Zwischen News, Pleiten, Pech & Pannen: Der exali.de Jahresrückblick 2016

Wenn die Weihnachtsgans noch immer schwer im Magen liegt und die Sektflaschen bereits fleißig für die Silvesterparty kalt gestellt werden, ist es für uns von exali.de allerhöchste Zeit, einen Blick auf das vergangene Jahr zu werfen. Neben einer bitteren Niederlage bei der Fußball-EM gab es zumindest bei den Olympischen Spielen genug zu jubeln, wir wurden aufgrund des neuen Zivilschutzgesetzes zu Hamsterkäufen animiert und dank Horrorclowns wurde es ganz schön gruselig. Und während der US-amerikanische Wahlkampf dem ein oder anderen ebenso die Nackenhaare aufstellte, heißt es für uns „all eyes on business“ mit dem exali.de-Jahresrückblick 2016.

Nicht nur bei Brangelina lief´s miserabel…

…auch IT-Experten mussten dieses Jahr besonders stark sein. So auch ein bei uns versicherter IT-Dienstleister, von dessen Unglücks-Misere wir in „Unglücksrabe IT-Dienstleister: Nach Servercrash drohen über 100.000 Euro Schadenersatzforderung!“ im Frühjahr 2016 berichteten. Seine Leidensgeschichte beginnt mit einer einfachen System-Fehlermeldung eines Kunden, gefolgt von einer ganzen Menge unglücklicher Verkettungen und endet schließlich in einem Desaster: Einer saftigen Schadenersatzforderung in Höhe von 100.000 Euro!  

Den Fall haben wir auch in unserem exali.de YouTube-Channel behandelt.

Auch das Webdesigner-Leben ist kein Ponyhof

Dramatisch ging´s im Juli mit dem Fall „WordPress-Seite wird zwei Jahre nach Auftragsende gehackt: Webdesigner soll trotzdem haften und bezahlen!“ weiter, welcher zurecht heiß diskutiert wurde. Und so mancher fiel beim Lesen fast vom Glauben ab: Ein WordPress-Hack, für den der zuständige Webdesigner ganze zwei Jahre nach Abschluss des Auftrags teuer bezahlen muss! Die ganze kuriose Geschichte gibt’s im Original-Artikel.

Dass es Webdesigner in den vergangenen 12 Monaten nicht gerade leicht hatte, zeigt auch „Recht kurios: Webdesigner haftet für rechtsverletzende Kunden-Bilder“. In diesem Fall ging´s jedoch nicht um den Kampf mit immer schonungsloser werdenden Hackerangriffen, sondern um das (nicht) gute, alte Urheberrecht. Deshalb Freiberufler, aufgepasst: Wer sich bislang sicher war, wie er mit Rechten an Bildern umzugehen hat, sollte sich diesen kuriosen Fall noch einmal ins Gedächtnis rufen und auf Nummer sicher gehen!

Wo sich eine Türe schließt, öffnet sich eine andere. Oder doch nicht?

Während 2016 für die meisten Existenzgründer zum Glück auch etwas zum Schmunzeln parat hatte, vergeht bei diesem Fall wohl den meisten Architekten ihr Lächeln auf den Lippen. Schauplatz des Spektakels war die Stadt Freiburg, dessen neue Universitätsbibliothek durch einige Planungsmängel zum Gesprächsthema Nummer 1 (nicht nur) auf dem Campus wurde. In „Unibibliothek Freiburg: Eine schräge Tür wird zum Alptraum für Architekten“ geht´s unter anderem um eine fehlgeplante, defekte Seitentür der Bibliothek, die aufgrund ihrer Schräglage vor allem Studenten terrorisierte. Aber damit nicht genug: An einem sonnigen Tag– und davon hat die wärmste Stadt Deutschlands ja reichlich – mutiert die Glasfassade des Gebäudes zu einem riesigen, blendenden Spiegel. Doch damit endet die Liste der kuriosen Baufehler noch nicht!

Seit Oktober heißt es: Textform statt Schriftform!

Weiter ging´s im Herbst in „Abmahn-Alarm: Ab Oktober hat die Schriftform in den AGB nichts mehr zu suchen!“ mit einem Abschnitt des Bürgerlichen Gesetzbuches, welchen sich jeder Freelancer und Selbstständige rot markieren sollte: § 309 Nr.13 BGB! Warum? Am 1. Oktober 2016 trat eine wichtige Änderung zu unzulässigen AGB-Klauseln in Kraft, nämlich das Aus für die Schriftform in den AGB. Seitdem darf im Kleingedruckten nur noch die Textform vorkommen – und zwar bei jedem. Egal, ob Online-Händler, IT’ler, Webdesigner oder Media-Agentur: Wollen Kunde oder Auftraggeber zukünftig einen Vertrag oder Auftrag kündigen oder widerrufen, ist dies auch via E-Mail, Fax, Brief ohne Unterschrift und sogar per SMS oder WhatsApp erlaubt!

2017, mach dich bereit für die neuen Regelungen zur Scheinselbstständigkeit!

Last but not least darf in diesem Rückblick über die Auf und Abs der letzten zwölf Monate natürlich ein Thema nicht fehlen: Scheinselbstständigkeit! Denn der Grat zur Strafbarkeit ist leider sehr schmal und der Abgrund tief. So gab es viel Ärger und einige Aufreger, es wurde viel gemunkelt und vermutet, doch jetzt steht fest: Anders als ursprünglich geplant (und wie im Artikel damals verkündet), wird es nun anstatt zum 1. Januar erst ab dem 1. April 2017 eine gesetzliche Neuerung geben, die den Missbrauch der Scheinselbstständigkeit verhindert sowie Selbstständigen und Auftraggebern mehr Rechtssicherheit verspricht. Konkret wird der bereits bestehende § 611 BGB zu den „Vertragstypischen Pflichten beim Dienstvertrag“ erweitert, indem er mit dem neuen § 611a BGB ergänzt wird. In „Neue Regelungen zur Scheinselbstständigkeit 2017: Gut gemeint ist oft nicht gut gemacht!“ kann nachgelesen und überprüft werden, was sich mit dem geplanten Gesetz tatsächlich ändern wird.

Aber Freelancer und Selbstständige aufgepasst: So schön die Christbaumkugeln noch glitzern und funkeln, es ist nicht alles Gold was glänzt! Details rund um das Reizthema „Scheinselbstständigkeit“ gibt´s auf unserem YouTube-Kanal, genauer gesagt im Interview mit Dr. Anderas Lutz, dem Vorsitzenden des VGSD

Tschüss 2016, willkommen 2017!

Genug zurückgeblickt, rekapituliert und in Erinnerungen geschwelgt: Wir dürfen gespannt sein, was uns 2017 erwartet und wie heißt es so schön? Neues Jahr, neues Glück J! Deshalb wünscht Ihnen das gesamte Team von exali.de einen erfolgreichen und guten Start ins neue Jahr. Und auch wir werden nicht allzu lange die Füße hochlegen und uns von der Plätzchenesserei erholen, denn es geht ganz bald weiter mit neuen spannenden Fakten, Infos und Artikeln. Sie dürfen gespannt sein… ;-)

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© Sarah Kurz – exali AG