Ein Skistar, zwei Banken und das Markenrecht: Warum ein Video 140.000 Euro Schadenersatz kosten soll

Eine österreichische Bank veröffentlicht zu Ehren des Skirennstars Marcel Hirscher ein Video. Statt Dankbarkeit bekommt sie dafür eine Klageschrift. Und das sollte nicht die letzte bleiben in diesem kuriosen Rechtsstreit aus der Alpenrepublik. Eine Geschichte rund um Markenrechte, Wettbewerbsverstoß, einen Werbeslogan und ein geklautes Testimonial…

Hirscher sagt „Servus“ – Bank sagt „Danke“

Als Skirennstar Marcel Hirscher Anfang September auf einer Pressekonferenz seinen Rücktritt erklärte, schlug das in Österreich hohe Wellen, war er doch einer der erfolgreichsten Skirennfahrer aller Zeiten. Um diese Leistung zu würdigen, veröffentlichte die „Erste Bank“ (Österreichische Sparkasse) ein Dankesvideo für Hirscher. Das Video enthielt unter anderem diese Botschaft:

 
 

Danke für alles, Marcel.

Du hast gezeigt, wie weit man kommen kann, wenn man an sich glaubt.

Kleine Randnotiz: „Glaub an dich“ ist der aktuelle Werbeslogan der Ersten Bank. Auch der Hashtag #glaubandich war im Video zu sehen.

Raiffeisen-Logo im Sparkassen-Video

Ein Dankesvideo für sportliche Verdienste? Klingt doch für einen Spitzensportler ziemlich schmeichelhaft. Doch es kam anders als gedacht. Marcel Hirscher war von dem Video offenbar nicht begeistert und reichte beim Landgericht Wien eine Klage gegen die Erste Bank ein. Er fordert darin Unterlassung und 60.000 Euro.

Hintergrund der Geschichte: Hirscher ist, wie in Österreich weitläufig bekannt, exklusives Testimonial der Raiffeisenbank, also der direkten Konkurrenz der Sparkasse. Besonders brisant: Im Video war sogar der Helm des Skirennfahrers zu sehen. Und auf diesem prangt groß und breit das Giebelkreuz, das Logo der Raiffeisenbank.

Und so kam es wie es kommen musste: Auch die Raiffeisenbank klagt gegen die Sparkasse – und zwar wegen Markenrechtsverletzung (aufgrund des Helms) und wegen unlauterer Geschäftspraktiken (aufgrund Verstoßes gegen den Exklusivwerbevertrag mit Hirscher). Raiffeisen fordert vor Gericht eine Einstweilige Verfügung, damit der Videoclip nicht mehr gezeigt werden darf. Der Streitwert beläuft sich auf 80.000 Euro.

Spende gut, alles gut?

Und die Sparkasse? Die zeigt sich ziemlich bedröppelt und betont, sie habe nur vorgehabt, Hirscher mit dem Video Respekt zu zollen. Außerdem sei der Clip nur kurz im Netz gewesen und auch nur am Tag von Hirschers Rücktritt. Sie bot an, die Angelegenheit mit einer karitativen Spende aus der Welt zu schaffen. Doch dieses Angebot lehnte Raiffeisen ab. Die Klage von Raiffeisen sei inzwischen beantwortet, mit dem Manager von Hirscher werden noch Gespräche geführt. Wir halten Sie natürlich über den Fall auf dem Laufenden.

Dass ein Markenstreit auch friedlich ausgehen kann, zeigt folgender Fall:

 

 

Wo exali.de drauf steht, ist auch der beste Versicherungsschutz drin

Der kuriose Fall aus Österreich zeigt, selbst großen Geldhäusern, die sich eigentlich bestens mit dem Marken- und Wettbewerbsrecht auskennen sollten, passieren teure Fehler. Für Agenturen, Freelancer und kleinere Unternehmen bedeutet eine Rechtsverletzung oft eine hohe Schadenersatzzahlung, die schnell das gesamte Business bedrohen kann.

Agenturen, die bei einer Werbekampagne für ihren Kunden das Markenrecht verletzen, sind mit der Media-Haftpflicht über exali.de bestens abgesichert. Denn sie übernimmt eventuelle Schadenersatzforderungen des Auftraggebers und bezahlt dank des passiven Rechtsschutzes auch Anwalts- und Gerichtskosten.

Aber auch alle anderen Berufshaftpflichtversicherungen über exali.de schützen bei Rechtsverletzungen (zum Beispiel Verletzung von Markenrechten oder Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht).

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© Jan Mörgenthaler – exali AG