Fehlerhafte Domainregistrierung sorgt für 6.000 Euro Schaden

Ein Internetauftritt inklusive passender Domain gehört heute zu jedem Business. Die Registrierung obliegt oft den zuständigen IT-Dienstleister:innen. Doch auf dem Weg zu einer passenden Domain warten einige Hindernisse, besonders, wenn es sich um Registrierungen im Ausland handelt – wie auch der IT-Experte in diesem echten exali Schadenfall lernen musste.

Internationale Domainregistrierung

Die geschäftlichen Auftritte von Unternehmen werden immer internationaler und streben einen dementsprechend breit aufgestellten Onlineauftritt samt dazugehöriger Domain an. Aus diesem Grund wurde ein über exali versicherter IT-Dienstleister von einem deutschen Stahl- und Technologieunternehmen beauftragt, eine Website zu erstellen und eine passende Domain zu sichern. Diese sollte dabei helfen, den südamerikanischen Markt zu erschließen.

 

Um sicher zu gehen, dass der vom Auftraggeber gewünschte Domainname auch wirklich zur Verfügung stand, prüfte der IT-Experte diese online. Seine Rückmeldung fiel positiv aus: Die Domain war noch frei und die Website konnte registriert werden. Eine tolle Nachricht für das Unternehmen, das gerade einen großen Messeauftritt plante. Hier sollten auch die Expansionspläne präsentiert werden, inklusive der neuen südamerikanischen Webseite.

Für die Messe gab das Unternehmen dann auch den Druck umfangreicher Werbematerialien in Auftrag. Dazu gehörten unter anderen mehrere tausend Flyer und Plakate – die natürlich auch alle einen Hinweis zur frisch eingerichteten Webseite enthielten. Nach dieser umfassenden Vorbereitung startete der Konzern guter Dinge in die Messe.

Tipp:

Für eine gelungene Domainregistrierung müssen Sie einiges beachten. Worauf es ankommt, lesen Sie im Artikel Domainregistrierung: Das ist rechtlich zu beachten.

Nach einer erfolgreichen Veranstaltung kam dann die Hiobsbotschaft: Obwohl der Online-Check ergeben hatte, dass die Domain für die Website verfügbar war, teilte die zuständige Vergabestelle in Südamerika dem IT-Experten nun Folgendes mit: Aufgrund der Ähnlichkeit zu einer anderen Adresse ist der gewünschte Domainname nicht reservierbar.

Der auftraggebende Konzern hatte nun also auf Basis der Rückmeldung des IT-Dienstleisters nicht nur fehlerhaftes Werbematerial produziert, sondern dieses auch noch auf der Messe an Interessent:innen verteilt. Mit einer Domain, die es so nicht geben würde.

Im Schadenfall nicht allein

Ob durch eine fehlerhafte Programmierung, Fristversäumnisse, Rechtsverletzungen oder eben eine fehlerhafte Domainregistrierung: Wenn Sie Ihrer Kundschaft einen finanziellen Schaden verursachen, drohen Ihnen im schlimmsten Fall horrende Schadenersatzansprüche. Mit einer IT-Haftpflicht über exali müssen Sie sich dieser Misere nicht alleine stellen. Der Versicherer prüft die an Sie gestellten Ansprüche auf Ihre Rechtmäßigkeit, begleicht gegebenenfalls die Schadensumme und wehrt unberechtigt Forderungen in ihrem Namen ab.

Fehlgeschlagene Domainregistrierung – 6.000 Euro Schadenersatz

Das Versäumnis bedeutete für den IT-Experten nicht nur jede Menge Ärger, sondern auch finanzielle Konsequenzen. Das auftraggebende Unternehmen nahm den Dienstleister für den entstandenen Schaden in Haftung und forderte die Kosten für seine vergeblichen Aufwendungen rund um das Werbematerial zurück. Diese setzten sich zusammen aus:

So ergab sich eine Schadensumme von insgesamt 6.000 Euro.

Übrigens: Das Unternehmen hätte zusätzlich die Möglichkeit gehabt, weitere Ansprüche aufgrund eines erlittenen Imageschadens geltend zu machen. Auch derartige Forderungen sind in den Berufshaftpflichtversicherungen über exali abgesichert.

IT-Haftpflicht schützt bei beruflichen Versäumnissen

Der IT-Dienstleister musste diese Schadenersatzforderung glücklicherweise nicht allein bewältigen, sondern meldete den Fall den Versicherungsprofis von exali. Die leiteten den Sachverhalt nach sorgfältiger Überprüfung an den Versicherer weiter, der die Schadensumme zügig beglich.

Möglich war das aufgrund der integrierten Vermögensschadenhaftpflicht, die auch vergebliche Aufwendungen von Kundinnen und Kunden abdeckt. So kommt die IT-Haftpflicht auch für den finanziellen Schaden auf, den das Unternehmen durch den Fehler des IT-Dienstleisters erlitten hat.