Wenn der Spamordner 90.000 Euro kostet… und der Anwalt dafür haftet

Die digitale Revolution hat im Geschäftsleben Vieles einfacher gemacht: Die Wege sind kürzer, die Kommunikation schneller und der Aufwand geringer. Emails sind davon ein wichtiger Bestandteil, doch sie haben auch ihre Tücken, wie nun ein Anwalt aus Nordrhein-Westfalen erfahren musste. Er wurde vom Landgericht Bonn zu mehr als 90.000 Euro Schadenersatz verurteilt, weil ihn eine Email nicht rechtzeitig persönlich erreichte. 

Die Entscheidung der Bonner Justiz und die Frage, wie sich Anwälte gegen Fehler im Beruf absichern können, stehen heute bei exali.de im Mittelpunkt.

Wenn der Spamordner zur Falle wird

Eigentlich hatte der Anwalt seine Sache nicht schlecht gemacht: Er hatte im Auftrag seiner Mandantin mit der Gegenseite verhandelt und diese dazu gebracht einen Vergleich anzubieten. Doch ab diesem Zeitpunkt lief die Sache schief, denn das Vergleichsangebot kam nicht rechtzeitig bei der Mandantin an. 

Die Chance war damit vertan, der Vergleich wurde ausgeschlagen und die Mandantin musste knapp 286.000 Euro zahlen. Ziemlich ärgerlich, denn die Gegenseite hätte sich in dem Vergleich auch mit gut 196.000 Euro zufrieden gegeben. 

Anwalt steht vor Gericht

90.000 Euro Differenz - die von der geschädigten Mandantin vor Gericht eingeklagt wurden. Der Anwalt brachte zu seiner Verteidigung vor, dass die Email mit dem Vergleichsangebot in seinem Spam-Ordner gelandet war, ihm also nicht direkt zugestellt wurde. 

Diese Begründung ließen die Richter aber nicht gelten und argumentierten, ein Anwalt müsse seinen Spam-Ordner täglich kontrollieren. Tue er das nicht, verletze er seine anwaltlichen Pflichten und sei für den entstandenen Schaden haftbar. 

Wie sichert sich ein Anwalt ab? Nur Pflichtversicherung reicht nicht

Das Urteil ist für den Anwalt zwar ärgerlich, in den Ruin treiben wird es ihn vermutlich aber nicht. Denn Anwälte müssen über eine Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte verfügen, um von der Rechtsanwaltskammer zugelassen zu werden. Ein solches „Versehen“ ist in der Regel also durch die Versicherung – auch Anwalts-Haftpflicht genannt – abgedeckt. 

Doch im Berufsleben von Anwälten lauern noch weitere Haftungsrisiken, die durch die Pflichtversicherung nicht abgedeckt werden. Die exali.de Anwalts-Haftpflicht sichert deshalb nicht nur Fremdschäden ab, sondern auch bestimmte Eigenschäden des Anwalts: Dabei sind nicht nur der Verlust schriftlicher Arbeitsdokumente, sondern auch so genannte Reputationsschäden abgedeckt. Ist Ihr Ruf durch einen versicherten Schadenfall in Gefahr, übernimmt der Versicherer die Kosten für einen PR-Berater.

Entsteht dem Anwalt durch ein Versehen oder auch absichtliche Unredlichkeit (z.B. Unterschlagung, Untreue oder Betrug) der eigenen Mitarbeiter ein Vermögensschaden, wird dieser ebenfalls durch die integrierte Leistungserweiterung „Eigenschadenversicherung“ übernommen.

Zudem sind die Wiederherstellungskosten nach einer Veränderungen oder Blockierung der eigenen Webseite – beispielweise durch Hacker-Angriffe – mit abgedeckt. 

Eine gute Haftpflicht für Rechtsanwälte lässt sich zudem durch Versicherungsbausteine und Leistungserweiterungen aufstocken und damit noch besser an die Bedürfnisse des Rechtsanwalts anpassen. 

Anwalts-Haftpflicht: Schutz für Vermögensschäden UND Personen- und Sachschäden

Neben der Pflichtversicherung, die Vermögensschäden abdeckt, ist es empfehlenswert, das Konzept um eine Büro- und Betriebshaftpflicht zu erweitern. Sie sichert Personen- und Sachschäden, sowie daraus resultierende Folgeschäden ab.

Zum Beispiel greift die Büro- und Betriebshaftpflicht bei Schäden in den Mieträumen der Kanzlei ebenso, wie bei einem Sachschaden, wenn der Anwalt beispielsweise aus Versehen ein Glas Wasser über den Laptop seines Mandanten geschüttet hat. 

Eine Anwalts-Haftpflicht muss mit der Zeit gehen 

Wie der Fall des Bonner Gerichts zeigt, spielt sich ein wichtiger Teil der anwaltlichen Berufswelt mit Hilfe des Internets ab. Auch hier drohen Gefahren, die nicht unterschätzt werden sollten. Eine Leistungserweiterung zur Absicherung von Cyber-Angriffen oder Internetkriminalität, „Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung“ genannt, bietet hier Sicherheit. 

Sie deckt Eigenschäden im Zusammenhang mit einem Hacker-Angriff, DoS-Attacken, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern oder Geräten sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung ab. Damit ist die Kanzlei gegen die Folgen aus Angriffen aus dem Web abgesichert.