Spieleentwickler verklagt: Können Tänze urheberrechtlich geschützt sein?

In den USA klagen aktuell mehrere Künstler gegen den Spieleentwickler Epic Games wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung. Dabei geht es nicht etwa um Fotos oder Musik, sondern um Tänze. Was es mit dem Streit auf sich hat und ob Tänze überhaupt urheberrechtlich geschützt werden können, erfahren Sie jetzt.

Update vom 07.05.2019

Die Sammelklage gegen den Spieleentwickler Epic Games wurde vorerst fallen gelassen. Dies bestätigte der Anwalt der Kläger in einem Statement. Insgesamt vier Künstler, darunter der „Prinz von Bel-Air“-Star Alfonso Ribeiro, gingen gemeinsam gegen Epic Games vor. Sie sahen ihre Urheberrechte verletzt, da Epic Games in seinem Computerspiel „Fortnite“ Tänze der Künstler verwendet, ohne diese zu erwähnen oder finanziell zu beteiligen. Der Supreme Court (das höchste Gericht in den USA) hat in einem unabhängigen Fall entschieden, dass nur dann gegen eine Urheberrechtsverletzung juristisch vorgegangen werden kann, wenn das „Copyright“ bereits im Vorfeld registriert wurde. Da dies aber bei keinem der Künstler der Fall war, wurde die Klage vorerst fallen gelassen. Der Anwalt kündigte an, dass er weiter für die Rechte der Kläger einstehen will, auch wenn diese ihre Tanzschritte im Vorfeld nicht haben schützen lassen.

Wir werden diesen Fall für Sie weiterverfolgen und Sie informieren, wenn es etwas Neues gibt.

Tänze kopiert: Künstler wehren sich

Was haben ein Rapper, ein Schauspieler, ein Social-Media-Star und ein YouTube-Phänomen gemeinsam? Sie alle klagen aktuell in den USA gegen den Spieleentwickler Epic Games.  

Sie werfen Epic Games vor, ihre Tänze kopiert zu haben und diese ohne ihre Erlaubnis im Onlinespiel „Fortnite“ zu verwenden. In dem Spiel werden die Künstler in keiner Weise erwähnt. Unter den Klägern befindet sich auch der Schauspieler Alfonso Ribeiro, welcher als „Carlton“ aus der TV-Serie „Der Prinz von Bel-Air“ bekannt wurde. In der Serie tanzte Carlton einen ausgefallenen Tanz, der allgemein als „Der Carlton“ populär wurde. Eben dieser Tanz ist auch in Fortnite verfügbar. Die folgenden Videoclips zeigen den originalen „Carlton“ und die Kopie aus Fortnite:

Das Original

 

 

Die Kopie aus Fortnite

 

 

Eine Ähnlichkeit lässt sich in diesem Fall wohl kaum abstreiten. Überspitzt wird der Sachverhalt noch durch den Namen des Tanzes in Fortnite. Dort heißt der Tanzmove nämlich „Fresh“. Der ursprüngliche Titel der Serie „Der Prinz von Bel-Air“ in Amerika lautet „The Fresh Prince of Bel-Air“.

Dass sich die Entwickler von Epic Games gerne von Künstlern „inspirieren“ lassen, zeigt auch ein weiteres Beispiel. Im Fall von Russel Horning (auch bekannt als Backpack Kid) wurde ebenfalls fleißig abgeguckt. Horning wurde mit seinem Tanz berühmt, als er 2017 als Hintergrundtänzer von Katy Perry in einer Folge von Saturday Night Live auftrat. Vergleich gefällig? Bitte!

Hier das Original

 

 

Und hier die Kopie

 

 

Der Hype um ein Spiel: Was ist „Fortnite“?

Was haben nun die ganzen Tänze mit einem Videospiel zu tun? Vorweg sei gesagt, es geht um sehr  viel Geld. Denn Fortnite ist eines der erfolgreichsten Spiele überhaupt. Veröffentlicht wurde der Survival-Shooter (engl. für Überlebens-Schießspiel) im Jahr 2017 und seitdem generierte das Spiel einen Umsatz von über einer Milliarde US-Dollar! Im August 2018 spielten fast 80 Millionen Menschen weltweit Fortnite. Und obwohl das Spiel kostenlos  ist, versechsfachte sich der Unternehmenswert von Epic Games. Das Spiel wird im sogenannten „Battle-Royal-Modus“ gespielt. Bis zu 100 Spieler werden auf einer Insel abgesetzt und kämpfen ums Überleben. Ziel ist es, alle gegnerischen Spieler auszuschalten und so lange wie möglich zu überleben. Der letzte verbliebene Spieler oder das letzte verbliebene Team gewinnt das Spiel. Dieses Prinzip ist beispielsweise aus der Filmreihe „Die Tribute von Panem“ bekannt. Aber wie verdient Epic Games Geld, wenn Fortnite kostenlos ist?

Genau da kommen die Tänze wieder ins Spiel. Denn das Geld verdient Epic Games mit sogenannten In-Game-Transaktionen. Die Spieler können sich im Spiel für echtes Geld eine virtuelle Währung kaufen. Mit dieser können sie optische „Aufwertungen“ für den Spiel-Charakter freischalten, beispielsweise Kleidung, Emotionen und eben auch Tänze. Eine Spielfigur kann dann im laufenden Spiel durch Tänze bestimmte Emotionen ausdrücken (beispielsweise durch einen Siegestanz).

Alleine im Mai 2018 verdiente Fortnite mit diesen In-Game-Transaktionen etwa 318 Millionen US-Dollar. Durch den Erfolg des Spiels wurden die Künstler auf den „Tanz-Diebstahl“ aufmerksam. Als Urheber der Tänze müssten diese an den Einnahmen beteiligt werden, so die Ansicht der Künstler. Sie werden aber weder beteiligt, noch in irgendeiner Form als Urheber in dem Spiel erwähnt.

Können Tänze urheberrechtlich geschützt werden?

Die Künstler sehen sich als Urheber der verwendeten Tänze. Aber können Tänze urheberrechtlich geschützt werden? Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten. Als Schöpfer eines Tanzes könnte neben den Künstlern, die ihn aufgeführt haben, auch ein Choreograph stehen. Außerdem könnte der Tanz von anderen Tanzwerken inspiriert gewesen sein. So auch im Fall von Alfonso Ribeiro: Dieser gab in einem Interview an, dass er sich bei dem Tanz „Der Carlton“ von Bewegungen von Bruce Springsteen, Courtney Cox und Eddie Murphy inspirieren ließ.

In Deutschland werden geschützte Werke in § 2 Urheberrechtsgesetz genannt, darunter auch „pantomimische Werke einschließlich Werke der Tanzkunst.“ Schutzvoraussetzung ist neben der menschlich-gestalterischen Schöpfungstätigkeit (sogenannte Schöpfungshöhe) auch die Manifestierung der Individualität des Schöpfers. Das bedeutet im Klartext: Einzelne Bewegungen, Tanzschritte, Posen oder Tanzfiguren sind nicht urheberrechtlich geschützt. Werden jedoch einzelne Schritte oder Bewegungen zu einer individuellen Gesamtkonzeption oder Choreographie kombiniert, können die Schutzvoraussetzungen erfüllt  und das Ergebnis urheberrechtlich geschützt sein.

Da in den USA ähnliche Schutzvoraussetzungen wie in Deutschland gelten und es sich in den beschriebenen Fällen eher um Bewegungen als um komplette Tänze handelt, ist es unwahrscheinlich, dass sie unter das Urheberrecht fallen.

Fun-Facts

Selbst Michael Jackson, der King of Pop, scheiterte bei dem Versuch, seinen weltberühmten „Moonwalk“ urheberrechtlich schützen zu lassen.

Dass es auch anders geht, beweist der südkoreanische Rapper PSY. Mit seinem Song „Gangnam Style“ und dem dazugehörigen Tanz wurde PSY weltweit berühmt. Das Video zu Gangnam Style wurde auf YouTube über drei Milliarden Mal aufgerufen. Damit rangiert es auf Platz vier der erfolgreichsten YouTube Videos aller Zeiten. Was das Besondere daran ist? PSY verzichtete auf sein Urheberrecht an dem Song. Der Song selbst, das Video und auch der unverkennbare Tanz sind somit für jeden frei nutzbar (übrigens ist der „Gangnam Style“ auch in Fortnite enthalten). Durch die Freigabe der Rechte wurde das Phänomen Gangnam Style zum weltweiten viralen Hit.

Der Anwalt der Kläger im vorliegenden Fall hat bereits angekündigt, dass weitere Künstler gegen Epic Games vorgehen wollen und sie eine Sammelklage vorbereiten. Ob diese Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten, ist aber aufgrund der oben genannten Voraussetzungen unwahrscheinlich.

IT-Haftpflicht schützt auch bei Urheberrechtsverletzungen

Auch wenn dieser Fall alles andere als gewöhnlich ist und sich die Entwickler von Fortnite einen langen Urheberrechtsstreit mit den Künstlern sicher leisten können – Urheberrechtsverletzungen sind schnell passiert und können das eigene Business in Gefahr bringen. Wenn Sie wissen wollen, worauf Sie als ITler beim Urheberrecht achten müssen, dann klicken Sie doch einmal in unser Video:

 

 

Die IT-Haftpflicht über exali.de schützt Ihr Business, wenn in Sachen Urheberrecht etwas danebengeht. Im Fall einer Abmahnung prüft der Versicherer auf eigene Kosten, ob die Forderung berechtigt ist und übernimmt eine berechtigte Schadenersatzzahlung.

Natürlich laufen Sie nicht nur als IT-Freelancer Gefahr, eine Urheberrechtsverletzung zu begehen. Deshalb sichern alle unsere Berufshaftpflichtversicherungen über exali.de Verstöße gegen das Urheberrecht ab.

Bei Fragen zum richtigen Versicherungsschutz für Ihr Business rufen Sie uns einfach an!

 

© Jan Mörgenthaler – exali AG