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Grobe Fahrlässigkeit
Die grobe und einfache (leichte) Fahrlässigkeit ist nicht gesetzlich definiert, sondern hat sich aus der Rechtsprechung entwickelt.
Grob fahrlässig handelt jemand, wenn er die im (Geschäfts-)Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt bzw. außer Acht lässt.
Hinweis
Bei allen Berufshaftpflichtversicherungen über exali.de ist sowohl die leichte als auch die grobe Fahrlässigkeit versichert. Dies gilt auch für Rechtsverletzungen, zum Beispiel Verstöße gegen das Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Lizenzrecht oder Datenschutzrecht (DSGVO). Bei anderen Versicherungen sind Schäden, die grob fahrlässig verursacht werden, oft vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Begriff: Grobe Fahrlässigkeit
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