Kleiner Layout-Fehler der Grafik-Agentur führt zu teurer Schadenersatzforderung

Ein alltäglicher Agentur-Auftrag, ein kleiner Fehler – und eine Lawine an unangenehmen Konsequenzen: Wegen einer verwechselten Layout-Datei wurden nicht nur 20.000 falsche Flyer gedruckt, sondern durch einen weiteren unglücklichen Umstand auch noch in Umlauf gebracht. Und am Ende dieses „Druck-Chaos“, bei dem alles schief ging, wurde die Grafik-Agentur mit einem Druck-Eigenschaden und diversen vom Kunden geltend gemachter Schadenersatzforderungen im vierstelligen Bereich konfrontiert.

Der Fall der Grafik-Agentur zeigt, wie schnell ein kleiner Fehler in der Druckvorstufe für teuren Schaden sorgen kann. exali.de-Gründer Ralph Günther erklärt, wann es sich versicherungstechnisch um eine Haftpflichtschaden und wann um einen Eigenschaden (in diesem Fall Druck-Eigenschaden) handelt – und wie sich Agenturen mit einer speziellen Media-Haftpflicht dagegen absichern können.

Haftpflichtschaden: Kunde verteilt falsch gedruckte Produkt-Flyer
Haftpflichtschaden vs. (Druck)-Eigenschaden: Name auf der Rechnung zählt
Eigenschaden-Deckung nicht Standard
Schadenfall durch Media-Haftpflicht nach drei Tagen abgeschlossen

Ironie des Schicksals: Falsche Flyer kommen trotz Fehlerbehebung in Umlauf

Die Geschichte der Flyer-Fehlproduktion: Eine Grafik-Agentur wurde von ihrem Kunden mit einem „Allround-Paket“ beauftragt. Darin enthalten waren nicht nur das Erstellen von Produkt-Flyern, (Design, Text und Layout), sondern auch deren Druck. Voneinander abhängige Arbeitsprozesse, bei denen sich an entscheidenden Stellen Fehler einschlichen…

Der Grund: Die Grafik-Agentur schickte versehentlich die falsche Layout-Datei an die Druckerei und prompt wurden 20.000 Flyer mit falschen Produktpreisen gedruckt. Ein zunächst überschaubarer Schaden von rund 350 Euro für die vergeblichen Druckkosten, die der Agentur entstanden. Denn den Auftrag an die Druckerei erteilte die Grafik-Agentur im eigenen Namen.

Doch damit nicht genug: Nach dem sie ihren Fehler erkannt hatte, gab die Agentur zwar die richtige Layout-Datei an die Online-Druckerei weiter – die schickte jedoch mangels klarer Anweisungen nicht nur die neuen, korrekten Flyer direkt an den Kunden weiter, sondern auch die Charge mit den Fehldrucken. Dabei war an den Lieferscheinen nicht ersichtlich, bei welchen Flyern es sich um die „richtigen“ und bei welchen um die mit den falschen Preisangaben handelte.

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Haftpflichtschaden: Kunde verteilt falsch gedruckte Produkt-Flyer

In Unkenntnis des Fehldrucks verteilte der Auftraggeber die Produktinformationen unter seinen Kunden und damit auch 76 der fehlerhaften Flyer mit den falschen Preisen…

Ein ärgerlicher Vorfall, für den der Auftraggeber, der dadurch auch finanzielle Aufwendungen hatte. Damit es erst gar nicht zu Bestellungen mit falschen Preisen und ggf. Rückabwicklungen kommt, hatte dieser einen Außendienstmitarbeiter beauftragt, die falschen Flyer wieder einzuziehen und durch die korrekten zu ersetzen.

Für alle mit dem Malheur verbundene Kosten machte der Auftraggeber im Anschluss seine Grafik-Agentur verantwortlich. So kamen zum Eigenschaden der Agentur in Form von 350 Euro Druckkosten noch folgende Kosten: ca. 2.000 Euro für den Einsatz des Außendienstmitarbeiters (der die Flyer wieder einsammelte), die Kosten für die Nachlieferung der korrekten Flyer, sowie ein pauschaler Schadenersatz von 500 Euro für den Imageschaden. Somit summierte sich am Ende der gesamte Vermögensschaden auf knapp 3.000 Euro.

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Haftpflichtschaden vs. (Druck-)Eigenschaden: Name auf der Rechnung ist ausschlaggebend

Der Schadenfall rund um die fehlerhafte Flyerproduktion der Grafik-Agentur zeigt sehr anschaulich, dass aus einem beruflichen Fehler Schäden in zweierlei Hinsicht entstehen können. Zum einen ein Eigenschaden (Druckeigenschaden) bei der Agentur selbst sowie ein Haftpflichtschaden beim Kunden...

Eigenschaden / Druckeigenschaden:

Bei einem Druckeigenschaden handelt es sich – wie der Name bereits impliziert – um einen Eigenschaden und keinen klassischen Haftpflicht- bzw. Schadenersatzanspruch. Es wird also kein Dritter, sondern der Versicherungsnehmer selbst – in diesem Fall die Grafik-Agentur – geschädigt.

In unserem Schadenbeispiel ist dabei entscheidend, wer den Druckauftrag erteilt und somit die Rechnung zu bezahlen hat. In unserem Fall hat die Agentur den Druckauftrag im eigenen Namen erteilt und war daher auch der Rechnungsempfänger. Somit ging der Fehldruck auch alleine zu Lasten der Agentur und nicht des Kunden. Der Kunde bezahlt nur nach Erhalt der ordnungsgemäß erstellten Flyer.

Wäre dagegen der Name des Kunden als Auftraggeber auf der Rechnung gestanden und ihm durch den Fehldruck Kosten (= Vermögensschaden) entstanden, würde man versicherungstechnisch von einem Haftpflichtschaden bzw. Schadenersatzanspruch sprechen.

Haftpflichtschaden

Von einem Haftpflichtschaden spricht man allgemein, wenn einem Dritten (z.B. dem Auftraggeber oder dem Urheber, dessen Rechte verletzt wurden) durch den Fehler des Auftragnehmers/ Dienstleisters ein Personen- Sach- oder Vermögensschaden entsteht. Im unserem Beispielfall sind das die Kosten für den Einzug der fehlerhaften Flyer und der pauschal geltend gemachte Imageschaden.

Da es sich in beiden Fällen um finanzielle Schäden des Kunden handelt, wird diese Art von Schäden im Versicherungsjargon auch als Vermögensschäden bezeichnet.

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Eigenschaden-Deckung nicht Standard

Leider ist die Absicherung der oben beschriebenen Eigenschäden in der Berufshaftpflicht-Versicherung / Media-Haftpflicht Versicherung nicht Usus. Daher müssen Kreative beim Abschluss einer Media-Haftpflicht darauf achten, dass es eine Erweiterung für Druckeigenschäden gibt.

Sofern Agenturen Druckaufträge an die Druckerei weiterleiten, dies aber im Kundenauftrag und nicht im eigenen Namen tun, ist die Erweiterung nicht erforderlich. Denn dann entstehen die vergeblichen Druckkosten dem Kunden direkt – wodurch wie oben beschrieben ein Haftpflichtschaden entsteht (der auch ohne besondere Erweiterungen versichert ist).

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Schadenfall durch Media-Haftpflicht nach drei Tagen abgeschlossen

Nach diesem Exkurs noch einmal kurz zurück zu unserem Schadenfall. Da die Agentur bei uns von exali.de durch eine Media-Haftpflicht versichert ist, wurde der Schadenfall umgehend dem Haftpflichtversicherer gemeldet.

Die Media-Haftpflicht sprang ein und erstatte unserem Versicherungsnehmer drei Tage später den Gesamtschaden (Druck-Eigenschaden und Haftpflichtschaden zusammengerechnet) von netto knapp 3.000 Euro. Die schnelle Schadenabwicklung war möglich, weil uns die Agentur nach der telefonischen Schadenmeldung sofort alle Rechnungen und die entsprechende Korrespondenz mit der Online-Druckerei und dem Kunden in Kopie zur Verfügung stellte.

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Weiterführende Informationen

© Mira Beißwenger – exali AG