Die Top 5 Abmahnrisiken auf der eigenen Website und wie Sie sie vermeiden

Ein guter Webauftritt gehört zum Businessstandard. Allerdings bietet die eigene Homepage auch viel Abmahnpotenzial und ist für Abmahnanwälte die lukrativste „Fundgrube“. Denn Rechtsverletzungen und Fehler passieren dort besonders leicht. Egal ob Sie gerade Ihre eigene Website aufbauen oder Ihre Seite in Sachen Rechtssicherheit durchchecken wollen, wir sagen Ihnen, wo die Abmahnrisiken lauern und wie Sie Ihre Website rechtssicher machen.

Update: Studie – 41 Prozent getesteter Websites abmahnbar

Der FDWB (Fachverband deutscher Webseiten-Betreiber) hat in einer Studie 2.500 Webseiten untersucht und festgestellt, dass mehr als 41 Prozent (1.023) der untersuchten Websites gravierende  Mängel aufweisen, die abgemahnt werden könnten. Hier einige  Zahlen aus der Studie:

  • bei 87 Prozent der Seiten war das SSL-Zertifikat nicht rechtskonform (oder hat gefehlt)
  • 13 Prozent hatten keine Datenschutzerklärung
  • bei 14 Prozent waren die Unternehmensangaben in der Datenschutzerklärung fehlerhaft
  • 16 Prozent der Webseiten hatten keine rechtskonforme Cookie-Lösung
  • ein fehlerhaftes Impressum war auf 19 Prozent der Seiten zu finden

Hier können Sie sich die Studie des FDWB ansehen. Wenn Sie hier weiterlesen, erfahren Sie, wie Sie die Top 5 Abmahnrisiken auf Ihrer Website vermeiden und sich vor Abmahnungen schützen:

Abmahnrisiko Nr. 1: AGB und der Haftungsausschluss

Allgemeine Geschäftsbedingungen können Ihnen das Leben als Webseitenbetreiber enorm erleichtern, da Sie sich so einzelne Vereinbarungen mit Usern in den meisten Fällen sparen können. Leider gehen von den AGB aber auch Haftungsrisiken aus. Sie sind zum Beispiel ebenso vom Urheberrecht geschützt, wie jeder andere Text einer Website. Das heißt, wer einfach fremde AGB kopiert und auf der eigenen Seite einbaut, begeht eine abmahnfähige Rechtsverletzung.

Auch unerlaubte AGB-Klauseln können abgemahnt werden. Insbesondere darf in den eigenen AGB nichts festgelegt werden, was Verbraucher schlechter stellt als es das Gesetz zulässt. Achtung: Ein vollständiger Haftungsausschluss in AGB ist nie erlaubt. Welche Haftungsbeschränkungen in AGB erlaubt sind und welche nicht, können Sie in unserem Artikel nachlesen oder sich in unserem Video ansehen:

 

 

Abmahnrisiko Nr. 2: Das Impressum

Jeder, der eine Webseite betreibt, muss ein gültiges Impressum haben, durch das er identifizierbar ist. Das gilt übrigens für jeden Internetauftritt Ihrer Firma, auch für die Facebook-Seite, einen Blog, Twitter, Instagram und Co.

Diese Angaben müssen in Ihrem Impressum stehen (Liste ist informatorisch und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit):

Achten Sie zudem darauf, dass Sie den Namen Ihres Unternehmens richtig angeben und die richtige Rechtsform nennen. Hohe Abmahngefahr besteht bei der Verwendung des Begriffs Firma, denn Firma darf sich nicht einfach jeder nennen. Hier erfahren Sie, wer es darf und wer nicht: Selbständige aufgepasst: Nicht jeder darf sich Firma nennen.

In unserem Video gibt Rechtsanwalt Raban von Buttlar weitere Tipps zum rechtssicheren Impressum:

 

 

Abmahnrisiko Nr. 3: Die Datenschutzerklärung

Wer eine Webseite betreibt, will wissen, was die User auf seiner Seite interessiert oder mit welcher Seite am meisten verkauft wird. Kommerzielle Websites ohne Tracking oder Webanalyse sind zwar möglich, aber nicht praktikabel. Sobald Sie in irgendeiner Weise Daten der Seitenbesucher verwerten wollen, müssen Sie diese detailliert darüber aufklären, wie Daten auf Ihrer Seite erhoben und verarbeitet werden. Die meisten Websites lösen das Problem mittlerweile über Cookiebanner, die dem User die Möglichkeit geben, sich über alle implementierten Trackingfunktionen zu informieren und diejenigen auszuschalten, die nicht nötig sind, um die Webseite nutzen zu können.

Zudem muss jede Website, egal wie klein sie auch sein mag, mittlerweile einen Datenschutzbeauftragten nennen und eine Datenschutzerklärung haben, die stets nur einen Klick entfernt sein darf. Da sich die Rechtsprechung immer wieder ändert, sollten Sie Ihre Datenschutzerklärung regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren.

Diese Angaben müssen in Ihrer Datenschutzerklärung stehen (Liste ist informatorisch und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit):

Diese Anforderungen an Seitenbetreiber gibt es übrigens nicht erst seit der DSGVO, wirksame Regelungen zum Datenschutz bestehen seit Jahren. Was sich mit der DSGVO verändert hat und welche Auswirkungen sie auf Freelancer und Selbständige hat erfahren Sie im Artikel DSGVO-Faktencheck: Bußgelder, Urteile und Risiken unter der Lupe!

Tipp: Rechtstexte von Experten

Rechtstexte wie das Impressum, die Datenschutzerklärung und die AGB werden auch in Zukunft immer wieder abgemahnt werden. Wer sich nicht ständig mit der neusten Rechtsprechung befassen will, kann rechtssichere Texte von verschiedenen Dienstleistern erwerben, die sich automatisch an die aktuelle Rechtslage anpassen. Diese gibt`s zum Beispiel bei:
- Datenschutz Generator von easyRechtssicher
- PRIVE DSGVO Schutz von eRecht24
- Internationale Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei
- Automatisch rechtssichere Datenschutzerklärung von avalex

Abmahnrisiko Nr. 4: Die Domainregistrierung

Verwechseln Sie auf keinen Fall die Domainregistrierung mit einer Eintragung ins Markenregister. Die Registrierung Ihrer Domain etabliert nicht automatisch Ihre Marke. Sie müssen, ganz im Gegenteil, selbst zuvor sicherstellen, dass Sie mit der Registrierung nicht gegen das Markenrecht verstoßen. Das gilt offline wie online und schützt Wort, Bild und Wort-/Bildmarken, die in ein Markenregister (zum Beispiel das Deutsche Patent- und Markenamt) eingetragen wurden oder vom Verbraucher als Marke wahrgenommen werden, ohne eingetragen zu sein.

Wählen Sie die falsche Domain oder ein geschütztes Design für Ihr Logo, verletzen Sie das Markenrecht eines Wettbewerbers, manchmal vielleicht sogar, ohne es zu wissen. Führen Sie deswegen eine gründliche Markenrecherche durch, bevor Sie sich auf die Domain Ihrer Webseite, eine CI oder Slogans festlegen.

Hinweis:

Bei der Verletzung eines Markenrechtes geht es nicht nur um identische Bezeichnungen sondern auch um ähnliche, die eine Verwechslungsgefahr bergen. Daher ersetzt einfaches „googlen“ keine Markenrecherche!
Wenn Sie sich das alleine nicht zutrauen oder in einzelnen Fragen unsicher sind, wenden Sie sich an einen auf das Markenrecht spezialisierten Anwalt. Das ist auf jeden Fall günstiger als hinterher eine Abmahnung zu kassieren.

Besonders große Konzerne wie Apple oder Microsoft nehmen Markenrechtsverletzungen übrigens sehr ernst und verfolgen diese rigoros, wie Sie im Artikel Zankapfel: Wie Apple gegen Markenrechtsverletzungen vorgeht nachlesen können. Würden diese ihr Markenrecht nämlich nicht gegen Wettbewerber verteidigen, würden sie riskieren es zu verlieren. So ging es beispielsweise Ferrari mit seinem „Testarossa“ oder der Deutschen Post mit dem Begriff „Post.“

Ein Markenrechtsverstoß ist allerdings nicht das Einzige, was es bei der Wahl der Domain zu vermeiden gilt. Folgende Dinge sind ebenfalls wichtig:

Abmahnrisiko Nr. 5: Der Content auf Ihrer Webseite

Achtung, der Content auf Ihrer Website kann ebenfalls zum Abmahnrisiko werden, nämlich dann, wenn er gegen das Urheberrecht verstößt. Das gilt für Bilder, Videos und Texte auf Ihren Seiten, die Gestaltung Ihres Kontaktfeldes und den Seitencode. Übernehmen Sie deswegen niemals Content von anderen, ohne einen Nutzungs- oder Lizenzvertrag mit dem Rechteinhaber abzuschließen.

Auch auf kostenlosen Bildplattformen sind Bilder und Videos übrigens nicht frei vom Urheberrecht und werden auch durch Bildbearbeitung oder Modifikationen nicht frei. Der Urheberrechtsinhaber ist stets mit anzugeben. Wie dieser zu nennen ist, können Sie in den Lizenzbedingungen der jeweiligen Plattform nachlesen. Der gängige Weg ist die Nennung direkt am Bild, da so auch der Zusammenhang zwischen Bild und Urheber kenntlich gemacht wird.

Wenn Sie Content nicht selbst produzieren, sondern erwerben, bleiben sie wachsam und prüfen Sie behelfsmäßig mit Googles Bild- oder wortgenauer Textsuche, ob der gelieferte Inhalt wirklich selbst produziert wurde. Im besten Fall verwenden Sie eine Plagiatssoftware. Denn im Schadenfall können Sie auch für Rechtsverletzungen eines Dienstleisters haftbar gemacht werden, beispielsweise wenn Sie Website-Inhalte von einer Content-Agentur oder einem Texter kaufen. So erging es auch einem exali.de-Kunden, wie Sie im Beitrag Ghostwriting: Haftung, Rechtslage und echter Schadenfall nachlesen können.

Video: So gestalten Sie Ihre Website rechtssicher

Im Interview gibt Fachanwalt Carsten Schröder noch weitere Tipps, wie Sie die größten Abmahnrisiken auf Ihrer Website vermeiden und Ihre Webseite abmahnsicher gestalten:

 
 

Wenn Sie trotz aller Vorsicht doch eine Abmahnung erhalten haben, dann erfahren Sie in diesem Video, wie Sie richtig darauf reagieren:

 
 

Auf Nummer sicher gehen mit der Berufshaftpflicht über exali.de

Egal, ob Sie bereits ein Business betreiben oder Neueinsteiger sind. Zu einem florierenden Geschäft gehört ein rechtssicherer Internetauftritt. Doch selbst die beste Vorsorge kann keinen 100-prozentigen Schutz gegen Abmahnungen bieten. Deswegen gehört eine umfassende Absicherung Ihrer betrieblichen Risiken zum Business wie die eigene Website. Sollten Sie tatsächlich eine Abmahnung erhalten, schützt Sie die Berufshaftpflichtversicherung über exali.de nämlich vor den teuren Konsequenzen.

Der Versicherer prüft auf eigene Kosten, ob diese gerechtfertigt ist und kommt für berechtigte Forderungen auf. Unberechtigte Forderungen werden abgewiesen. Mit dem Abschluss einer speziellen Berufshaftpflicht z.B. für Consultants, Kreativ- und Medienberufe oder IT-Experten erhalten Sie außerdem Zugriff auf zahlreiche Assistance-Leistungen wie über 1.000 Vorlagen für Rechtstexte und vertragliche Vereinbarungen.

Rufen Sie uns an, falls Sie Fragen zum richtigen Versicherungsschutz für Ihr Business haben. Unsere Kundenbetreuer sind gerne persönlich für Sie da.