Schmähpreis Plagiarius: Die dreistesten Plagiate und das Risiko für den Onlinehandel

Sneakers von Pooma, eine Handtasche von Louis Button oder doch lieber der neue Duft von Calvim Klain? Nicht alle Produktfälschungen sind auf den ersten Blick so leicht  zu erkennen. Dabei sind Nachahmungen nicht nur ein Ärgernis für den Endkunden, auch viele Onlinehändler gehen Fälschungen auf den Leim und müssen dann für Produktmängel haften. Der Plagiarius e. V.  zeichnet seit 1977 die dreistesten Plagiate aus. Wir verraten, wer dieses Jahr zu den Preisträgern gehört, welche Risiken Plagiate für Onlinehändler bergen und wie sie sich schützen können.

Plagiarius 2020: Das sind die Preisträger

50 Milliarden Euro: Das kostet die Produktpiraterie deutsche Unternehmen und das jedes Jahr. So lautet das Ergebnis einer Studie von Ernst Young. Auch vor dem Hintergrund solcher Schadensummen verleiht der eingetragene Verein Plagiarius einmal im Jahr den gleichnamigen Negativpreis. Der ungeliebte schwarze Gartenzwerg mit der goldenen Nase ging dieses Jahr ausschließlich an in China hergestellte Produkte. Hier sind die Preisträger:

Platz 3 (doppelt vergeben): JULIUS-K9 Hundegeschirr IDC Powerharness

Bildrechte: Aktion Plagiarius e.V. links Original - rechts Plagiat

Die Hundegeschirre von Julius-K9 sind ein absoluter Verkaufsschlager. Das liegt zum einen an dem ausgeklügelten Design, idealer Passform und den hochwertigen Materialien, die der Hersteller verwendet, zum anderen am guten Ruf des Unternehmens. Entwickelt wurden die Geschirre für Hilfshunde der österreichischen Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste. Dort leisten sie gute Arbeit und das spricht sich unter Hundehaltern herum. Bekanntlich hat eine solche Qualität natürlich ihren Preis und der liegt zwischen 45 und 60 € je nach Modell und Größe.

Und hier kommt das Plagiat aus Shenzen ins Spiel. Die Fälschung ist dem Original 1:1 nachempfunden, besteht aber aus minderwertigen Materialien. Deswegen hält das billige Geschirr nicht lange, ist unbequem für den Hund und auch der Reflektor funktioniert nicht ordentlich. Ein würdiger Preisträger.

Platz 3 (doppelt vergeben): (Laptop-) Rucksack Wenger Ibex

Bildrechte: Aktion Plagiarius e.V. links Original - rechts Plagiat

Die hohe Qualität von Schweizer Produkten ist weit über die Landesgrenzen der Alpenrepublik bekannt und gilt auch für die Firma Wenger S. A. Das Traditionsunternehmen setzt auf zuverlässige, durchdachte Produkte und ist bekannt dafür, die Brücke zwischen Funktion und Eleganz zu schlagen. Ein Paradebeispiel dafür, ist der Rucksack Wenger Ibex, der einem 17 Zoll Notebookplatz bietet, dabei aber praktisch und bequem zu tragen ist.

Das Plagiat wurde in China hergestellt und ist auf den ersten Blick kaum vom Original zu unterscheiden. Erst bei genauerem Hinsehen erkennt man, dass die Qualität des Stoffs, der Reißverschlüsse und des Henkels minderwertig ist. Zwar wird hier der Markenname Wenger nicht verletzt, jedoch die geschützte Bildmarke, ein weißes Kreuz auf rotem Grund.

Platz 2: KAYSER Sahnekapseln

Bildrechte: Aktion Plagiarius e.V. links Original - rechts Plagiat

Ein renommierter Hersteller von Gaskapseln für Sahnebereiter ist die österreichische Firma Kayser und auch deren Produkt ist so beliebt, dass es Nachahmer aus Fernost gefunden hat. Das Problem: Auch wenn die Gaskapseln Einwegprodukte sind, gelten hohe Sicherheitsstandards, weil die Kapseln mit Lebensmitteln in Kontakt kommen und gleichzeitig einem hohen Druck standhalten müssen. Sicherheitsstandards, denen die Kopien nicht genügen, obwohl sie wie Klone des Kayserprodukts wirken.

Vor der Verleihung des Preises passierte es dann: Die Qualität des Plagiats war so schlecht, dass eine der Kapseln schon bei normalen Lagerbedingungen explodiert war, vollkommen ohne Fremdeinwirkung. Außerdem war das Gas verunreinigt und damit nicht lebensmittelsicher, das Innere der Kapseln war sogar rostig. Wie gefälschte Kapseln außerdem im Stresstest versagen, zeigt dieses Video von Kayser:

 

 

Platz 1: Küchen-Schneidgerät Nicer Dicer Quick

Bildrechte: Aktion Plagiarius e.V. links Original - rechts Plagiat

Wer zu später Stunde durch die Kanäle zappt, kennt den Nicer Dicer Quick. Die Schneidhilfe wird vor allem per Teleshopping vertrieben und verkauft sich auch nach Jahren noch ausgezeichnet. Von diesem Kuchen wollen auch andere ein Stück abhaben.

Deswegen verwundert es kaum, dass die Kopie des Küchengeräts seinem Vorbild gleicht, wie ein Ei dem anderen. Lediglich das Genius-Logo auf der Oberseite der Verpackung fehlt beim Plagiat, das erstmals auf einer Produktmesse entdeckt wurde. Der Hersteller begeht damit Verstöße gegen das Marken-, Bild- und Urheberrecht. Hinzu kommt: Der falsche Nicer Dicer ist gefährlich. Die Klingen sind stumpf und brechen leicht aus dem Rahmen, Verletzungen sind vorprogrammiert.

Produktpiraterie: Die Risiken für Onlinehändler

Eines muss man den Fälschern lassen: Teilweise sehen ihre Kopien haargenau so aus wie die Originale. Deswegen lassen sich nicht nur Endkunden von den Plagiaten hinters Licht führen, auch Zwischenhändler merken oft erst, dass sie getäuscht wurden, wenn die ersten Reklamationen von Kunden eingehen oder – im schlimmsten Fall – ein Unglück passiert.

Risiko 1: Abmahnungen

Ein Risiko beim Handel mit Plagiaten sind Abmahnungen vom Rechteinhaber des Originals und dabei gilt: Auch Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Das bedeutet: Händler, die Plagiate erwerben, aber denken es, handle sich um Originale, können  genauso abgemahnt werden wie die Hersteller. Während der Verkauf der Produkte oft nur wenig einbringt, bewegen sich Abmahnungen im Onlinehandel schnell im fünfstelligen Bereich.

Hier erfahren Sie, welches die häufigsten Abmahngründe im Onlinehandel sind und was Sie tun können, um ihr Risiko für Abmahnungen zu reduzieren: https://www.exali.de/Info-Base/abmahnumfrage-onlinehandel

Risiko 2: Produkthaftung

Ein weiteres Risiko ist das Produkthaftungsgesetz. In § 1 ist dort geregelt, dass der Hersteller für Mängel an seinem Produkt haftet. Was viele allerdings nicht wissen: Als Hersteller gilt auch der Importeur, der Quai-Hersteller (jemand der seinen Namen am Produkt anbringt) oder der Hersteller eines Teilproduktes. Und auch Händler können haftbar gemacht werden, wenn der Hersteller nicht festgestellt werden kann. Sie können sich lediglich innerhalb eines Monats von der Haftung befreien, wenn Sie Ihren Hersteller bzw. Lieferant benennen können (§ 4 ProdHaftG).

Ein belgischer Onlinehändler fiel zum Beispiel auf die gefälschten Kayser-Gaskapseln aus chinesischer Produktion herein. Sein Verkäufer wiederum kam aus den Niederlanden und machte zuerst einen seriösen Eindruck. Die Firma ist mittlerweile allerdings liquidiert. Damit können zwar die Kunden des belgischen Onlinehändlers Schadenersatzansprüche geltend machen, dieser kann seinen Verkäufer aber nicht in Regress nehmen und bleibt deswegen auf seinem Schaden sitzen. Mehr Informationen zum Thema Produkthaftung finden Sie in unserem Artikel Produkthaftung für Onlinehändler: So sichern Sie sich richtig ab.

Onlinehändler aufgepasst: So können Sie Plagiate erkennen

Damit Sie nicht so leicht Opfer von Fälschern werden, haben wir vier Hinweise gesammelt, die darauf hindeuten, dass es sich bei einem Produkt um ein Plagiat handelt:

 

Wenn Sie sich jetzt fragen, wie Sie mit ehrlichen Methoden im Wettbewerb mit China bestehen sollen, bekommen Sie die passenden Tipps dazu in unserem Artikel Wie deutsche Onlinehändler gegen Konkurrenz aus China bestehen.

In drei Schritten zum Rundumschutz für Onlinehändler

Schritt 1: Die Webshop-Versicherung über exali.de ist die ideale Basis-Absicherung für Ihren Onlineshop. Sie sichert Sie gegen Schadenersatzansprüche Dritter ab, egal ob Kunde oder Geschäftspartner; und auch bei Abmahnungen oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz (DSGVO) sind Sie versichert.

Schritt 2: Erweitern Sie Ihre Webshop-Versicherung um die Produkthaftpflicht-Versicherung, um Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz abzusichern.

Schritt 3: Wenn Sie selbst Waren importieren oder Fremdprodukte auf Ihren Firmennamen labeln, sollten Sie zusätzlich zur Produkthaftpflicht auch den optionalen Baustein Quasihersteller oder Importeur wählen.

Hinweis:

Die Produkt- und Dienstleistungs-Haftpflicht (ProdH) sowie die Quasihersteller/Importeur Versicherung ist nur in Verbindung mit der Büro- und Betriebshaftpflicht-Versicherung abschließbar. Sofern Sie im Online-Antrag die BHV abwählen, ist der Einschluss der Produkt- und Dienstleistungs-Haftpflicht nicht möglich.

Unsicher welcher Versicherungsschutz am besten zu Ihrem Business passt? Zögern Sie nicht, uns anzurufen. Unsere Kundenbetreuer sind direkt für Sie erreichbar,  ohne Callcenter oder Warteschleife.