Mehrkostenexplosion am Bau – Wer haftet, wenn der Architekt unschuldig ist?

Bauverzögerung und sich ständig übertreffende Kostenprognosen – mit solchen Hiobsbotschaften ist beinahe schon zu rechnen, wenn der Architekt zerknirscht zum Krisengespräch mit dem Auftraggeber einlädt. Neu ist aber, wenn die Kosten explodieren, die Fertigstellung des Gebäudes sich weit nach hinten vertagt und der Architekt rein gar nichts dafür kann! Mit dieser verzwickten Situation hat jetzt eine baden-württembergische Kleinstadt zu kämpfen…

Kostenprognose? Stark steigend!

Eine neue Grundschule soll die kleine Stadt Hohentengen bekommen: Der Architekt plant einen modernen Ziegelbau im klassischen Bauhaus-Stil – die Gemeinde erhofft sich, dass der Neubau eine Vorzeige-Grundschule wird. 2018 sollen dort die ersten Kinder die Schulbank drücken können, doch im Moment sieht es ganz anders aus…

Eingeplant waren rund 4,5 Millionen Euro – jetzt kommen eine halbe Millionen Mehrkosten oben drauf. Der Grund: Die Marktsituation in den Bereichen Metallbau, Tischlerarbeiten und Fensterbau hat sich massiv zu Ungunsten des Bauunternehmens geändert. Der Kostenvoranschlag, den der Architekt vor einem halben Jahr vorgelegt hatte, rechnete noch mit anderen Wettbewerbszahlen. Die Unternehmen im Bau-Business verlangen zurzeit für dieselben Leistungen jedoch deutlich höhere Summen, was die Material- und Personalkosten für den Bau auf fast 5 Millionen Euro ansteigen lässt. Und es kommt noch dicker: Diese Kostenprognose beinhaltet noch nicht das Worst-Price-Szenario, sondern ist momentan nur eine wahrscheinliche Variante.

Schulfrei dank zu hoher Baukosten?

Für die Kleinstadt ist eine solche Summe ein schmerzhafter Hieb in die Gemeindekasse. Was tun? Die Ziegelfassade ist bereits eingespart und durch einen normalen Putz ersetzt. Doch bei der Bildung ihrer kleinsten Bürger will die Stadt nicht knausern. So oder so: Gebaut wird die Schule in jedem Fall, doch der Preis dafür ist bitter.

Jetzt ist der gute Wille des Architekten gefragt: Zunächst hatte dieser noch versucht, seinen Bauplan abzuändern und so weiteres Einsparpotential offenzulegen. Doch eine komplette Umplanung würde monatelange Arbeit und damit zusätzliche Kosten mit sich bringen Er muss den Bau nochmal neu ausschreiben und hoffen, dass sich dank eines gelockerten Zeitplanes eventuell mehr Unternehmen zu einer Angebotsabgabe überreden lassen. Statt pünktlich zum ersten Schultag öffnet die Schule wohl erst nach den Sommerferien 2018.

Keinen Raum für Zweifel lassen: Besser frühzeitig absichern!

Der Architekt hat in diesem Fall das Glück, gutmütige Kleinstädter als Auftraggeber zu haben. Auch wenn er keinen Einfluss darauf hat, dass das Etat des Schulbaus drastisch gesprengt wird, hätte die Situation auch eskalieren können: In den meisten Fällen bricht nach solch einer schlechten Nachricht ein regelrechter Kleinkrieg zwischen dem Architekten und dem Auftraggeber aus. Meist ist es der Architekt, der dann seinen Geldbeutel zücken muss, wenn es um Schadenersatzforderungen aufgrund von Planungsfehlern oder Baumängeln geht. Wer hier nicht Gefahr laufen will, einen herben beruflichen Rückschlag zu erleiden, der sollte sich gut absichern.

Mit der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure über exali.de schützen sich Architekten zeitgemäß bei Schäden durch fehlerhafte Beratung, Fehler in der Bauplanung oder bei Baumängeln. Auch wenn der Architekt im engeren Sinne keine Schuld an den angestiegenen Kosten trägt, kann eine fiese und teure Schlammschlacht vor Gericht die Folge sein. Anwalts- und Gerichtskosten sind für solche Fälle dank des passiven Rechtschutz abgedeckt, der in der Berufshaftpflicht für Architekten und Bauingenieure von vornherein enthalten ist.

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© Vanessa Materla – exali AG