Falsch beraten, viel bezahlen: Das sind die rechtlichen Fallstricke für Consultants

Auf den Schultern eines Beraters ruht große Last: Er ist zugleich Ansprechpartner für Businesskontakte, Allwissender im Umgang mit Kunden und strategischer Planer für Projekte. Dabei kann ein gut gemeinter Ratschlag sowohl seinen finanziellen Ruin als auch den seines Kunden bedeuten. Deswegen lohnt es sich, einen Blick auf die größten Risiken der Branche zu werfen. Gleichzeitig wird der weitverbreitete Irrtum aus der Welt geschafft, dass derjenige, der nur berät und analysiert, nicht in Haftung genommen werden könne. 

Check-Liste Standortanalyse: Alle Faktoren beachtet?

Stellen wir uns folgenden Fall vor: Als Beraterbeauftragt Sie ein Unternehmen, eine Standortanalyse für eine neue Filiale vorzunehmen. Standortattraktivität, Erreichbarkeit und Infrastruktur – haben Sie alle wichtigen Faktoren in der Standortanalyse beachtet? Was ein Consultant nie aus den Augen lassen darf, ist die Konkurrenzsituation seines Kunden vor Ort – dieses Versäumnis wird zum entscheidenden Fehler. Das neue Geschäft öffnet und es offenbart sich ein Worst-Case-Szenario: In unmittelbarer Nähe befindet sich eine neueröffnete Filiale der Konkurrenz!

Das Ergebnis ist für beide Parteien nicht erfreulich: Beide haben hohe Kosten in die Neueröffnung investiert und sind langfristige Verträge eingegangen. Was keiner der zwei getan hätte, wenn der eine von den Plänen des jeweils anderen gewusst hätte. Doch eine solche Situation sucht einen Schuldigen, der in diesem Fall schnell gefunden ist: der externe Berater.

Dieser hat seinen Auftraggeber falsch beraten und muss sich nun mit den finanziellen Konsequenzen auseinandersetzen. Es drohen eine Schadenersatzzahlung in immenser Höhe und der für den Unternehmensberater existenzbedrohend werden kann. Denn in einem solchen Fall muss ein Selbständiger auch mit seinem Privatvermögen für berufliche Fehler haften.

Vertragsrücktritt und Projektauflösung – was bleibt sind Aufwandskosten

Neben finanziellen Schäden durch falsche Beratung kann auch das Risiko auftreten, dass der Kunde das der Auftraggeber das Projekt vorzeitig abbricht: Wenn der Auftraggeber mit der erbrachten Leitung des Consultants nicht zufrieden ist und auch eine Nachbesserung den Kunden nicht mehr zufrieden stellt, kann es passieren, dass dieser einen Rücktritt vom Vertrag geltend macht (sofern ein konkretes Ergebnis bzw. ein konkreter Erfolg auf Basis eines Werkvertrags geschuldet wird). Dieser Fall ist besonders ärgerlich, wenn der Consultant bereits viele Arbeitsstunden in das Projekt gesteckt hat oder auch weitere Experten  per Unterbeauftragung hinzugezogen hat.

Die bittere Konsequenz - alles auf Anfang: Der Consultant muss bereits erhaltene Honorare zurückerstatten, der Kunde muss empfangene Leistungen (beispielsweise bereits erstellte Auswertungen, Analysen und Unterlagen verwenden) wieder zurückgeben und darf diese Arbeitsergebnisse nicht verwenden. Dabei ist egal wie weit das Consultingprojekt bereits „fortgeschritten“ ist. Sicher ist, dass der Consultant auf seinen Aufwendungen (z.B. eigene Honorare uns sonstige Personal- und Sachaufwendungen) sitzen bleibt und mit einem erheblichen finanziellen Schaden rechnen muss.

Wenn also ein Consultingprojekt ohne gewünschten Erfolg vorzeitig abgebrochen wird und der Kunde den „Rücktritt von Vertrag“ erklärt, stehen am Ende häufig Schadenersatzforderungen und eigene vergebliche Aufwendungen als Eigenschaden im Raum.

Verletzte Geheimhaltungspflicht: Der Berater muss haften

Für Unternehmensbewertungen, bei wirtschaftlichen Due Diligence Prüfungen oder zur Unterstützung bei Verhandlungen greifen Unternehmen gerne auf externe Consultants zurück, die so in Berührung mit vielen sensiblen Firmendaten kommen. Strenge Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarungen, NDA´s und Vertragsstrafen zur Sanktionierung bei Verstößen gegen diese gehören dabei zur Tagesordnung. Sofern vertrauliche Informationen z.B. im Falles eines Unternehmensverkaufes durch unzureichende Sicherung beim Consultant, eine fehlgeleitete Mail oder eigene Mitarbeiter des Consultants jedoch in die Hände „unbefugter Dritter“ gelangen, kann das erhebliche finanzielle Folgen (so genannte Vermögensschäden) nach sich ziehen. Schadenersatzforderungen und Vertragstrafen an den Consultant sind dann die Konsequenzen der Auftraggeber, welche Existenzbedrohend für den Consultant bzw. das Consultingunternehmen sein können, wenn keine adäquate Absicherung für diese Fälle besteht.

Geheimhaltung, Schäden und Haftung: Versicherungsschutz für Consultants

Die beispielhaften Fälle zeigen eines deutlich: Für die vielseitigen Arbeitsbereiche der Berater ist es sinnvoll, eine branchenspezifische Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, die maßgeschneiderten Schutz bei Verstößen und Fehlern während der Beratertätigkeit bietet. Verstöße gegen Geheimhaltungsvereinbarungen oder falsche beziehungsweise fehlerhafte Beratung sind nicht alles; auch Leistungsverzögerungen, Fragen der vertraglichen Haftung, Schäden durch die Verletzung von Schutz- sowie Urheberrechten und viele Risiken mehr, sorgen in der Praxis für vielfache Risiken.

Die Berufshaftpflichtversicherung für Consultants über exali.de (auch Consulting-Haftpflicht genannt) macht durch einen äußerst umfassenden Versicherungsschutz diese Business-Risiken kalkulierbar. Sie beinhaltet eine Vermögensschadenhaftpflicht zur Absicherung der erheblichen finanziellen Risiken sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung zum Schutz vor Personen- und Sachschäden. Außerdem sind Absicherungen gegen Eigenschäden z.B. durch den Projektrücktritt, eine Interim-Manager-Tätigkeit oder Cyberangriffe flexibel einschließbar. Der integrierte passive Rechtsschutz stellt zudem sicher, dass auch die Kosten der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche vom Versicherer übernommen werden und der Consultant selbst bei einem langwierigen Rechtsstreit bestens abgesichert ist.

© Vanessa Materla – exali AG