Bloggende Rechtsanwälte und ihr gutes Recht auf Veröffentlichung

Auch wenn Juristen typischerweise über dicken Büchern voll komplizierter Gesetzestexte brüten, das Internet ist für sie absolut kein Neuland. Viele Rechtsanwälte betreiben inzwischen neben einer Homepage, auf der sie sich oder ihre Kanzlei vorstellen, einen eigenen Blog. Dass darauf auch über aktuelle Gerichtsverfahren berichtet werden darf, ohne dass das Wettbewerbsrecht verletzt wird, hat Anfang des Jahres das OLG Frankfurt am Main beschlossen.

Weshalb Anwälte nach einem aktuellen Urteil aufatmen können und wie es um das Wettbewerbsverhältnis zwischen Anwälten und Internet-Unternehmen bestellt ist, das behandeln wir heute auf der exali.de InfoBase.

Warum Anwälte bloggen sollten (und dürfen)

Bloggen bringt eine ganze Menge – der Ansicht sind wir bei exali.de ja auch (selbst wenn es bei uns nicht „Blog“ sondern „InfoBase“ heißt). Dem interessierten Leser spannende Themen in aufbereiteter Form zur Verfügung zu stellen, ist auch für Anwälte von Vorteil. Der Beweggrund ist dabei eher von nachrangiger Bedeutung: Ob nun der Austausch mit Kollegen gefördert, neue Mandanten an Land gezogen oder einfach juristische Laien informiert werden sollen – die Hauptsache ist, dass der Blog regelmäßig gepflegt wird.

Von besonderem Interesse auf der Themensuche sind dabei natürlich aktuelle Gerichtsverfahren, deren Ausgang sich in irgendeiner Form auf das Leben der Zielgruppe auswirkt. Dass dem Verlierer eines Verfahrens das nicht unbedingt gefällt, wenn im Web über ihn berichtet wird, dürfte klar sein. Dennoch brauchen sich Rechtsanwälte zumindest nicht vor dem Vorwurf eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht fürchten, wenn sie einen aktuellen Fall auf ihrem Blog kritisch beleuchten. Das machte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Beschluss Anfang des Jahres deutlich.

Blogbeitrag sorgt für Unmut

Auslöser für den Fall war der Blogbeitrag eines Anwalts über einen Online-Unternehmer, der selbst angefertigte Fotos kostenfrei zur Nutzung anbietet. Wer die Bilder aber entgegen den Lizenzbedingungen nutzte, musste mit hohen Forderungen seitens des Anbieters rechnen – worauf der Rechtsanwalt in seinem Artikel hinwies. Im selben Beitrag berichtete er außerdem von einem Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Berlin, in welchem der Unternehmer versuchte sich dagegen zu wehren, dass er von dritter Seite als „Abzocker“ bezeichnet wurde.

Dass er der Protagonist eines kritischen Blogbeitrags sein sollte, der das Wort Abzocker auch noch im Titel trug, gefiel dem Online-Anbieter natürlich ebenso wenig. Vor dem Landgericht sowie dem Oberlandesgericht Frankfurt a.M. versuchte er deshalb, eine Unterlassung durchzusetzen.

Sein Argument, zwischen ihm und dem Rechtsanwalt bestehe ein Wettbewerbsverhältnis und er behindere seinen Absatz, bestätigten die Richter nicht. Da die beiden Parteien nicht dieselbe Leistung anböten und der Blogbeitrag auch nicht dazu geeignet war, den Wettbewerb des Anwalts zu fördern und gleichzeitig den des Fotoanbieters zu beeinträchtigen, sei eine Unterlassungsforderung nicht gerechtfertigt.

Veröffentlichungsrisiken und Absicherung

Selbstverständlich ist mit der Veröffentlichung von kritischen Beiträgen im Internet immer ein gewisses Risiko verbunden, dass sich jemand durch den Inhalt in seinen Rechten verletzt fühlt und Schadenersatz fordert.

Deshalb inkludiert die Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte bei exali.de Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche Dritter, die auf Veröffentlichungen im Zusammenhang mit der anwaltlichen Tätigkeit stehen. Dabei ist es egal, ob der Inhalt auf dem eigenen Blog, in einem Fachmagazin oder einer fremden Webseite veröffentlicht wurde und ob es sich dabei um einen Artikel, ein Bild oder sonstigen Content handelt.

Sämtliche Informationen zur Anwalts-Haftpflicht sowie den zugehörigen Tarifrechner finden Sie hier.

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