Markenrechtsverletzung durch XING-Slogan: Beraterin haftet - Streitwert 100.000 Euro

Aller unangenehmen Dinge sind drei, auch im Zusammenhang mit Eigenmarketing und Profiling in den Social Networks. Das zeigt dieser kostspielige Schadenfall – der Dritte im Zusammenhang mit der Business-Plattform XING, der innerhalb kurzer Zeit bei uns von exali.de gelandet ist. Diesmal ereilte es eine freiberufliche Beraterin, die ohne ihr Wissen eine geschützte Wortmarke verletzte. Mit einem knackigen Slogan im XING-Profil wollte sie auf sich aufmerksam machen, am Ende brachte Ihr dieser jedoch eine Abmahnung mit einem Streitwert von 100.000 Euro ein. Und das alles für einen Spruch, der genauso gut als umgangssprachlich hätte durchgehen können.

Auf der exali.de-Infobase greifen wir den Schadenfall auf, der zeigt: Wenn eine geschützte Wortmarke anderweitig Verwendung findet, schützt auch Unwissenheit nicht vor rechtlichen (und finanziellen) Konsequenzen. Markenrechtsverletzungen beim Eigenmarketing – ein Business Risiko, das wir in den Berufshaftpflichtversicherungen von exali.de mit berücksichtigen. 

Eigenmarketing: Geschützte Wortmarke als Slogan auf XING verwendet

Und so kam es zu der Markenrechtsverletzung: Wie viele andere Freiberufler auch, nutzte eine selbständige Beraterin Social Media Kanäle, um auf sich und ihre Dienstleistung im Bereich Seminare und Vorträge aufmerksam zu machen. Stichwort Profiling – um aus der Masse der Konkurrenz nachhaltig herauszustechen.

Deshalb postete die Beraterin einen pfiffigen Slogan in ihrem XING-Profil und nannte auch eines ihrer dort angebotenen Webinare so. Was sie jedoch nicht wusste: den Spruch hatte sich bereits ein anderes Unternehmen als Wortmarke schützen lassen und unter dieser Wortkombination sogar ein Buch veröffentlicht.

Mit dem Post des Slogans – lediglich ergänzt durch einen kleinen Zusatz – hatte die freiberufliche Beraterin also unwissentlich die Markenrechte eines Dritten verletzt.

Abmahnung mit einem Streitwert von 100.000 Euro

Man kann sich sicherlich den Schreck der freiberuflichen Dienstleisterin vorstellen, als ihr eine Abmahnung inklusive Unterlassungserklärung und vierstelliger Schadenersatzforderung zugestellt wurde. Als Streitwert für den Fall hatte der Anspruchsteller einen Streitwert von 100.000 Euro angesetzt.

Diese hohen Streitwerte sind übrigens im Zusammenhang mit Markenrechtsverletzungen keine Seltenheit. Unter den Schutzrechtsverletzungen Dritter gehören die Markenrechtsverletzungen zu den teuersten „Delikten“.

Wie die Praxis zeigt: Schadenfälle können nicht nur aufgrund von Fehlern durch die eigentliche Beratungsleistung entstehen, sondern auch durch Fehler, die nur indirekt mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen. So hätte auch die freiberuflicher Beraterin eher an einen enttäuschten Seminarteilnehmer gedacht, der sein Geld zurückfordert, als an eine kostspielige Abmahnung durch das eigene Social Media Profil.

Die Berufshaftpflicht verhindert Schlimmeres

Abmahnungen aufgrund von rechtlichen Fehlern sind nur ein Beispiel der unkalkulierbaren Risiken im Business, die wir von exali.de in unseren Berufshaftpflicht-Konzepten für Selbständige und Freiberufler absichern. Ganz nach dem Motto: Schutz vor den undenkbaren Risiken bieten. Der Absicherung von Schadensersatzansprüchen wegen Rechtsverletzungen, wie der Verletzung von 

kommt in der Berufshaftplicht deshalb eine entscheidende Rolle zu. Schutz, der auch im Fall grob fahrlässigen Verhaltens greift.

Berufshaftpflicht springt für Schaden der Beraterin ein

Zurück zum Schadenfall: Wie ging es mit der Beraterin weiter? Aufgrund knapper Fristen musste schnell gehandelt werden, eine Herausforderung, der wir uns von exali.de gemeinsam mit dem Versicherer angenommen haben.

Mit Erfolg: Mittwochnachmittag hatte die Freiberuflerin ihren Schaden gemeldet, bereits einen Tag später war der Fall abgewickelt und die Schadenersatzzahlung angewiesen.

Weiterführende Informationen

© Mira Beißwenger – exali AG