und über eine Benachrichtigung auf Ihrer Facebook-Seite informiert. Der bisherige Facebook Shop kann dann automatisch umgewandelt werden. Mehr Infos zu Facebook-Shops gibt es hier.

Was kann das neue „Facebook-Shops“?

Die neuen Facebook Shops basieren auf den bestehenden Facebook- bzw. Instagram-Seiten-Shops. Im Commerce Manager Ihres Shops können Sie Collections mit 6 bis 30 Produkten erstellen. Die Collections können Sie nach verschiedenen Themen sortieren, Titelbilder und -videos hinzufügen.  Nach und nach sollen weitere Funktionen dazukommen, beispielsweise ein Live Shopping, wodurch Produkte direkt über einen Video-Livestream verkauft werden können. Zudem soll es für potenzielle Käufer möglich sein, mithilfe von Augmented Reality virtuelle Inhalte und reale Bilder zu mischen und so beispielsweise virtuell Kleidung, Brillen oder Kosmetika auszuprobieren. Die Produkte sollen außerdem ganz einfach über die Chat-Dienste von Facebook, also den Messenger, WhatsApp oder Instagram, verkauft werden können.

Damit Sie – wenn Facebook Sie kontaktiert – die neue Shoppingfunktion nutzen können, müssen Sie bereits einen Seiten-Shop bei Facebook haben. Wie Sie diesen einrichten, erfahren Sie jetzt:

Facebook Shop einrichten: So geht`s

Um einen Facebook Shop einzurichten, brauchen Sie natürlich einen Facebook Account. Die Einrichtung des Shops funktioniert dann in wenigen Schritten:

  1. Klicken Sie auf Ihrer Facebook-Seite links in der Navigation auf den Tab „Shop.“

Hinweis

Wenn Sie diesen Tab noch nicht sehen, müssen Sie zunächst für Ihre Facebook-Seite die Shopping-Vorlage auswählen. Dazu klicken Sie auf „Seiteninfos bearbeiten“ und anschließend in der Navigation links auf „Vorlagen und Tabs.“ Dort können Sie dann unter Vorlagen „Shopping“ auswählen.

  1. Anschließend müssen Sie den Händler-Richtlinien und Nutzungsbedingungen zustimmen.
  2. Danach müssen Sie die Art des Kaufabschlusses wählen: Entweder Sie wählen die Option „Verkaufsgespräch“, dann erfolgt die Verkaufsabwicklung über Nachrichten mit dem Käufer direkt; oder Sie wählen den Kaufabschluss auf einer anderen Website, dann werden die Käufer auf Ihre Website oder Ihren Onlineshop umgeleitet und schließen dort den Kauf ab.
  3. Anschließend wählen Sie noch die Währung für Ihren Shop aus – Fertig.

Produkte im Facebook Shop einstellen und verkaufen

Wenn Sie Ihren Facebook Shop eröffnet haben, können Sie Ihre Produkte einstellen. Dazu klicken Sie einfach wieder auf den Tab „Shop“ und dort auf den Button „Produkt hinzufügen.“

Außerhalb der USA gibt es (momentan) nicht die Möglichkeit, den Verkauf direkt im Facebook-Shop abzuwickeln. Die Käufer werden aus Facebook auf Ihren Onlineshop weitergeleitet und schließen dort den Verkauf ab. Es gibt jedoch verschiedene Tools, die die Kaufabwicklung über Facebook vereinfachen können. Beispielsweise können Sie einen eigenen kleinen Webshop in Form einer speziellen Landingpage für die Facebook-Kunden anlegen (zum Beispiel bei Ionos). Auch Shopify bietet eine nahtlose Integration des Facebook Shops an.

Bei Instagram verkaufen

Auch über Instagram Shopping können Sie Ihre Produkte verkaufen. Dazu müssen Sie zunächst folgende Voraussetzungen erfüllen:

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie als nächstes Ihr Instagram-Business-Profil mit einem Katalog bei Facebook verknüpfen. Dazu können Sie entweder den Catalog Manager verwenden, mit dem Sie Schritt für Schritt Produktinfos hinzufügen können, oder – falls Sie die E-Commerce-Plattformen Shopify oder Big Commerce nutzen – über diese den Katalog einrichten lassen.

Wenn Ihr Instagram Konto mit dem Katalog verbunden ist, können Sie im zweiten Schritt in der Instagram-App die Shopping-Funktion einrichten. Dazu klicken Sie in den Profileinstellungen auf „Business“ und anschließend auf „Instagram Shopping.“ Anschließend heißt es abwarten, denn nun wird Ihr Account überprüft. Dies kann bis zu eineinhalb Wochen dauern. Nach Abschluss der Überprüfung werden Sie benachrichtigt und Sie können die Einrichtung von Instagram Shoppping abschließen.

Dann kann es losgehen und Sie können Ihren ersten Shopping-Post oder Ihre erste Shopping-Story erstellen. Dazu können Sie wie üblich einen Post oder eine Story hinzufügen und dann auf „Produkte markieren“ klicken, um ein Produkt aus Ihrem Katalog hinzuzufügen. Pro Foto- oder Videobeitrag können Sie bis zu fünf Produkte markieren, in Beiträgen mit mehreren Fotos bis zu 20. In jede Story können Sie einen Produktsticker einfügen. Ihren Shop erreichen die User über den Button „Shop ansehen“, können sich durch die Produkte klicken und über einen Link auf Ihrer Website oder in Ihrem Shop einkaufen.

Tipps für den Verkauf auf Social Media

Egal ob über den alten oder neuen Facebook Shop, oder bei Instagram. Das sollten Sie beachten, wenn Sie über die Sozialen Medien Produkte verkaufen wollen:

Rechtliche Probleme beim Verkauf über Facebook und Instagram

Momentan handelt es sich weder bei Facebook noch bei Instagram um einen „echten“ Onlineshop. Denn dort können lediglich die Produkte wie in einem Shop dargestellt werden, die Abwicklung des Verkaufs findet dann jedoch auf Ihrer Website oder Ihrem eigenen Onlineshop statt. Trotzdem müssen Sie alle rechtlichen Anforderungen beachten, die auch für Ihren eigenen Webshop gelten, beispielsweise die Impressumspflicht (zum Video Impressumspflicht), die Preisangabenverordnung oder Produkt-Informationspflichten. Auch auf das Widerrufsrecht müssen Sie in Ihrem Facebook- oder Instagram-Shop hinweisen.

Leider gibt es dabei viele rechtliche Unsicherheiten, zumal für die notwendigen Rechtstexte oft kein Platz vorgesehen ist und die Onlinehändler kreativ werden müssen, um alle Angaben korrekt unterzubringen. Ob zumindest Facebook mit der neuen Shop-Funktion Abhilfe schafft, bleibt abzuwarten.

In der „alten“ Version der Facebook-Shops ist außerdem die Button-Lösung umstritten. Denn auf dem Button, der dann auf den jeweiligen Onlineshop führt, steht „Kaufbestätigung auf Webseite ausführen.“ Fall der User nämlich durch Klicken auf den Button nur noch seine Daten und Zahlungsinformationen eingeben muss, wird es rechtlich unsicher. Denn nach den Regelungen der sogenannten Button-Lösung muss der Text auf dem Button eindeutig sein, zum Beispiel „jetzt kostenpflichtig bestellen.“ Daher sollten Sie, auch wenn das technisch möglich ist, niemals eine Verlinkung im Checkoutprozess der Bestellung hinter diesen Button legen, der dazu führt, dass der Kunde den Artikel bereits kauft.

Tipp:

Aufgrund der vielen rechtlichen Unsicherheiten für Onlinehändler zum Thema Rechtssicherheit in den Sozialen Medien kann es sich lohnen, Rechtstexte von Experten zu kaufen. Angebote gibt es zum Beispiel bei WBS, eRecht24, easyRechtssicher, dem Händlerbund oder Kanzlei Plutte.  

Webshop-Versicherung schützt Ihr eCommerce-Business: Egal, wo Sie verkaufen

Egal, wo Sie als Onlinehändler Ihre Produkte verkaufen, Sie tragen immer ein großes Risiko für Rechtsverletzungen und damit für Abmahnungen. Und fortlaufend kommen neue Regelungen und Gesetze dazu. Dabei den Überblick nicht zu verlieren, ist kaum möglich.

Deshalb gibt es die Webshop-Versicherung über exali.de. Mit dieser sichern Sie Ihren Onlineshop umfassend ab, egal ob es sich um Rechtsverletzungen auf Ihrer Website, beim Verkauf über Amazon und eBay oder in den Sozialen Medien handelt. Wenn Sie abgemahnt werden, schicken Sie uns die Abmahnung und wir kümmern uns um alles Weitere: Der Versicherer prüft die Abmahnung, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und bezahlt berechtigte Schadenersatzforderungen.

Fragen? Sie erreichen unsere Kundenbetreuer immer persönlich, ganz ohne Callcenter oder Warteschleife.