Dislike: Daumen runter für den Gefällt mir-Button!

Den Like-Button von Facebook auf der eigenen Unternehmenswebseite einbauen ist zwar eine nette Idee – datenschutzrechtlich aber kritisch. Denn durch die Einbettung des Elements bekommt Facebook jeden einzelnen Besuch eines Users auf dieser Seite mit. Die Verbraucherschutzzentrale NRW hat deshalb sechs Unternehmen dazu aufgefordert, die Verwendung des Buttons zu unterlassen.

Warum das „Daumen hoch“-Symbol so viel Unmut bei den Verbraucherschützern hervorruft, wie Facebook von der Einbindung ihres Likes profitiert und vor allem, wie man sich als Seitenbetreiber vor Abmahnungen wegen solcher Fälle schützt – alles Wichtige dazu hier auf unserer InfoBase.

Mehr Traffic durch Social Plug-Ins

Social Plug-Ins wie der Gefällt mir- oder der Teilen-Button von Facebook, das Tweet-Symbol von Twitter und sämtliche andere Buttons, die mit sozialen Netzwerken in Verbindung stehen, sind äußerst beliebt bei Seitenbetreibern. Denn: Sie tragen nachweislich dazu bei, dass mehr Besucher auf die Seite kommen oder darauf unterwegs sind – sie steigern also den Traffic.

Der Nachteil dabei: Der Feind hört immer mit. Wer beispielsweise einen Like-Button auf seiner Seite embedded, akzeptiert damit automatisch, dass die Daten der Seitenbesucher an Facebook übermittelt werden – und zwar egal, ob dieser User auf den Button klickt oder nicht!

Selbstverständlich kann Facebook diese Daten sehr gut gebrauchen: Immer mehr Informationen über unser Surfverhalten und unsere Interessen kommen so zusammen, die Werbung auf Facebook kann so immer individueller gestaltet werden. Was aber, wenn der besagte User gar kein Facebook-Profil hat? Macht nichts! Facebook agiert hier nach dem Prinzip: Was nicht ist, kann ja noch werden – und speichert die Daten vorsichtshalber trotzdem.

Rausreden gilt nicht!

Der User bekommt von diesen Ausspäh-Aktionen natürlich nichts mit. Die wenigsten wissen überhaupt, was es mit Social Plug-Ins auf sich hat. Die Seitenbetreiber dagegen versuchen, sich geschickt aus der Verantwortung zu ziehen – durch einen Hinweis auf die Übermittlung der Daten an Facebook in der Datenschutzerklärung beispielsweise.

Dass das nicht ausreicht, hat die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen beschlossen und prompt auch einige Unternehmen abgemahnt. Wer Social Plug-Ins auf seiner Seite verwenden wolle, müsse die Seitenbesucher umfassend darüber aufklären, was mit ihren Daten passieren würde. Alles andere sei als unlauterer Wettbewerb abmahnfähig. Als vorbildlich wird auch ein bloßer Link ohne Code-Einbindung angesehen. Bei Klick auf den Like-Button wird der User hier einfach nur auf die Seite von Facebook weitergeleitet und kann dort direkt liken.  

Schutz bei Abmahnungen: exali.de Haftpflicht

Es muss einfach mal gesagt werden: Die vielen Vorschriften und Gesetze, die das Zusammenleben im Internet regeln sollen, sind einfach zu komplex! Wer soll denn da noch den Überblick behalten?

Eine sorgfältige Arbeitsweise ist Voraussetzung dafür, nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Da es dennoch hin und wieder vorkommt, dass im stressigen Arbeitsalltag mal eine Vorschrift übersehen oder versehentlich ein Verstoß begangen wird, integrieren die Haftpflichtversicherungen von exali.de allesamt einen Schutz vor den Folgen von Verstößen gegen gewerbliche Schutzrechte – zu denen auch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb gehört. Weiterhin sind Verstöße gegen Namen- und Persönlichkeitsrechte, Markenrechte und Urheberrechte versichert. Sie alle treten in Verbindung mit Veröffentlichung von Inhalten im Internet besonders häufig auf.

Bei einem Verstoß kommt der Versicherer für die Abmahngebühren, Schadenersatzforderungen Dritter sowie etwaige Kosten im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren auf. Außerdem übernimmt er gegebenenfalls die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche (Stichwort „Passiver Rechtsschutz“).

Weiterführende Informationen:

© Nele Totzke – exali AG