Aus gut gemeint wird teuer: Werbung mit versichertem Versand ist nicht erlaubt!

Ein paar Klicks, schon klingelt’s an der Tür und das bestellte Päckchen ist da? Nicht ganz, denn davor muss es sich erstmal auf eine strapaziöse Reise zum Käufer begeben. Dabei sind Transportschäden oder der Verlust des Päckchens keine Seltenheit. Deshalb ist es umso wichtiger, dass der Verkäufer seine Ware absichert. Und genau das soll dem Käufer natürlich auch mitgeteilt werden!? Vorsicht, genau hier lauert die Gefahr! Wer mit „Versichertem Versand“ wirbt, begeht einen Wettbewerbsverstoß und riskiert eine Abmahnung.

          Bloßer Hinweis oder Werbung?
Um im Webshop-Geschäft dauerhaft auf der Erfolgsschiene zu fahren, setzt so mancher Online-Händler werbetechnisch auf alles, was das eigene Business zu bieten hat. Zuverlässigkeit von Seiten der Shop-Betreiber ist dabei das A und O.
Damit sich potenzielle Kunden keine Sorgen machen müssen, heißt es auf so mancher  Website ganz einfach: „Ihr Paket oder Päckchen ist gegen Transportschäden oder Verlust versichert.“? Vorsicht, Online-Händler, denn das ist nicht erlaubt!
Bloßer Hinweis oder Werbung?
Um im Webshop-Geschäft dauerhaft auf der Erfolgsschiene zu fahren, setzt so mancher Online-Händler werbetechnisch auf alles, was das eigene Business zu bieten hat. Zuverlässigkeit von Seiten der Shop-Betreiber ist dabei das A und O.
Damit sich potenzielle Kunden keine Sorgen machen müssen, heißt es auf so mancher  Website ganz einfach: „Ihr Paket oder Päckchen ist gegen Transportschäden oder Verlust versichert.“? Vorsicht, Online-Händler, denn das ist nicht erlaubt!
Wenn was schief läuft, haftet nicht der Kunde!
Der Grund dafür ist, dass der Händler so oder so allein und in vollem Umfang das Versandrisiko trägt! Das heißt, der Kunde geht bei Einkäufen im Online-Shop kein Risiko im Hinblick auf Transportschäden oder Verlust der Ware ein. Für Händler, die auf Nummer sicher gehen und nicht auf eventuellen Kosten sitzen bleiben wollen, sollte der versicherte Versand also eigentlich selbstverständlich sein.
Wer mit Hinweisen auf die Transportversicherung beim (potenziellen) Käufer eigentlich nur Vertrauen wecken und ihn bezüglich des Paket-Versands beruhigen will, hat die Rechnung ohne das UWG gemacht: Denn so ein bloßer Hinweis wird ganz schnell zu einer unzulässigen geschäftlichen Handlung, und diese kann abgemahnt werden!
Bloßer Hinweis oder Werbung?
Um im Webshop-Geschäft dauerhaft auf der Erfolgsschiene zu fahren, setzt so mancher Online-Händler werbetechnisch auf alles, was das eigene Business zu bieten hat. Zuverlässigkeit von Seiten der Shop-Betreiber ist dabei das A und O.
Damit sich potenzielle Kunden keine Sorgen machen müssen, heißt es auf so mancher  Website ganz einfach: „Ihr Paket oder Päckchen ist gegen Transportschäden oder Verlust versichert.“? Vorsicht, Online-Händler, denn das ist nicht erlaubt!
Wenn was schief läuft, haftet nicht der Kunde!
Der Grund dafür ist, dass der Händler so oder so allein und in vollem Umfang das Versandrisiko trägt! Das heißt, der Kunde geht bei Einkäufen im Online-Shop kein Risiko im Hinblick auf Transportschäden oder Verlust der Ware ein. Für Händler, die auf Nummer sicher gehen und nicht auf eventuellen Kosten sitzen bleiben wollen, sollte der versicherte Versand also eigentlich selbstverständlich sein.
Wer mit Hinweisen auf die Transportversicherung beim (potenziellen) Käufer eigentlich nur Vertrauen wecken und ihn bezüglich des Paket-Versands beruhigen will, hat die Rechnung ohne das UWG gemacht: Denn so ein bloßer Hinweis wird ganz schnell zu einer unzulässigen geschäftlichen Handlung, und diese kann abgemahnt werden!
Bloßer Hinweis oder Werbung?
Um im Webshop-Geschäft dauerhaft auf der Erfolgsschiene zu fahren, setzt so mancher Online-Händler werbetechnisch auf alles, was das eigene Business zu bieten hat. Zuverlässigkeit von Seiten der Shop-Betreiber ist dabei das A und O.
Damit sich potenzielle Kunden keine Sorgen machen müssen, heißt es auf so mancher  Website ganz einfach: „Ihr Paket oder Päckchen ist gegen Transportschäden oder Verlust versichert.“? Vorsicht, Online-Händler, denn das ist nicht erlaubt!
Wenn was schief läuft, haftet nicht der Kunde!
Der Grund dafür ist, dass der Händler so oder so allein und in vollem Umfang das Versandrisiko trägt! Das heißt, der Kunde geht bei Einkäufen im Online-Shop kein Risiko im Hinblick auf Transportschäden oder Verlust der Ware ein. Für Händler, die auf Nummer sicher gehen und nicht auf eventuellen Kosten sitzen bleiben wollen, sollte der versicherte Versand also eigentlich selbstverständlich sein.
Wer mit Hinweisen auf die Transportversicherung beim (potenziellen) Käufer eigentlich nur Vertrauen wecken und ihn bezüglich des Paket-Versands beruhigen will, hat die Rechnung ohne das UWG gemacht: Denn so ein bloßer Hinweis wird ganz schnell zu einer unzulässigen geschäftlichen Handlung, und diese kann abgemahnt werden!
Bloßer Hinweis oder Werbung?
Um im Webshop-Geschäft dauerhaft auf der Erfolgsschiene zu fahren, setzt so mancher Online-Händler werbetechnisch auf alles, was das eigene Business zu bieten hat. Zuverlässigkeit von Seiten der Shop-Betreiber ist dabei das A und O.
Damit sich potenzielle Kunden keine Sorgen machen müssen, heißt es auf so mancher  Website ganz einfach: „Ihr Paket oder Päckchen ist gegen Transportschäden oder Verlust versichert.“? Vorsicht, Online-Händler, denn das ist nicht erlaubt!
Wenn was schief läuft, haftet nicht der Kunde!
Der Grund dafür ist, dass der Händler so oder so allein und in vollem Umfang das Versandrisiko trägt! Das heißt, der Kunde geht bei Einkäufen im Online-Shop kein Risiko im Hinblick auf Transportschäden oder Verlust der Ware ein. Für Händler, die auf Nummer sicher gehen und nicht auf eventuellen Kosten sitzen bleiben wollen, sollte der versicherte Versand also eigentlich selbstverständlich sein.
Wer mit Hinweisen auf die Transportversicherung beim (potenziellen) Käufer eigentlich nur Vertrauen wecken und ihn bezüglich des Paket-Versands beruhigen will, hat die Rechnung ohne das UWG gemacht: Denn so ein bloßer Hinweis wird ganz schnell zu einer unzulässigen geschäftlichen Handlung, und diese kann abgemahnt werden!
 
Bloßer Hinweis oder Werbung?

Um im Webshop-Geschäft dauerhaft auf der Erfolgsschiene zu fahren, setzt so mancher Online-Händler werbetechnisch auf alles, was das eigene Business zu bieten hat. Zuverlässigkeit von Seiten der Shop-Betreiber ist dabei das A und O.

Damit sich potenzielle Kunden keine Sorgen machen müssen, heißt es auf so mancher  Website ganz einfach: „Ihr Paket oder Päckchen ist gegen Transportschäden oder Verlust versichert.“? Vorsicht, Online-Händler, denn das ist nicht erlaubt!

Wenn was schief läuft, haftet nicht der Kunde!

Der Grund dafür ist, dass der Händler so oder so allein und in vollem Umfang das Versandrisiko trägt! Das heißt, der Kunde geht bei Einkäufen im Online-Shop kein Risiko im Hinblick auf Transportschäden oder Verlust der Ware ein. Für Händler, die auf Nummer sicher gehen und nicht auf eventuellen Kosten sitzen bleiben wollen, sollte der versicherte Versand also eigentlich selbstverständlich sein.

Wer mit Hinweisen auf die Transportversicherung beim (potenziellen) Käufer eigentlich nur Vertrauen wecken und ihn bezüglich des Paket-Versands beruhigen will, hat die Rechnung ohne das UWG gemacht: Denn so ein bloßer Hinweis wird ganz schnell zu einer unzulässigen geschäftlichen Handlung, und diese kann abgemahnt werden!

„Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Abs. 3 sind [...] die unwahre Angabe oder das Erwecken des unzutreffenden Eindrucks, gesetzlich bestehende Rechte stellen eine Besonderheit des Angebots dar.“ (§ 3 Absatz 3 UWG i. V. m. Nr. 10 des Anhangs zu § 3 UWG)

Machen Sie keine Selbstverständlichkeit zur Besonderheit

„Nur bei uns: Versicherter Versand!“ Aufgepasst, auch das ist nicht erlaubt! Solche Aussagen auf der Internetseite des eigenen Webshops haben es doppelt in sich. Denn dem Kunden wird damit fälschlicherweise vermittelt, er habe jetzt den Glücksgriff getätigt und einen klaren Vorteil gegenüber Bestellungen ohne Versandversicherung oder anderen Webshops, die nicht damit werben.

Zudem wird beim Kunden der Eindruck erweckt, dass er jetzt und nur hier beim Kauf kein Versandrisiko trägt. Dass er dafür im Ernstfall sowieso nicht haften würde, weil dieses Risiko immer beim Verkäufer liegt, wissen die meisten Kunden nicht.

Was tun bei einem Versehen?

Wer also auf Nummer sicher gehen und keine Abmahnung riskieren will, sollte auf alle Hinweise zum versicherten Versand und Transport verzichten. Denn sonst handelt es sich ganz schnell um unlautere Werbung und ein kleiner Satz auf der Internetseite des eigenen Webshops wird so zu einer sehr teuren Angelegenheit.

Doch was, wenn sich so ein einziger Satz aus Versehen und unbemerkt auf die Website einschleicht und kurze Zeit später eine Abmahnung in den Briefkasten flattert? Dann kommt es auf die passende Absicherung an. Die Webshop-Versicherung über exali.de schützt Sie in solchen risikoreichen Situationen und versichert Sie bestmöglich und umfassend. Auch bei unlauterer Werbung oder bei wettbewerbswidrigen Verstößen haben Sie so einen starken Versicherungs-Partner zur Seite.

Weiterführende Informationen:

© Sarah Kurz – exali AG