Blog- oder Webseitenbetreiber? Dann aufgepasst bei diesen Risiken im Online-Business

Mit wenig Starkapital und einer guten Idee zum erfolgreichen Web-Business? Auf den ersten Blick mag ein digitales Geschäftsmodell nach unkompliziertem Arbeiten klingen, doch wer genauer hinsieht, erkennt schnell, dass der Schein trügt und zum Geldverdienen im Web jede Menge Ausdauer und Knowhow nötig ist. Wer sich mit den gesetzlichen Regeln im Internet nicht befasst, begeht schneller eine Rechtsverletzung, als ihm lieb sein dürfte…Abmahnung inklusive!

Auf der Infobase werfen wir heute mal einen Blick auf aktuelle Regelungen, Gesetze und Stolperfallen für Portalbetreiber, Blogger und Co.

Like? Lieber nicht!

Ganz aktuell macht ein Urteil des LG Düsseldorf (Urt. v. 9.3.2016, 12 O 151/15) Schlagzeilen. Denn die Richter haben darin noch einmal bestätigt, dass der Facebook Like-Button nicht eingesetzt werden darf, solange der Webseitenbesucher nicht ausdrücklich zustimmt. Wer den Like-Button trotzdem auf seiner Seite, seinem Blog oder Shop einbindet, riskiert eine Abmahnung.

Denn das Plugin sammelt und übermittelt Daten der Webseitenbesucher an Facebook – unabhängig davon, ob der Besucher ein Facebookprofil besitzt oder nicht. Das Problem: Die Richter des LG Düsseldorf schreiben vor, dass der Besucher einer Webseite der Weiterleitung seiner Daten im Vorfeld ausdrücklich zustimmen müsste. Bisher bietet sich diese Möglichkeit nicht, weshalb der Einsatz des Plugins schnell eine Abmahnung bringen kann.

Webformular? Lieber verschlüsselt!

Der Like-Button ist jedoch bei Weitem nicht die einzige Risikozone auf der eigenen Homepage. Webformulare gehören ebenfalls zu den großen Stolperfallen im Netz. Wer Formulardaten ohne Verschlüsselung verschickt riskiert eine Abmahnung beziehungsweise Bußgelder.

Dass Kundendaten nur verschlüsselt verschickt werden sollten, ist sicherlich jedem Webshop-Betreiber klar, doch was ist mit Kontaktformularen? Oder Kommentarformularen auf der Seite beziehungsweise im Blog? Auch hier geben Webseitenbesucher persönliche Daten ein, doch die Absicherung dieser Formulare fällt häufig „unter den Tisch“.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat Ende 2015 mit zahlreichen Mahnschreiben für Furore gesorgt. Darin wurden Webseitenbetreiber aufgefordert sämtliche Formulardaten ausschließlich verschlüsselt zu übermitteln. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit Bußgelder zu verhängen, falls Webseitenbetreiber die Kundendaten unverschlüsselt übertragen, denn damit ist der gesetzlich vorgeschriebene Schutz der personenbezogenen Daten nicht sichergestellt (vgl. TMG § 13 Abs. 7).  

Abmahnrisiko steigt und steigt 

Eine, seit wenigen Wochen in Kraft getretene Gesetzesänderung, knüpft direkt an das Thema Abmahnung an und bringt beim Business im Web ein großes Risiko mit sich. Seit Ende Februar haben Verbraucherverbände vom Gesetzgeber offiziell die Möglichkeit erhalten Datenschutzverstöße abzumahnen. Damit drohen Abmahnungen nicht mehr „nur“ von Kunden und Wettbewerbern, sondern auch von dutzenden Verbraucherverbänden in Deutschland.

Beim Like-Button oder den Formulardaten beispielsweise, ist also die Zahl derer, die Webseiten für die unsachgemäße Verwendung abmahnen können, eklatant angestiegen. Im Artikel „Ab heute! Gesetzesänderung bringt neues Abmahnrisiko beim Business im Web“ haben wir uns ausführlich mit den Folgen für eCommerce-Betreiber beschäftigt.

Dieser kurze Streifzug durch rechtliche Web-Gefilde zeigt, dass zum Business im Netz jede Menge Sachverstand gehört – zumindest dann, wenn Abmahnungen nicht an der Tagesordnung sein sollen. Doch egal wie sattelfest das Businesswissen auch ist, eine Abmahnung kann nie zu einhundert Prozent ausgeschlossen werden. Deshalb schützen die Berufshaftpflichtversicherungen über exali.de auch bei Datenschutzverstößen und Rechtsverletzungen (Marken-, Domain-, Lizenz-, Urheber-, Namens- und Persönlichkeitsrecht). So steht bei Fehlern im Job nicht die private Existenz auf dem Spiel.

Weiterführende Informationen:

© Sarah-Yasmin Fließ – exali AG