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Domainregistrierung: Das ist rechtlich zu beachten
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Achtung Markenrechtsverletzung
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Domainregistrierung: Das ist rechtlich zu beachten
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Beitrag von Ines RietzlerBeitrag von Ines RietzlerInes Rietzler
Beitrag von Ines RietzlerBeitrag von Ines RietzlerInes Rietzler
Montag, 17. September 2018
Montag, 17. September 2018
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Wenn die Idee fürs eigene Business steht, kommen auf Unternehmer wichtige Entscheidungen und viele Brainstorming-Runden zu. Nach der Frage „wie soll meine Firma heißen“ kommt gleich die nach dem Domainnamen. Der soll neugierig machen, in Suchmaschinen ranken und bestenfalls auf die eigenen Produkte oder Dienstleistungen hinweisen. Doch Vorsicht: Auch rechtlich gibt es einiges zu bedenken. Hier gibt`s die wichtigsten Aspekte plus aktuellem Urteil, das zeigt, dass es nicht immer gleich eine Markenrechtsverletzung ist, wenn eine Domain einen Markennamen enthält.

Domain registrieren – wie geht das?

Eine eigene Domain zu registrieren ist einfach: Erst wählen Sie einen Anbieter aus, um eine Domain zu kaufen (Anbietervergleich von chip.de). Auf der Seite des Anbieters können Sie dann prüfen, ob Ihre Wunsch-Domain noch frei ist, Ihre Daten eingeben und die Domain bezahlen. Je nach Endung (.de, .eu oder .com) kostet eine Domain ab circa 0,60 Euro pro Monat. Doch nur, weil es so einfach ist, eine eigene Domain zu registrieren, sollten Sie es trotzdem nicht unüberlegt und übereilt machen – und nur weil Ihre Wunsch-Domain frei ist, heißt das auch nicht, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.

Domainregistrierung: Achtung Rechtsverletzungen!  

Auch wenn es verführerisch ist, bekannte Markennamen im eigenen Domainnamen zu verwenden, um mehr Traffic zu bekommen: Ein „puma-schuhe-mayer.de“ oder „levis-jeans-müller.com“ ist keine gute Idee. Denn wie auch sonst im Business ist es verboten, eine fremde Marke ohne Genehmigung zu nutzen. Ebenso verhält es sich mit fremden Firmennamen, Namen von Prominenten, Filmen, Zeitschriften oder Musikstücken. Auch hier stehen Marken-, Namen- und Persönlichkeitsrechte entgegen und eine teure Abmahnung kann die Folge sein. Dass Unternehmen oft nicht einmal bei Fanseiten Spaß verstehen, zeigen die Fälle ikeahackers oder Windows-Blogs.

Aktuelles Urteil zu Domainregistrierung und Markenrecht

Dass aber eine Registrierung einer Domain mit fremdem Markennamen noch keine Markenrechtsverletzung sein muss, entschied kürzlich das Landgericht Frankfurt (Beschluss vom 18.05.2018, Az: 2-03 O 175/18). In dem Fall ging es um die Domain „abc-law.de.“ Diese Domain gehörte ursprünglich der Antragstellerin in dem Verfahren, einer Kanzlei mit der Firmierung ABC (zusammengesetzt aus den Nachnamen der Partner). Diese änderte nach einiger Zeit – da sich die Partner neu zusammensetzten – ihren Namen in „ABZ.“

Seit März 2018 ist eine andere Firma nun Inhaber der Domain „abc-law.de“ (in dem Verfahren der Antragsgegner). Dieser bietet auf seiner Homepage Webseiten-Services für Rechtsanwälte an. Die Kanzlei und ursprüngliche Besitzerin der Domain verlangte in dem Verfahren, dass es dem Antragsgegner untersagt wird, weiterhin die Domain „abc-law.de“ registriert zu halten und unter dieser seine Dienstleistungen für Rechtsanwälte anzubieten, da eine Markenrechtsverletzung vorliege.

Den Antrag der Kanzlei wies das Landgericht Frankfurt ab. Denn die Registrierung einer Domain sei noch keine Markenrechtsverletzung. Vielmehr komme es darauf an, ob die Voraussetzungen eines „Verletzungstatbestandes“ erfüllt sind. Das heißt konkret:

  • Wird die Domain im geschäftlichen Verkehr im Inland verwendet?
  • Liegt eine markenmäßige Nutzung vor?
  • Sind die Waren oder Dienstleistungen, für die die Domain verwendet wird, ähnlich denjenigen der geschützten Marke?

Selbst wenn diese Fragen alle bejaht werden, könne, so die Richter, die Antragstellerin nicht – wie in diesem Verfahren getan – verlangen, dass es dem Antragsgegner verboten wird, die Domain überhaupt zu besitzen, sondern nur, dass er sie nicht für ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet.

Wird dieser Fall auf das Beispiel „puma-schuhe-mayer“ übertragen, dürfte also Frau oder Herr Mayer zwar die Domain registrieren, aber eben nicht für den Verkauf von Schuhen verwenden. Ob der Domainname dann so viel Sinn macht, ist eine andere Frage…  

Domainregistrierung: Vorher gründlich recherchieren!

Um es zu vermeiden, mit dem eigenen Domainnamen die Rechte anderer zu verletzen und teure Abmahnungen zu riskieren, sollte vor der Domainregistrierung gründlich recherchiert werden. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:

Domainnamen recherchieren

Vor der Domainregistrierung sollten Sie den gewünschten Domainnamen zumindest in eine Suchmaschine eingeben und prüfen, ob es eventuell Marken, Titel (zum Beispiel Filme oder Musik) oder Namen gibt, die geschützt sein könnten und die Sie daher lieber nicht in Ihrer Domain verwenden sollten. Wenn Sie prüfen wollen, ob es eine Domain in Deutschland bereits gibt, können Sie das über DENIC machen. Dort sind alle Domains mit der Länderkennung .de registriert.

Markenrecherche durchführen

Ergänzend zum Check über eine Suchmaschine sollte auch eine Markenrecherche über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) durchgeführt werden. Darüber können Sie allerdings nur herausfinden, ob der verwendete Begriff in exakt dieser Form bereits als Marke eingetragen ist. Ob es ähnlich klingende Wortmarken schon gibt, können Sie nur über eine Markenrecherche durch Experten (zum Beispiel einen spezialisierten Rechtsanwalt) herausfinden.

Bei Rechtsverletzungen bestens abgesichert

Mit einer ordentlichen Recherche können Sie im Vorfeld der Domainregistrierung das Risiko verringern, mit Ihrem Domainnamen die Rechte anderer zu verletzen. Ganz ausschließen können Sie es aber leider nicht. Deshalb kommt es für den Fall der Fälle auf eine gute Absicherung an, die bei einer Abmahnung an Ihrer Seite steht.

Die Berufshaftpflichtversicherungen über exali.de prüfen bei einer Abmahnung auf eigene Kosten, ob diese gerechtfertigt ist und übernehmen eine berechtige Schadenersatzforderung. Bei exali.de hängen Sie nie in der Warteschleife – Ihr persönlicher Ansprechpartner ist bei Fragen und im Schadenfall jederzeit persönlich für Sie da.

 

Ines Rietzler
Autorenprofil
Ines Rietzler
Chefredakteurin Online-Redaktion

Wer bin ich?
Nach einem Volontariat und ein paar Jahren in der Unternehmenskommunikation bin ich nun bei exali als Chefredakteurin in der Online-Redaktion für Content aller Art zuständig.
Was mag ich?
Sommer, Reisen, gutes Essen und Fußball.
Was mag ich nicht?
Bahn fahren, Rosenkohl und Schleimer.

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