Corona als Risiko für Manager: Schadenersatzforderungen wegen Insolvenzen?

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) befürchtet, dass durch Insolvenzen wegen der Coronakrise Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe auf Manager zukommen könnten. Aufgeschobene Insolvenzen werden voraussichtlich zu einer Flut von Rechtsstreitigkeiten führen. Lesen Sie hier, was hinter den Befürchtungen steckt…

Hintergrund: Insolvenzantragspflicht wegen Corona ausgesetzt

Die dreiwöchige Insolvenzantragspflicht wurde im März für Unternehmen ausgesetzt, die durch die Corona-Pandemie insolvent waren, bei denen jedoch die Aussicht bestand, dass sie durch staatliche Hilfen ein Insolvenzverfahren abwenden können. Die Regelung beinhaltete unter anderem auch, dass Geschäftsleiter während der Aussetzung der Insolvenzantragspflichten nur eingeschränkt für Zahlungen haften, die sie nach Eintritt der Insolvenzreife des Unternehmens tätigen. Diese Regelung sollte eigentlich bis Ende September gelten, wurde jedoch von der Bundesregierung bis 31. Dezember 2020 verlängert.

Aber Achtung: Die Verlängerung gilt nur für Unternehmen, die zwar überschuldet, aber noch nicht zahlungsunfähig sind. Bedingung für den Aufschub ist, dass die Corona-Pandemie der Grund für die drohende Insolvenz ist und Aussicht auf Sanierung durch öffentliche Hilfen besteht. Unternehmen, die bereits zahlungsunfähig sind, müssen seit 1. Oktober wieder einen Insolvenzantrag stellen.

Für Manager wird die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht zum Risiko

Was dazu gedacht war, Unternehmen, die wegen der Coronakrise in finanzielle Nöte geraten, einen Aufschub und die Möglichkeit zur Sanierung zu geben, könnte laut GDV aber jetzt zum Boomerang werden. „Das Aussetzen der Insolvenzantragspflicht hilft der Wirtschaft nicht, sondern verschiebt die Insolvenzwelle in die Zukunft und richtet in der Gegenwart Schäden an: Sie verstellt den Blick auf die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung, hält Unternehmen künstlich am Leben und schafft Unsicherheit allerorten“, sagt GDV-Geschäftsführer Jörg Asmussen.

Die Befürchtung: Manager können nicht mehr einschätzen, ob ihr Unternehmen wegen Corona in finanzieller Schieflage ist oder andere Gründe dahinterstecken. Wenn dann aufgeschobene Insolvenzen zu Rechtstreitigkeiten führen, könnten Manager verantwortlich gemacht werden. Ein großes Risiko: Denn sie haften grundsätzlich für alle Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife persönlich. Insolvenzverwalter könnten nach einer Insolvenz nach Pflichtverletzungen suchen und dann hinterfragen, ob die Insolvenz wirklich auf der Corona-Pandemie beruht und ob die Geschäftsführer ihre Entscheidungsgründe ausreichend dokumentiert haben. Automatisch käme man dabei auf unterschiedliche Auffassungen, sagt Wolfram Desch, Fachanwalt für Insolvenzrecht: „dann müssen im Zweifel die Gerichte entscheiden.“

Durchschnittlich sollen Manager 7 Millionen Euro aus ihrem Privatvermögen zahlen

Dabei sind die Schadenersatzansprüche gegen Manager, welche in den Leistungsbereich einer D&O-Versicherung fallen, regelmäßig sehr hoch. Nach einer Analyse des GDV von 368 D&O-Schadenfällen nach Insolvenzen sollen die Verantwortlichen im Schnitt für fast 7 Millionen Euro aus ihrem Privatvermögen geradestehen.

„Die ersten Ansprüche der Insolvenzverwalter sind ausnahmslos entweder zu hoch oder gänzlich unbegründet“, sagt Daniel Messmer, Vorsitzender der GDV-Arbeitsgruppe D&O-Versicherung. Die Prozess- und Anwaltskosten nach einer Insolvenz belaufen sich in solchen Verfahren auf rund 30.000 Euro, bis zum Abschluss dauert es in der Regel mehr als zwei Jahre. Am Ende erweist sich laut GDV ein Großteil der Forderungen als unberechtigt:

Für ein Drittel der Insolvenzen mussten die Manager überhaupt nicht haften, in keinem einzigen Fall mussten die Forderungen in voller Höhe bezahlt werden. Im Schnitt waren die Manager stattdessen nur zu Schadensersatz in Höhe von rund 140.000 Euro verpflichtet – gerade mal zwei Prozent der ursprünglichen Forderung. (Quelle: GDV)

Die Zahlen zeigen, wie wichtig ein guter D&O-Versicherungsschutz ist. Denn selbst wenn es am Ende des zweijährigen Verfahrens für den Manager oder Geschäftsführer gut ausgeht, können enorme Kosten für die rechtliche Auseinandersetzung entstehen, die der Manager erst einmal vorstrecken muss.

 

Haftungsrisiko Insolvenz: Nicht nur in Corona-Zeiten

Die Insolvenz eines Unternehmens kann aus vielen Gründen zum Haftungsrisiko für Geschäftsleiter werden. Hier können Sie einige weitere Artikel zum Thema Insolvenz nachlesen:

In Zeiten von Corona bleibt Geschäftsführern und Managern nur eines übrig, um nicht später in die Haftungsfalle zu geraten: Die Finanzen des Unternehmens noch genauer überprüfen, die Ursachen für finanzielle Schieflagen ergründen und – wenn es zum Äußersten kommt – genau dokumentieren, wieso die Corona-Pandemie für die Insolvenz verantwortlich ist und nicht andere Gründe dahinterstecken.

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