Achtung Markenlöschung: Ciao Ferrari-Testarossa!

Gummibärchen und Haribo, Taschentücher und Tempo, Testarossa und Ferrari! Oder vielleicht doch nicht? Klingt unglaublich, doch während die anderen Firmen gut auf ihre Marken aufpassen, hat der italienische Autobauer seine Kultmarke einstauben lassen. Die Folge: Statt schnellen Flitzern wird es demnächst vielleicht Rasierer und Räder unter dem Namen Testarossa zu kaufen geben…

Ein Testarossa aus dem Drogeriemarkt?

Einem fränkischen Spielzeugfabrikanten gefällt die Marke „Testarossa“ so gut, dass er sich die Markenrechte dafür sichern ließ – obwohl der Name noch für den italienischen Autohersteller Ferrari eingetragen ist. Statt schnellen Autos will der ehemalige Eigentümer der Carrera-Rennbahn-Produktion Rasierer, Fahrräder und E-Bikes unter diesem Namen verkaufen. Und die Chance, dass es zukünftig einen Testarossa für kleines Geld im Drogeriemarkt zu kaufen gibt, steht nicht schlecht. Aber wie ist das möglich?

Vor 21 Jahren wurde der letzte rote Testarossa-Raser produziert, seitdem wurde die Marke kaum noch genutzt. Darin sah der deutsche Unternehmer seine Chance: Vor dem Landgericht Düsseldorf legte er Klage ein und beantragte die Löschung der alten Markenrechte, um den Namen „Testarossa“ in Zukunft selbst nutzen zu können.

Wenn zwei sich streiten, entscheidet das Gericht

Das Gericht entschied, dass der Konzern der Löschung der deutschen und der internationalen Marke Testarossa zustimmen muss. Der Autohersteller hatte argumentiert, dass das Unternehmen nach wie vor mit der Wartung, Reparatur und Aufbereitung des Kultautos beschäftigt ist. Da die Dienstleistungen unter der Dachmarke Ferrari vollzogen werden, genügte diese Argumentation dem Landgericht nicht. Entscheidend für das Urteil am 02.08.2017 (Az.: 2a O 166/16) war die Tatsache, dass die Marke in den letzten fünf Jahren in zu geringem Umfang genutzt wurde.

Als letzten Ausweg bleibt für die Italiener nur der Gang zum Oberlandesgericht. Sonst heißt es bald Ciao Ferrari-Testarossa!

Alarmglocken an für alle Markeninhaber!

Die Entscheidung des Gerichts muss bei allen Herstellern die Alarmsirenen zum schrillen bringen, die eine  Marke besitzen und diese nicht in vollem Maße nutzen. Wie der Ferrari-Fall zeigt, sind auch die großen Namen im Kampf um beliebte Markennamen nicht sicher – kleinere Markenbesitzer bieten eine noch größere Angriffsfläche. Nur wer seine Produktkennzeichnung regelmäßig nutzt, erhält ihre Wertigkeit und verhindert so, dass die Marke gelöscht werden kann. In diesem Fall kann Ferrari sich noch glücklich schätzen, dass kein direkter Konkurrent die Idee hatte, den Namen des Miami Vice-Kultautos zu übernehmen. Sonst könnte es bald einen Porsche Testarossa geben…

Auf seinem Versicherungsblog hat sich exali.de-Gründer Ralph Günther schon mal mit dem Thema „Markenlöschung“ auseinandergesetzt. Unter welchen Umständen eine Marke gelöscht werden kann, ist hier nachzulesen: „Diese Gründe gibt´s für die Löschung einer Marke“.

Absichern, bevor es zu spät ist!

Markenrechtsverletzungen gehören zu den häufigsten und teuersten Schadenfällen – bei einer bekannten und prestigeträchtigen Marke wie Ferrari könnte die Summe der Schadenersatzforderung exorbitant hoch werden. Der letzte Kampf um Testarossa ist noch nicht ausgefochten. Bleibt nur zu hoffen, dass der Spielzeugfabrikant sich frühzeitig um eine gute Absicherung gekümmert hat...

Die Berufshaftpflichtversicherungen über exali.de bieten bestmöglichen Schutz, beispielsweise bei Schadenersatzansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen wie Verstößen gegen das Urheber- und Markenrecht. Zudem kann die Versicherung durch optionale Leistungserweiterungen individuell auf Ihr Business angepasst werden. Falls es sich einmal gegen unrechtmäßige Ansprüche zu verteidigen gilt, übernimmt der integrierte „Passive Rechtschutz“ alle Abwehrkosten.

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© Vanessa Materla – exali AG