Einwilligung nie erteilt: Mann erkennt sich in Schock-Foto auf Zigarettenschachtel und klagt

Schwarzgefärbte Lungen, ausgefallene Zähne, totkranke Menschen – diese Motive „schmücken“ seit Mai 2016 alle Zigarettenpackungen. Eine Präventionsmaßnahme, die Raucher vor dem Kauf einer neuen Zigarettenpackung abschrecken soll. Wer sich nicht zu sehr ekelt, kauft die Päckchen trotzdem – die Bilder sind ja wahrscheinlich sowieso gestellt, wird sich der eingefleischte Raucher denken. Doch wenn ein konsequenter Nichtraucher sein Konterfei auf den Ekelbildern entdeckt und so unfreiwillig als abschreckendes Beispiel dient, wird´s kurios…

Der Fall

Im Frühjahr 2016 hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, nachdem Zigarettenhersteller ab Mai dazu verpflichtet werden, zwei Drittel ihrer Verpackung für großformatige Schockfotos zu reservieren. Ekel-Input dafür stiftet die EU-Kommission – nach eigenen Angaben mit genehmigten und teilweise professionell gestellten Fotos. Für die Zigarettenhersteller sollte das Thema Urheberrecht hier also keine Rolle spielen.

Doch dann meldet sich ein Mann aus dem Saarland zu Wort: Er habe sich selbst auf einem der Schockfotos eines Zigarettenherstellers erkannt! Das Bild zeigt einen Mann im Krankenhaus, der an einem Beatmungsgerät angeschlossen ist. Die dargestellte Szene mutet an, dass es sich bei dem Abgebildeten um einen lungenkranken Patienten handelt, der an den Folgen seines Zigarettenkonsums leidet. Doch der Saarländer war 2001, das Jahr aus dem das Bild stammen soll, wegen einer Hirn-OP im Krankenhaus – Raucher sei er gar nicht.

Woher kommen die Bilder?

Da stellt sich natürlich die Frage, wie kommt das Bild des Mannes auf die Zigarettenpackung? Er hatte weder der Ablichtung seines Leidens, noch der Veröffentlichung eines eben solchen Bildes zugestimmt – schlimmer noch: Er wurde nicht mal über die Existenz eines solchen Fotos informiert!

Dieser Fall ist jedoch leider keine Einzelerscheinung: Gerade auf dem beschrieben Foto hatten schon mehrere Personen geglaubt, ihre verstorbenen Angehörigen erkannt zu haben. Eine Frau aus Österreich und ein Mann aus Belgien hatten auch schon versucht, rechtlich gegen die Verbreitung des Fotos vorzugehen – ohne Erfolg. Denn wie ein Sprecher der EU-Kommission betonte, handelt es sich bei dem Abgebildeten um einen Schauspieler aus Deutschland, dessen weitere Identität aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht offen gelegt werden darf. Auch das Wiener Krankenhaus, das den Mann der Klägerin behandelt hatte, verneint, dass es sich bei der Aufnahme um Geräte aus ihrem Krankenhaus handelt.

Das bin ich!

Auch der Mann aus dem Saarland will jetzt gegen die Verbreitung des Bildes vor Gericht ziehen, denn für ihn steht fest, dass es sich bei dem Abgebildeten um ihn selbst handelt. Falls es zu einem Rechtsstreit kommt, muss die EU-Kommission offenlegen, woher das Bild tatsächlich stammt und ob es sich bei dem Kranken um einen Schauspieler handelt oder nicht. 

In diesem Falle könnte der Saarländer eine Unterlassungsklage zum Schutze seiner Person anstreben und so zukünftig verhindern, dass er weiterhin sein Ebenbild auf diversen Zigarettenschachteln entdecken muss. 

Unschuldig und trotzdem haften?

Obwohl dieser Fall selbstverständlich nicht zum Agentur-Alltag gehört, sollten Bildnutzer jedoch stets auf den Vorwurf der unerlaubten Bildverbreitung vorbereitet und im Falle des Falles gegen solche Anschuldigungen abgesichert zu sein. Denn auch eine ungerechtfertigte Anschuldigung kann durch eine Gerichtsverhandlung und die Anwaltskosten erst Mal sehr teuer werden.

Die Media-Haftpflicht über exali.de bietet Kreativen und Agenturen in solchen Fällen einen passiven Rechtsschutz, bei dem der Versicherer zusätzlich zu den Leistungen für den Schadensersatz und die Schadensregulierung auch die Kosten für die Abwehr eines unbegründeten Anspruchs trägt. Dazu gehören Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und auch Gerichtskosten.

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© Vanessa Materla – exali AG