Video geklaut? Filmpiraten watschen FPÖ ab – zumindest vorerst!

Es kommt einem Kampf zwischen David und Goliath gleich, wenn eine kleine Videogruppe versucht, sich vor Gericht gegen eine große politische Partei zu behaupten. Heikler wird´s dann nur noch, wenn sich die Streitenden auch noch durch entgegengesetzte politische Gesinnungen gegenüberstehen. Genau dieser Fall trat beim Rechtsstreit des deutschen Videokollektivs „Filmpiraten“ gegen die FPÖ ein – und das Ganze wegen einer missachteten CC-Lizenz!

Was ist eigentlich passiert?

Der Streit zwischen den Filmpiraten und der rechtspopulistischen Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) beginnt schon 2014: Im Juni hatte das Erfurter Videokollektiv einen Clip veröffentlicht, der den Prozess gegen den deutschen Studenten Josef S. zeigt, der wegen Ausschreitungen bei Protesten gegen den FPÖ-Akademikerball im Januar 2014 verhaftet und nach einem kontroversen Urteil schuldig gesprochen worden war.

Die FPÖ nutze dann einige Ausschnitte dieses Films auf ihrem YouTube-Kanal „FPÖ TV“, allerdings ohne sich an die entsprechenden Bedingungen der Creative Commons Lizenz (kurz CC-Lizenz) zu halten, unter denen das Filmmaterial stand. Doch bei der Weiterverbreitung lizensierter Inhalte muss sich auch eine große Partei an die Bedingungen halten, sonst droht eine Unterlassungsklage!

Und genau die haben die Filmpiraten auch prompt eingereicht – aber warum eigentlich genau?

Lizenz ist nicht gleich Lizenz

Die „Piraten“ hatten das Video unter einer nicht-kommerziellen Creative Commons Lizenz veröffentlicht. Diese Lizenz räumt anderen Nutzern eine kostenlose Weiterverwendung des Materials nur dann ein, wenn:

Die Filmpiraten sahen durch die Verbreitung des Videos durch die FPÖ ihre Urheberrechte verletzt und wollten per Unterlassungserklärung die weitere Verbreitung des Videos stoppen. Doch damit gab sich die Großpartei nicht geschlagen…

Abgemahnt und abgestraft? Prozess-Ping-Pong gegen den Parteiriesen

Auf die Unterlassungserklärung der Filmpiraten reagierte die Partei mit einer negativen Feststellungsklage: Sie sind der Ansicht, dass die Filmgruppe falsche Behauptungen aufstellen und damit die FPÖ in ihrer Meinungsfreiheit behindern würde. Im Herbst 2014 begann dann die Verhandlung vor dem Handelsgericht Wien. 

Zwei Jahre später scheint der Kampf nun erstmal vorbei zu sein: Die Filmpiraten siegen in erster Instanz gegen die FPÖ. En Detail hat sich die Partei nicht an die Bedingungen gehalten, die die CC-Lizenz der Filmpiraten forderte. Außerdem urteilte das Gericht, dass die Partei den Namen des Urhebers in ihrem Video nicht ausreichend benannt hatte: In ihrem Video wurde das Logo der Filmpiraten so eingeblendet, dass der Eindruck entsteht, dass die Filmpiraten mit der Nutzung des Filmmaterials durch die FPÖ einverstanden sei. Klare Verstöße gegen die Bedingungen der CC-Lizenz also.

Doch mit diesem Urteil ist der Drops noch nicht gelutscht: Im Juli 2016 wurde die erneute Klage der FPÖ abgewiesen, woraufhin die Partei sofort gegen das Urteil des Handelsgericht Berufung einlegte. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig und die Filmpiraten müssen ihre Steinschleuder erneut spannen, um dem Parteiriesen in der neuen Kampfrunde Paroli bieten zu können.

Sicherer versichert

Der Fall „Filmpiraten gegen FPÖ“ ist natürlich kein Präzedenzfall. Dennoch zeigt er eindrucksvoll auf, dass bei Bild- und Videorechten explizit auf die Nutzungsbedingungen geachtet werden muss. Vor allem bei Creative Commons Lizenzen ist ein genauer Blick auf die angeknüpften Bedingungen obligatorisch. 

Um sich vor den finanziellen Folgen einer (versehentlichen) Rechtsverletzung abzusichern, sollten Selbständige vorbauen. Mit der Berufshaftpflicht über exali.de ist beispielsweise eine Absicherung bei Schadenersatzansprüchen Dritter enthalten, die, wie in unserem Fall aus einer Verletzung von Urheberrechten resultiert.

Weiterführende Informationen:

© Vanessa Materla – exali AG