Uploadfilter: Alles Wissenswerte zur Urheberrechtsreform

2021 trat in Deutschland eine der umstrittensten Reformen der letzten Jahre in Kraft: Die Urheberrechtsreform, in deren Zentrum der viel diskutierte Upload-Filter steht. In diesem Artikel haben wir alles Wissenswerte zu der Reform und welche Regeln Sie in Ihrem Business künftig beachten müssen, zusammengefasst.

Uploadfilter sorgen für Ärger

Polen scheiterte im April 2022 mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH): Die polnische Regierung wollte Artikel 17 der EU-Richtlinie 2019/790 für nichtig erklären, da er die freie Meinungsäußerung verletze. Der EuGH wies die Klage aber ab und verwies darauf, dass die Regelung angemessene Garantien vorsehe, mit der das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit gewahrt bleibe. Damit bestätigt der EuGH nicht nur die Rechtmäßigkeit der Uploadfilter, sondern auch der Urheberrechtsreform.

Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz: Mehr Rechte für Urheber:innen

2021 traten die in der EU-Urheberrechtsreform festgehaltenen Änderungen auch auf Landesebene in Kraft. Das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) bildet nun die rechtliche Grundlage für die neuen Regelungen, darunter auch die viel diskutierten Uploadfilter. Hier ist zunächst wichtig zu wissen, worum es bei der Reform überhaupt geht: Plattformen, auf denen Inhalte wie Videos, Bilder und/oder Ton (etwa Musik oder Podcasts) hochgeladen werden können, sollen mehr in die Verantwortung genommen werden. Das betrifft alle Social-Media-Netzwerke wie Facebook, Twitter, Instagram oder TikTok, aber auch Video-Plattformen wie YouTube oder Vimeo oder auch Streaming-Plattformen.

Vor der Reform war es so, dass die Anbieter:innen der sogenannten Upload-Plattformen erst tätig werden mussten, wenn ihnen eine Rechtsverletzung gemeldet wurde. Für viele Kreative wie Musiker:innen, Schauspieler:innen, Zeichner:innen oder Video-Produzent:innen kam das aber einem Kampf gegen Windmühlen gleich, denn: Oft wurden die Inhalte dann wieder über einen anderen Account hochgeladen und mussten erneut gemeldet werden und so weiter… Mit Inkrafttreten der Reform ist es jetzt so, dass Upload-Plattformen für die hochgeladenen Inhalte unmittelbar verantwortlich sind. Das bedeutet: Sie müssen für verbreitete Drittinhalte der Nutzer:innen künftig Lizenzen erwerben und durch den ergänzenden Direktvergütungsanspruch gegenüber den Plattformen werden die Urheber:innen der Inhalte an den Lizenzeinnahmen beteiligt.

 Uploadfilter: Die große Zensur des Internets?

Außerdem sind die Upload-Plattformen jetzt auch für die hochgeladenen Inhalte der Nutzer:innen mitverantwortlich. So müssen sie Uploads auf der Rechteinhaberin oder des Rechteinhabers nachträglich entfernen – und zusätzlich Mechanismen schaffen, die dafür sorgen, dass die Inhalte gar nicht erst auf der Plattform veröffentlicht werden. Genau hier kommen die umstrittenen Uploadfilter ins Spiel. Diese sind automatisierte Programme, die Inhalte vor dem Upload auf mögliche Urheberrechtsverletzungen scannen und unter Umständen direkt blockieren. Die große Angst der Gegner:innen der Uploadfilter war nun, dass durch diese eine massive Zensur stattfinden würde, da unter Umständen zu großzügig blockiert werden könnte. Bisher blieb dieses befürchtete Szenario aber aus.

Ausnahme für Start-ups und kleine Dienstanbieter:innen

Die Verpflichtungen der nach dem UrhDaG vorgesehenen Verfahren gehen mit großen wirtschaftlichen Investitionen einher – deshalb hat der Gesetzgeber einige Ausnahmen geschaffen.

Zusätzlich dazu sind auch einige Onlineangebote von der Uploadfilter-Pflicht ausgeschlossen, dazu gehören:

Uploadfilter: So funktioniert die Inhaltskontrolle

Laut dem UrhDaG müssen die Anbieter:innen von Upload-Plattformen „bestmögliche Anstrengungen“ unternehmen, um Verstöße gegen das Urheberrecht schon beim Hochladen der Inhalte zu verhindern. Dazu gibt es folgende Verfahren:

Pre-Flagging

Das erlaubt Nutzer:innen schon beim Upload fremder Inhalte, auf welcher Grundlage diese verwendet werden (zum Beispiel: Zitat, Pastiche (siehe auch Ausnahmen) oder erworbene Lizenz).

Prüfung auf fremde Inhalte

Wenn die Rechteinhaber:innen der jeweiligen Plattform Inhalte zum Abgleich bereitstellen, prüft die Plattform, ob der Upload eines:r Nutzer:in diese Inhalte enthält (zum Beispiel: Musik, Bilder oder Videomaterial).

Prüfung der Veröffentlichungsberechtigung

Hierbei prüft die Plattform, ob die hochgeladenen Inhalte eine der folgenden Kriterien erfüllen:

Blockierung des Uploads:

Enthält das hochgeladene Material Inhalte, die aufgrund fremder Inhalte nicht veröffentlicht werden darf, blockiert die Plattform den Upload und informiert die Nutzer:innen. Diese können Beschwerde einlegen und müssen dann begründen, warum der Upload doch erfolgen dürfe.

Veröffentlichung des Uploads:

Die Inhalte werden aufgrund der Angaben der Nutzer:innen veröffentlicht – gleichzeitig werden die Rechteinhaber:innen darüber informiert. Sie können anschließend ein Beschwerdeverfahren beginnen und die nachträgliche Blockierung beziehungsweise Offlinenahme des Inhalts verlangen.

Uploadfilter: Diese neuen Regeln müssen Nutzer:innen beachten

Wer urheberrechtlich geschützte Werke nutzen will – egal ob Videos, Bilder, Musik oder Textauszüge, sollte in jedem Fall eine Lizenz bei den Rechteinhaber:innen – oder sofern möglich über die jeweilige Plattform – erwerben. Allerdings gibt es bestimmte Kriterien, bei denen Ausnahmen für den Upload bestehen.

Tipp:

Alles was Sie generell bei der Nutzung von Bildern beachten sollten, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst: Bilder rechtssicher verwenden: Alle Infos im Überblick

Ausnahme 1: Inhalte mit geringfügiger Nutzung

Wichtig ist hier: Diese Ausnahme für Inhalte mit „geringfügiger Nutzung“ gilt nur im Fall einer nicht kommerziellen Nutzung. Sie dürfen die Inhalte also nicht zur Bewerbung Ihrer Produkte, beispielsweise in einem Werbeclip oder Poster, verwenden.

Als geringfügig gelten:

Achtung: Selbst wenn die genannten Längen- beziehungsweise Größenvoraussetzungen eingehalten werden, gilt die Nutzung in folgenden Fällen nicht als geringfügig:

Wichtig ist auch: Diese Ausnahmen begründen jedoch nur die Vermutung, dass es sich um einen zulässigen Upload handelt. Die Plattform wird dennoch in jedem Fall die Rechteinhaber:innen informieren. Diese können von den Nutzer:innen über ein Beschwerdeverfahren dann einen Nachweis verlangen, der die Zulässigkeit der Nutzung belegt (zum Beispiel bestehende Lizenz oder Zitat).

Ausnahme 2: Zitate, Karikaturen, Pastiche, Memes

Die zweite Ausnahme ist weitreichender, denn sie gilt sowohl bei privater, als auch kommerzieller Nutzung, und zwar für folgende Inhalte:

Nach welchen Kriterien das im Urheberrechtsgesetz festgelegte Zitatrecht gilt, haben wir in folgendem Artikel ausführlich zusammengefasst: Was beim Zitieren erlaubt ist und was nicht

Parodien, Karikaturen, Pastiche und Memes

Damit die genutzten Inhalte als Parodie beziehungsweise Karikatur zulässig sind, müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Pastiche

Die Pastiche-Regelung ist neu im Urheberrechtsgesetz verankert und soll Inhalte wie Remixes, Memes, Cosplays und ähnliche benutzergenerierte Inhalte abdecken. Wer also Memes mit geschützten Inhalten erstellt oder Cosplay-Künstler:in ist, darf die Inhalte frei verwenden und auf Upload-Plattformen veröffentlichen.

Übersicht rund um die Entwicklungen zur Urheberrechtsreform:

21.06.2021: Reform des Urheberrechts tritt in Kraft

Nach der Zustimmung der Mitgliedsstaaten zur EU-Urheberrechtsreform tritt nun auch die Reform des deutschen Urheberrechts in Kraft.

16.04.2019: EU-Mitgliedstaaten besiegeln die Urheberrechtsreform

Nach dem EU-Parlament haben jetzt auch die Mitgliedstaaten wie erwartet der EU-Urheberrechtsreform zugestimmt (darunter auch Deutschland). Damit kann die Reform nun nicht mehr gestoppt werden. Jetzt müssen die einzelnen Mitgliedstaaten die Vorgaben der Richtlinie national umsetzen. Die Bundesregierung hat bei der EU eine Protokollerklärung eingereicht, mit dem Ziel, den Uploadfilter „nach Möglichkeit“ zu verhindern. Inwieweit das gelingt und welche Regeln in Deutschland nach Umsetzung der Reform gelten werden, bleibt abzuwarten.

27.03.2019: Europaparlament stimmt für EU-Urheberrechtsreform

Trotz EU-weiter Proteste, mit Zehntausenden Teilnehmer:innen allein in Deutschland, hat das Europaparlament gestern der EU-Urheberrechtsreform zugestimmt, inklusive der umstrittenen Regelungen zu den Uploadfiltern und dem Leistungsschutzrecht. Jetzt müssen die Mitgliedstaaten der EU noch zustimmen, was jedoch als reine Formsache gilt. Danach müssen die EU-Länder die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Da die einzelnen Länder dabei einen gewissen Interpretationsspielraum haben, besteht nun die letzte Hoffnung darin, dass Deutschland die Reform ohne Uploadfilter umsetzt bzw. die Regelungen lockert.

06.02.2019: Letzter Einigungsversuch

Nachdem es Ende Januar danach ausgesehen hatte, als wäre der umstrittene Filter vom Tisch, gibt es nun doch einen letzten Einigungsversuch, der – so die Befürchtungen – dazu führen könnte, dass der Uploadfilter sogar in verschärfter Form Pflicht wird. Laut einem Deal zwischen Deutschland und Frankreich, der am Montag bekannt wurde, müsste dann jede Plattform Uploadfilter installieren, wenn sie nicht diese drei Ausnahmen erfüllt: weniger als drei Jahre alt, weniger als 10 Millionen Euro Jahresumsatz und/oder weniger als fünf Millionen Nutzer:innen pro Monat.

Der optimale Schutz für Portalbetreiber und Kreative

Egal, ob Sie Produkte verkaufen oder Dienstleistungen anbieten: Um soziale Netzwerke kommt heute (fast) kein Business mehr herum. Aber auch bei der Veröffentlichung von Video-, Bild-, Text- oder Toninhalten auf Ihrer Webseite, Ihrer Online-Plattform oder Ihrem Onlineshop können Sie eine Urheberrechtsverletzung begehen, wenn Sie beispielsweise Inhalte veröffentlichen, für die Sie keine Lizenzrechte besitzen. Um in jedem Fall auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich daher eine gute Absicherung.

Für alle Plattform-Betreiber:innen ist diese Absicherung die Portal-Versicherung über exali.de, für Kreative und Agenturen die Media-Haftpflicht über exali.de. Diese Berufshaftpflichtversicherungen schützen zwar nicht vor Regelungen zum Urheberrecht, aber vor den finanziellen Folgen einer Urheberrechtsverletzung. Denn im Ernstfall prüft der Versicherer auf eigene Kosten, ob die Forderung berechtigt ist, und übernimmt eine berechtigte Schadenersatzzahlung.