Markenstreit: Supermarktkette real,- erringt ein 1:0 gegen den DFB

„Deutschland ist Weltmeister!“ Und das schon seit über sieben Monaten. Der Siegestaumel um den Fußballpokal ist inzwischen verflogen und einer stillen Glückseligkeit und Zufriedenheit gewichen. Während der Rest Deutschlands die Fußball Weltmeisterschaft in Form einer glücklichen Erinnerung ad acta gelegt hat, ist der Wettkampf zwischen dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und der Supermarktkette real,- nach wie vor in vollem Gange. Im Streit um die Verwendung des Bundesadlers auf Fanartikeln ist inzwischen ein weiteres Urteil gefallen.

Der Markenstreit zwischen dem DFB und der Einzelhandelskette und was Freelancer daraus lernen können, steht heute auf der InfoBase im Mittelpunkt.

DFB und real,- streiten um den Bundesadler

Zu Beginn eine kleine Zusammenfassung der bisherigen Ereignisse. Die Supermarktkette real,- hat im Frühsommer 2014 im Vorfeld der Fußball Weltmeisterschaft zahlreiche Fußball-Fanartikel (darunter zum Beispiel T-Shirts und auch Autofußmatten) mit einem Bundesadlersymbol verkauft.

Der DFB ging deshalb gerichtlich gegen real,- vor und erreichte im August 2014 vor dem Münchner Landgericht ein Verkaufsverbot für die Produkte. Der Grund für die Klage des DFB: Das Logo auf den Fanartikel von real,- gleiche dem geschützten Logo des DFB so sehr, dass dadurch die Markenrechte des Deutschen Fußball-Bundes verletzt würden.

Schon vor der Gerichtsentscheidung hat real,- wiederum beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) die Löschung der betroffenen Marke beantragt, denn nach Ansicht der Supermarktkette gleicht der Adler des DFB dem Bundesadler zu sehr und deshalb sei das Logo nicht schützbar.

Hoheitszeichen sind generell von der Eintragung ins Markenregister ausgeschlossen, womit die Eintragung des DFB Logos nach Meinung der Supermarktkette aufzuheben sei. Der genaue Fall ist in unserem Info-Base Artikel „Flattert dem DFB der Bundesadler davon? real,- stellt Antrag auf Löschung der Marke“ nachzulesen.

Die Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts steht noch aus und wird wohl frühestens im Sommer 2015 fallen.

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Kleiner Etappensieg für die Supermarktkette real,-

Auch wenn die Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts noch aussteht, haben sich neue Entwicklungen im Fall ergeben.

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat den Verkaufsstopp für einen Teil der Fanprodukte von real,- nun aufgehoben. Der DFB war unter anderem gegen Fußmatten mit dem Adler Symbol vorgegangen, doch die Richter des OLG (Az.: 6 U 3249/14) sahen im nun veröffentlichten Urteil keine Verwechslungsgefahr mit dem Logo des DFB und wiesen den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück.

Nicht so im Fall von Fan T-Shirts, die ebenfalls ein Adlersymbol und den Schriftzug „Deutschland Deutschland Deutschland“ tragen. Bei diesem Produkt sei die Verwechslungsgefahr zur eingetragenen Marke gegeben und deshalb bestätigten die Richter hier die frühere Entscheidung des Landgerichts und den damit verbundenen Verkaufsstopp.

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Welche Lehre lässt sich ziehen?

Der Streit zwischen dem DFB und der Supermarktkette zeigt, wie langwierig und kompliziert Markenrechtsstreits sein können. Die beiden Big-Player prozessieren inzwischen nicht mehr lediglich wegen einiger Fanartikel. Die Markenregister-Eintragung des DFB Logos wird generell in Frage gestellt.

Zahlreiche Anwälte und Gerichte befassen sich schon seit vielen, vielen Monaten mit dem Geschehen und werden dies aller Voraussicht nach auch noch einige weitere Monate tun. Die Kosten, die hier sowohl für den DFB als auch für real,- anfallen, liegen definitiv über dem Budget der meisten Freiberufler und Freelancer.

Doch auch Freiberufler sind vor einer teuren und langwierigen Markenrechtsklage nicht geschützt. Bei exali.de landen täglich Fälle von (unbeabsichtigten) Markenrechtsverletzungen auf dem Tisch, bei denen der Freiberufler auf hohe Schadenersatzforderungen verklagt wird.

In einem solchen Fall kann die rechtliche Vertretung schnell hohe Kosten verursachen, die den Freelancer in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten bringen. Aus diesem Grund ist in allen Berufshaftpflichtversicherungen über exali.de nicht nur die Absicherung von Verstößen gegen gewerbliche Schutzrechte (wie z.B.Urheber- und Markenrechte) integriert. Mit inbegriffen ist auch ein „passiver Rechtsschutz“, bei dem der Versicherer die Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen (durch einen Rechtsanwalt) übernimmt.

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Update vom 11.11.2015: Deutsches Patentamt bestätigt DFB-Adler-Logo

2:1 für den DFB! Nach einer monatelangen Streit-Verlängerung hat der DFB die Führung nun zurückgeholt: Das Deutsche Patent- und Markenamt wies den Löschungs-Antrag der Metro-Tochter real,- ab und bestätigte ausdrücklich die Eintragung des Adler-Logos als geschützte Marke; real,- bleibt aber dran und versucht mit einer Beschwerde erneut den Ausgleichstreffer zu erzielen, immerhin sei nach Meinung der Supermarktkette der DFB-Adler nicht schutzfähig, gleiche er doch dem Bundesadler. Doch diesen Flügel zog ihr eigentlich schon Innenminister Thomas de Maizière, der bereits im Dezember vergangenen Jahres mit folgendem, nun auf Twitter veröffentlichten Brief schriftlich mitteilte, dass es sich bei dem umstrittenen „‘DFB-Adler‘ nicht um den Bundesadler und auch nicht um eine Nachahmung desselben handelt":

Damit aber nicht genug: Auch vor dem EU-Markenamt läuft noch das Verfahren wegen des gleichen Sachverhalts. Kann real,- noch gewinnen? Wir bleiben dran!

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Weiterführende Informationen

© Sarah-Yasmin Fließ – exali AG