IT-Haftpflicht-Siegel von exali: DL-InfoV-Nachweis schnell und einfach erbringen

Mehr Transparenz im Dienstleistungsgeschäft: Seit dem 17. Mai 2010 gilt die neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV). Für Freiberufler und Selbstständige bedeutet das: Sie müssen ihre potenziellen Auftraggeber bereits vor Vertragsabschluss darüber informieren, dass sie eine branchenspezifische Berufshaftpflichtversicherung haben. Eine Möglichkeit dafür bietet das IT-Haftpflicht-Siegel von exali. Mit dem Online-Tool können sich Dienstleister im Wettbewerb abheben und interaktiv beim Kunden punkten.

Dienstleister müssen Auftraggeber Informationen zur Verfügung stellen

Und das sind die erforderlichen Angaben der DL-InfoV zur Berufshaftpflichtversicherung:

Diese Auskünfte müssen in klarer und verständlicher Form stets bereit gehalten werden. Nach der DL-InfoV hat der Dienstleister vier Möglichkeiten, seinen Kunden und Auftraggebern die vorgeschriebenen Informationen verfügbar zu machen:

  1. Direkte Mitteilung an den Dienstleistungsempfänger
  2. Leicht zugängliche Informationen am Ort der Leistungserbringung oder des Vertragsabschlusses (Aushang, AGB-Veröffentlichung)
  3. Über eine elektronische Adresse (Internetseite, Download)
  4. In ausführlichen Informationsunterlagen über die angebotene Dienstleistung (Broschüren)

Tipp: Die exali AG empfiehlt ihren Kunden die Einbindung des Haftpflicht-Siegels auf der eigenen Website, um die neuen gesetzlichen Informationspflichten zur Berufshaftpflicht zu erfüllen. Über 250 Kunden nutzen bereits diesen Service von exali.

Professionalität zeigen und mit Eigenmarketing punkten: das exali Haftpflicht-Siegel

Mit dem exali Haftpflicht-Siegel können Freiberufler und Selbständige Professionalität zeigen und sich im Wettbewerb durch Eigenmarketing abheben: Der Klick auf das Logo des Haftpflicht-Siegels führt den Auftraggeber zu einer personalisierten Profilseite mit detaillierten Informationen zum Versicherungsschutz des Dienstleisters, u.a. mit Nachweis hoher Deckungssummen für Vermögensschäden.

Damit erhalten potenzielle Auftraggeber bzw. Kunden über das Haftpflicht-Siegel noch weit mehr Auskünfte über den Umfang der Berufshaftpflichtversicherung ihres Dienstleisters, als es der Gesetzgeber in der DL-InfoV vorschreibt.

Mehr Informationen zu den Haftpflicht-Siegeln

Beispiele für personalisierte Profilseiten von exali-Kunden

Hintergrund: Durch die DL-InfoV will der Gesetzgeber mehr Transparenz im Dienstleistungsgeschäft fördern. Die neue Verordnung gilt für alle Selbstständigen und Freiberufler, die Services nach der Dienstleistungsrichtlinie erbringen. Dazu zählen auch alle Tätigkeiten von Dienstleistern in den Branchen IT, Medien und Consulting. Ein Verstoß gegen die neuen Informationspflichten kann mit Geldbußen bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Wichtig: Außer den Informationen zur Berufshaftpflichtversicherung schreibt die DL-InfoV freiberuflichen und selbstständigen Dienstleistern weitere Pflichtangaben vor. Dazu zählen u.a. Preise, Gerichtstand, besondere Garantien, wesentliche Merkmale der Dienstleistung u.v.m.

Sie können im Detail nachgelesen werden unter: