Rechtsschutzversicherung für IT-Selbstständige: Kein Ersatz zur IT-Haftpflicht

Systemausfall mit Folgen: Beim Update einer Antivirensoftware bricht das komplette IT-System des Auftraggebers zusammen. Der nimmt daraufhin seinen externen IT-Dienstleister in Regress. Der IT-Selbstständige wehrt sich und schaltet einen Anwalt ein. Immerhin hat er für solche Fälle eine Rechtschutzversicherung. Doch die zahlt nicht - denn gerade und bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Kunden nehmen Rechtsschutzversicherungen einige Ausschlüsse im Versicherungsumfang vor. exali-Geschäftsführer Ralph Günther gibt einen Überblick über die Absicherungsmöglichkeiten und -grenzen der Rechtschutzversicherung und zeigt sinnvolle Alternativen auf.

Firmenrechtsschutz hilft bei Ärger mit Finanzamt und Mitarbeitern
Grenzen der Rechtsschutzversicherung
Absicherung durch «passiven Rechtsschutz» in der IT-Haftpflicht

Firmenrechtsschutz hilft bei Ärger mit Finanzamt und Mitarbeitern

Das Kostenrisiko für Anwalts-, Gutachter-, Zeugen-, und Gerichtskosten ist für die meisten rechtlichen Auseinandersetzungen nicht unerheblich. Eine Rechtsschutzversicherung schützt im Rahmen der freiberuflichen bzw. selbständigen Tätigkeit unter anderem bei

Hier einige Schadenbeispiele aus der Praxis, die je nach gewählter Leistungskomponente von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden:

Neben den vorgenannten Risiken aus der freiberuflichen bzw. selbstständigen Tätigkeit, können auch die privaten Risiken mit einem Rechtsschutzvertrag für Nichtselbständige abgesichert werden.

nach oben

Grenzen der Rechtsschutzversicherung

Wie bereits erwähnt, gibt es wichtige berufliche und geschäftliche Bereiche, die über einen Rechtsschutzvertrag nach den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (kurz ARB) in der Regel nicht versichert werden können. Dazu zählen unter anderem:

  1. Die Kosten zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen (es sei denn, dass diese auf einer Vertragsverletzung beruhen).
  2. Rechtsschutz in ursächlichem Zusammenhang mit Rechtsverletzungen von Dritten (z.B. Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster- und Gebrauchsmusterrechten) oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum.
  3. Rechtsschutz in Zusammenhang mit dem Kartell- oder sonstigen Wettbewerbsrecht.
  4. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die unmittelbar der Ausübung einer freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit dienen.
    Hinweis: Dieser Bereich ist grundsätzlich über eine Vermögensschadenhaftpflicht mit passivem Rechtsschutz versicherbar.
  5. Gerichtliche Auseinandersetzung wegen offener Rechnungen.
    Leistungen aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag gegen den Versicherer oder das für diesen tätige Schadenabwicklungsunternehmen. Tipp: Es empfiehlt sich daher, den Rechtsschutzvertrag bei einer Gesellschaft zu versichern, bei der man keine weiteren Versicherungsverträge versichert hat.

nach oben

Umfassende Absicherung durch «passiven Rechtsschutz» in der IT-Haftpflicht

Die Lücken der Rechtschutzversicherung kann eine IT-Haftpflicht bzw. IT-Betriebshaftpflicht mit integriertem “passiven Rechtsschutz” schließen.

Passiver Rechtsschutz bedeutet, dass der Versicherer nicht nur für den Schadensersatz in Höhe der versicherten Deckungssummen aufkommt, sondern dem IT-Selbstständigen bei der Abwehr eines Schadenersatzanspruches auch die dafür notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten ersetzt. Hierzu zählen Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reise-, Schadenminderungs- und Schadenregulierungskosten.

Über eine gute IT-Haftpflicht besteht durch den “passiven Rechtsschutz” somit Versicherungsschutz für die unter

Gute Versicherer ersetzen zudem auch notwendige Kosten der Abwehr einer einstweiligen Verfügung gegen den Versicherungsnehmer, selbst wenn die Verfügung einen Anspruch auf Unterlassung oder Widerruf betrifft.

Eine IT-Haftpflicht ist deshalb eine wichtige Ergänzung zu einer Rechtschutzversicherung und zentraler Baustein im Risikomanagement eines freiberuflichen IT-Spezialisten oder Ingenieurs.

Hinweis: Eine Rechtsschutzversicherung stellt keine Alternative zu einer IT-Haftpflichtversicherung dar, da sie prinzipiell nicht vor hohen Schadenersatzzahlungen sondern lediglich vor Gerichts- und Rechtsanwaltskosten schützen kann, sondern lediglich eine Ergänzung.

nach oben