Wer haftet bei Planungsfehlern am Bau? Ein Schadenfall aus der Praxis

Bei Bauprojekten reichen kleine Ungenauigkeiten in der Planung aus, um später massive Schäden zu verursachen. Ein konkreter Schadenfall aus der Praxis zeigt, wie ein Fehler bei der Kellerabdichtung zu Feuchtigkeit, Folgeschäden und erheblichen Kosten führen kann.

Wie kommt es zu Planungsfehlern am Bau?

Planungsfehler entstehen häufig in der Detailplanung. Dort werden technische Lösungen konkret festgelegt. Schon kleine Ungenauigkeiten, falsche Annahmen oder unzureichende Abstimmungen können dazu führen, dass später etwas nicht wie vorgesehen funktioniert.

Typische Ursachen sind:

Solche Fehler haben meist teure Konsequenzen. Denn sie werden in der Regel erst sichtbar, wenn das Bauwerk bereits fertiggestellt ist und die Behebung entsprechend aufwendig wird.

Wie führen Planungsfehler am Bau zu Feuchtigkeit im Keller?

Im vorliegenden Schadenfall plante ein Ingenieur die Abdichtungswanne für den Keller eines Einfamilienhauses. Dabei entschied er sich in der Detailplanung jedoch für eine ungeeignete Abdichtungslösung, die den tatsächlichen Anforderungen nicht standhielt.

Der Fehler fiel erst nach Fertigstellung des Gebäudes auf: Bei eindringender Feuchtigkeit konnte die Abdichtung ihre Funktion nicht erfüllen. Wasser gelangte in den Keller und breitete sich dort aus. Da der Mangel erst im Nachhinein sichtbar wurde, war der Schaden zu diesem Zeitpunkt bereits erheblich.

Welche Schäden können durch Planungsfehler am Bau entstehen?

Die Folgen eines Planungsfehlers zeigen sich oft erst nach Fertigstellung des Baus, sind dann aber umso gravierender.  Denn derartige Schäden bleiben selten auf einen Bereich beschränkt. Ein vermeintlich kleines Versäumnis kann schnell eine Kettenreaktion auslösen, bei der etliche Gewerke und Bauteile betroffen sind. Dadurch steigt nicht nur das Schadensausmaß, sondern auch der Aufwand für die Behebung erheblich.

Tipp

Risiken bei der Arbeit als Architekt oder Bauingenieur lassen sich nie zu 100 Prozent ausschließen. Mit der passenden Absicherung können Sie Gefahren allerdings erheblich minimieren. exali-Kundenberater Sascha Pömmerl klärt im Artikel Welche Absicherung brauchen Architekten und Ingenieure? die wichtigsten Punkte.

Wer haftet bei Planungsfehlern am Bau?

Bei Planungsfehlern haftet grundsätzlich der für die Planung verantwortliche Architekt oder Ingenieur. Abhängig vom Einzelfall können jedoch auch weitere Beteiligte anteilig haften. In diesem Fall lag diese Verantwortung beim Ingenieur. Die fehlerhafte Abdichtung führte dazu, dass Feuchtigkeit in den Keller eindrang und sich dort ausbreitete.

Betroffen waren unter anderem:

Nachdem die Ursache für die Feuchtigkeit im Keller identifiziert wurde, musste die Abdichtung aufwendig nachgebessert werden. Der betroffene Bereich wurde freigelegt, die fehlerhafte Lösung entfernt und durch eine passende Wanne ersetzt. Die Kosten für diese Maßnahmen waren erheblich. Insgesamt entstand ein Schaden in Höhe von rund 85.000 Euro, da:

Da der Fehler eindeutig in der Planung lag, nahm der Bauherr den Ingenieur für den entstandenen Schaden in Anspruch. Dank seiner Absicherung durch eine entsprechend vereinbarte Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure von exali standen ihm die Experten der exali-Kundenbetreuung unterstützend zur Seite. Der Versicherer übernahm die Prüfung der Ansprüche und unterstützte ihn bei der Abwicklung des Schadenfalls. Die berechtigte Forderung über 85.000 Euro wurde im Rahmen des Versicherungsschutzes vom Versicherer reguliert.

Warum werden Planungsfehler am Bau schnell zum Risiko?

Dieser Fall zeigt, wie aus einem scheinbar kleinen Planungsfehler ein umfangreicher Schaden entstehen kann. Besonders kritisch ist, dass solche Fehler oft erst nach Fertigstellung sichtbar werden und dann hohe Kosten verursachen.

Für Architekten und Ingenieure bedeutet das: Planungsfehler gehören zu den zentralen Risiken im Berufsalltag. Umso wichtiger ist es, diese Risiken nicht nur durch sorgfältige Arbeit zu minimieren, sondern auch finanziell abgesichert zu sein.