Widerrufsbutton: Was müssen Unternehmen beachten?
Verträge sind online schnell abgeschlossen. Den richtigen Ansprechpartner für den Widerruf zu finden, ist deutlich aufwendiger. Seit dem 19. Juni 2026 müssen betroffene Unternehmen deshalb einen Widerrufsbutton bereitstellen. Wen betrifft das konkret? Wie muss der neue Button aussehen? Und welche Folgen drohen, wenn Sie die Anforderungen nicht erfüllen? Gemeinsam mit unserer Kundenberaterin Sabrina Gutbrod zeigen wir Ihnen, worauf Unternehmen jetzt achten sollten.
Warum kommt der Widerrufsbutton?
Wozu noch eine weitere Vorgabe? Der Gesetzgeber verfolgt damit ein klares Ziel. Der Widerruf soll genauso einfach sein wie der Abschluss eines Vertrags. Für Ihr Business heißt das: Schließen Sie online Verträge ab, müssen Sie eine gut erreichbare digitale Funktion bereitstellen, über die Ihre Kunden direkt widerrufen können. Doch woher wissen Sie, ob diese Regelung für Sie gilt?
Wer benötigt einen Widerrufsbutton?
Manche Unternehmen gehen davon aus, dass sie von der neuen Vorgabe nicht betroffen sind, weil sie hauptsächlich Geschäftskunden bedienen. Entscheidend ist jedoch nicht, wer Ihre typischen Kunden sind. Prüfen Sie stattdessen, ob Verbraucher über Ihre Website ebenfalls Verträge abschließen können, für die ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Ist das der Fall, müssen Sie die Regelungen umsetzen.
Nicht betroffen sind dagegen reine B2B-Angebote. Bestehen Ihre Verträge ausschließlich mit Unternehmen und schließen Sie Verbraucher wirksam aus, besteht grundsätzlich keine Pflicht zum Widerrufsbutton. Hier erhalten Sie einen Überblick, wann ein Widerrufsbutton auf Ihrer Website erforderlich ist:
|
Geschäftsmodell |
Widerrufsbutton erforderlich? |
|---|---|
|
Onlineshop für Verbraucher |
Ja |
|
Digitale Dienstleistungen für Verbraucher |
Ja |
|
SaaS-Angebote für Verbraucher |
Ja |
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Reiner B2B-Onlineshop |
In der Regel nein |
|
Rein stationärer Verkauf ohne Online-Vertragsabschluss |
Nein |
Wie funktioniert der Widerrufsbutton?
Was bedeutet das konkret? Mit einem Widerrufsbutton können Verbraucher den Widerruf direkt über eine dafür vorgesehene Funktion auf der Website erklären. Das ist deutlich einfacher als die Suche nach einer E-Mail-Adresse oder einem Kontaktformular.
Der Ablauf ist bewusst einfach gehalten: Nach einem Klick auf den Widerrufsbutton werden die notwendigen Angaben zum Vertrag abgefragt. Anschließend senden Verbraucher ihren Widerruf über einen Bestätigungsbutton verbindlich ab. Geht ein Widerruf bei Ihnen ein, müssen Sie den Eingang des Widerrufs anschließend unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen. Das ist zum Beispiel per E-Mail möglich.
Widerrufsbutton umsetzen: Diese Anforderungen müssen Unternehmen erfüllen
Der Einbau des Widerrufsbuttons ist nur ein Teil der Umsetzung. Die Herausforderung liegt in den Abläufen dahinter. Prüfen Sie den gesamten Widerrufsprozess und passen Sie ihn gegebenenfalls an. Nur wenn alle Abläufe ineinandergreifen, erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen. Folgende Punkte sollten Sie im Blick behalten:
- Gut sichtbarer Widerrufsbutton:
Der Button muss leicht aufzufinden und jederzeit erreichbar sein. - Eindeutige Beschriftung:
Nutzer müssen sofort erkennen, dass sie an dieser Stelle ihren Vertrag widerrufen können. - Bestätigung des Widerrufs:
Nach dem Absenden müssen Sie den Eingang des Widerrufs unverzüglich bestätigen, beispielsweise per E-Mail. - Interne Prozesse:
Der Widerruf sollte automatisch an die zuständige Stelle weitergeleitet und zügig bearbeitet werden. - Widerrufsbelehrung:
Prüfen Sie, ob Ihre Widerrufsbelehrung und der neue Widerrufsbutton aufeinander abgestimmt sind.
Expertentipp von Sabrina Gutbrod, Kundenberaterin bei exali:
„Gerade kleine Unternehmen und Selbstständige verfügen oft nicht über eigene Rechts- oder IT-Abteilungen. Deshalb lohnt es sich, die neuen Anforderungen frühzeitig gemeinsam mit der Webagentur oder dem Shop-Anbieter zu prüfen. Das spart später Zeit, Kosten und mögliche rechtliche Auseinandersetzungen.“
Gerade wenn Sie einen Onlineshop betreiben, sollten Sie frühzeitig sicherstellen, dass Ihre Shopsoftware die neuen Anforderungen unterstützt. Nutzen Sie individuelle Entwicklungen oder Eigenprogrammierungen, stimmen Sie sich mit Ihrer Webagentur oder Ihren IT-Dienstleistern ab.
Fehler beim Widerrufsbutton: Welche Folgen drohen?
Auf den ersten Blick wirkt der Widerrufsbutton wie eine kleine technische Anpassung. Tatsächlich kann eine fehlerhafte Umsetzung aber rechtliche Konsequenzen haben. Je nach Einzelfall können Verstöße zum Beispiel Abmahnungen von Mitbewerbern oder qualifizierten Verbraucherverbänden nach sich ziehen. Zusätzlich kann es zu Streitigkeiten mit Ihren Kunden kommen, wenn diese ihr Widerrufsrecht nicht unkompliziert ausüben können.
Betrachten Sie die neuen Anforderungen nicht isoliert. Der Widerrufsbutton ist nur ein Baustein für Ihre rechtssichere Website. Auch Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner oder Allgemeine Geschäftsbedingungen sollten Sie regelmäßig überprüfen und an neue gesetzliche Vorgaben anpassen.
Wenn neue Pflichten zum Risiko werden: Gut abgesichert im Ernstfall
Wenn Sie digitale Dienstleistungen anbieten oder einen Onlineshop betreiben, müssen Sie viele wechselnde Vorgaben im Blick behalten. Entgeht Ihnen dabei doch einmal eine Änderung, stehen Sie den Konsequenzen nicht allein gegenüber.
Kommt es aufgrund versicherter Haftpflichtansprüche zu rechtlichen Auseinandersetzungen, unterstützt Sie die Webshop-Versicherung über exali. Der Versicherer prüft geltend gemachte Ansprüche und übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen. Unberechtigte oder überzogene Ansprüche werden in Ihrem Namen abgewehrt. So können Sie sich auf Ihr Business konzentrieren, während Ihr Versicherungsschutz im Ernstfall die notwendige Rückendeckung liefert.
Widerrufsbutton: Frühzeitig umsetzen, Risiken vermeiden
Am Ende geht es um mehr als einen neuen Button. Seine Einführung zeigt, wohin sich digitale Vertragsabschlüsse entwickeln. Denn was sich mit wenigen Klicks abschließen lässt, soll sich auch genauso einfach widerrufen lassen.
Sie sollten die Anforderungen deshalb nicht als isolierte neue Pflicht verstehen, sondern als weiteren Baustein einer rechtssicheren Website. Wenn Sie Änderungen frühzeitig umsetzen und Ihre Online-Präsenz regelmäßig prüfen, schaffen Sie nicht nur Rechtssicherheit, sondern stärken auch das Vertrauen Ihrer Kundschaft.
Unsere Expertin: Sabrina Gutbrod
Sabrina Gutbrod ist Kundenberaterin bei exali. Mit viel Erfahrung und Einfühlungsvermögen unterstützt sie Freelancer, Selbstständige und Unternehmen dabei, die passende Absicherung für ihre beruflichen Risiken zu finden. Dabei legt sie besonderen Wert auf eine verständliche Beratung und eine unkomplizierte Lösung für komplexe Versicherungsthemen. Ihr Ziel: Jede Kundin und jeder Kunde soll sich bei exali bestens aufgehoben fühlen – von der ersten Anfrage bis zum Schadenfall.