Das O und I bei Markennamen: Nokia stoppt Noki

Dass ein guter Markenname das wohl Wichtigste bei der Vermarktung eines neuen Produktes ist, dürfte wohl außer Frage stehen. Was aber, wenn der gefundene Name zwar genial ist, leider aber auch stark an eine andere Marke erinnert? So geschehen vor wenigen Wochen im schönen Nachbarland Österreich, wo das Unternehmen Noki Home Solutions Ärger mit Nokia bekam.

Was Nokia nicht passte und unter welchen Umständen Marken mit ähnlichem oder gar gleichem Namen friedlich nebeneinander existieren können, erfahren Sie hier auf der exali.de InfoBase.

Intelligentes Türschloss dank Crowdfunding

Intelligente Häuser und Wohnungen, die den Bewohnern das Leben erleichtern sollen, sind schwer im Trend. Ob selbst heizend, selbst kühlend, selbst beleuchtend, selbst einkaufend oder sonstiges, die Hauptsache scheint es zu sein, dassmöglichst wenig Aufwand vom Menschen ausgehen muss.

Ganz im Sinne dieser Entwicklung hat das österreichische Unternehmen Noki Home Solutions ein selbstöffnendes Türschloss entwickelt – dank einer Crowdfunding-Kampagne auf kickstarter.de. Auf die Idee zum Markennamen Noki kamen die Entwickler dadurch, dass zum Aufschließen der Tür kein Schlüssel mehr benötigt wird – eben „nokey“.

Wie das funktionieren soll? Natürlich per Smartphone! Über Bluetooth wird eine Verbindung zwischen Telefon und dem Noki System hergestellt, das einfach auf den Schließzylinder des Türschlosses samt Schlüssel montiert wird. Durch einen integrierten Motor wird der Schlüssel dann per Smartphone-Befehl gedreht und die Tür geöffnet.

Achtung Verwechslungsgefahr!

So weit, so gut. Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und der großartige Erfolg des Crowdfundings riefen leider jedoch auch ungebetene Gäste auf den Plan. Nokia meldete sich zu Wort und forderte Noki Home Solutions auf, die Verwendung der Marke Noki in Zukunft zu unterlassen – wegen angeblicher Verwechslungsgefahr.

Was bedeutet das? Der markenrechtliche Verwechslungsschutz gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG verbietet die Nutzung der gleichen oder einer auch nur ähnlichen Marke durch einen nicht berechtigten Dritten. Die Verwechslungsgefahr wird immer dann angenommen, wenn eine Marke in Wort oder Bild einer anderen Marke so sehr ähnelt, dass der Verbraucher die neue Marke mit der bereits bestehenden verwechseln könnte – dies gilt aber nur dann, wenn die neue Marke für ähnliche Waren oder Dienstleistungen steht.

Folgen einer erkannten Verwechslungsgefahr

Hat ein Unternehmen das Gefühl, dass seine Markenrechte durch eine neu eingeführte Marke gefährdet sind, weil Verwechslungsgefahr besteht, so kann es den betreffenden Wettbewerber abmahnen und eine Unterlassungserklärung fordern sowie im äußersten Fall sogar gerichtlich die Löschung der Marke fordern.

Im Fall von Nokia und Noki ist nicht eindeutig, ob die Waren als ähnlich anzusehen sind. Doch auf eine gerichtliche Auseinandersetzung wollte Noki Home Solutions es lieber nicht ankommen lassen, wie es selbst in seinem Blog beschreibt – gerade für ein neu gegründetes Unternehmen stellt der unsichere Ausgang ein hohes Risiko dar. Deshalb benannte das Unternehmen sich und sein Produkt kurzerhand in „Nuki“ („newkey“) um.

Absicherung bei Markenrechtsverletzungen

Die Erfinder von Noki bzw. Nuki waren sich über das Risiko ihrer Namenswahl durchaus im Klaren: „[Wir] hätten aber nicht erwartet, dass Nokia so kompromisslos in der Ausübung seiner Rechte vorgeht.“

In manchen Fällen kann es jedoch durchaus auch vorkommen, dass man bestehende Markenrechte unwissentlich verletzt. Als Ausrede gilt das jedoch nicht. Wer eine neue Marke anmeldet, sollte sich deshalb im Vorfeld über ältere Marken mit ähnlichen Kennzeichen informieren – und gegebenenfalls umschwenken.

Wenn trotz aller Vorsicht eine Verletzung von Schutzrechten Dritter (wie z.B. Marken- und Urheberrechten) im Raum steht, schützt eine Berufshaftpflichtversicherung oder Webshop-Versicherung von exali.de. Sie übernimmt mögliche Schadenersatzforderungen oder die Kosten für die Abwehr von ungerechtfertigten Inanspruchnahmen (so genannter Passiver Rechtsschutz).

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