Zähnefletschen vor Gericht: Polnischer Kaiman nimmt‘s mit französischem Lacoste-Krokodil auf

Schni, schna, schnappi, das kleine Lacoste-Krokodil geht auf Kundenfang: In nahezu jeder Stadt gibt es sogar mindestens einen Lacoste Store, in dem das süße, grüne Krokodil auf Taschen, Kleidung, Schuhen uvm. mit seinem geöffneten Mäulchen nach seinen Kunden schnappt. Doch aus dem süßen Schnappen wird schnell ein böses Zähne-Zeigen, wenn sich ein kecker Kaiman-Kontrahent an den Markt für Lederwaren, Schuhe und andere Bekleidungsstücke heranpirscht. Denn wenn es nach Lacoste geht, darf es definitiv nur ein gepanzertes Reptil für dieses Marktsegment geben.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichts (EuG), ob markenrechtlich neben dem Krokodil auch für einen Kaiman noch Platz ist, lässt heute auf der exali.de Info-Base die Reptilien-Zähne fletschen!

Modemarke Lacoste: Berühmt durch ein Krokodil

Wer kennt es nicht: das kleine Krokodil von Lacoste! Das Logo, das auf den sinnbildlichen Beinamen des Firmengründers und zähen, kämpferischen Tennisspielers René Lacoste zurückgeht, machte die französische Luxus-Modemarke besonders und berühmt. Bereits im Jahr 1933 ließ er als erste Bekleidungsfirma sein Markenlogo, das Krokodil, gut sichtbar auf den noch heute populärsten Kleidungsstücken der Marke, den Polohemden, als Abzeichen aufnähen – ein Alleinstellungsmerkmal für alle Zeit.

Das Lacoste-Krokodil als Alleinherrscher?

So dachte zumindest Lacoste... Doch dann kam Mocek und Wenta und brachte die Krokodil-Alleinherrschaft für Textilgattungen ins Wanken. In 2007 meldete das polnische Unternehmen beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) die Eintragung eines Bildzeichens für verschiedene Waren und Dienstleistungen, mitunter auch Taschen, Bekleidungsstücke und Schuhe als Gemeinschaftsmarke an: Ein polnischer Kaiman mit nach unten gebogenem Schwanz und geschlossenem Maul, der in der Mitte des Reptilienkörpers die Buchstabenfolge KAIMAN zeigt, soll sich fortan den Markt mit dem prioritätsälteren Lacoste-Krokodil, das seinen Schwanz nach oben wölbt und das Maul weit aufreißt, teilen.

Warum eigentlich nicht, immerhin gehören Kaimane doch auch zur Gattung der Krokodile?! Leider nicht so sehr auf diese tierischen Verwandtschaftsgrade bedacht, sprang das Unternehmen Lacoste mit Kampfgeist und Biss, wie ein echtes Krokodil eben so ist, für seine Marke in die Bresche: Es erhob wegen Verwechslungsgefahr und Rufausnutzung der eigenen, prioritätsälteren Lacoste-Marke Widerspruch gegen die Markenanmeldung.

Tierische Kontrahenten: Es geht vor’s EuG

Zunächst schien sich der kecke Kaiman aber tatsächlich durchzubeißen, denn die Widerspruchsabteilung des HABM wies den Widerspruch von Lacoste zurück. Die nächste angerufene Instanz, die Beschwerdekammer des HABM, gab dem Lacoste-Widerspruch dann allerdings teilweise statt und lehnte die Eintragung des Bildzeichens von Mocek und Wenta für Lederwaren, Bekleidungsstücke und Schuhe ab. Das ließ das polnische Unternehmen nicht auf sich sitzen und klagte vor dem EuG gegen die Ablehnung der Markeneintragung; auch für einen Kaiman ist noch Platz auf dem Markt.

Verwechslungsgefahr der Panzerechsen?

Nach eingehender Prüfung kamen die Luxemburger Richter zu dem Entschluss, diese Klage abzuweisen und damit die Nichteintragung der Kaiman-Gemeinschaftsmarke für Lederwaren, Bekleidungsstücke und Schuhe zu bestätigen (vgl. Urteil vom 30. September 2015, Az.: T-364/13): Das Lacoste-Krokodil muss keinen Kaiman neben sich dulden; es besteht Verwechslungsgefahr.

Die Verwechslungsgefahr ist hier maßgebliches Entscheidungskriterium: Wie hoch ist der Grad an bildlicher, klanglicher und begrifflicher Ähnlichkeit? Laut Pressemitteilung des Gerichts der Europäischen Union kommt das Gericht wie das HABM zu dem Ergebnis,

„dass die einander gegenüberstehenden Zeichen eine geringe bildliche Ähnlichkeit aufweisen, da beide ein Reptil der Ordnung der Krokodile abbilden und da die breite Öffentlichkeit normalerweise nur ein unvollkommenes Bild einer Marke im Gedächtnis behält (in beiden Fällen die Abbildung eines Reptils der Ordnung der Krokodile im Profil mit gebogenem Schwanz). Das Gericht hält ferner den klanglichen Aspekt für irrelevant, da die Marke von Lacoste, anders als die angemeldete Marke, keine Wortbestandteile enthält. Schließlich bestätigt das Gericht, dass die einander gegenüberstehenden Zeichen zumindest durchschnittliche begriffliche Ähnlichkeit aufweisen, da die Bildbestandteile jedes dieser Zeichen begrifflich einem Reptil der Ordnung der Krokodile entsprechen.“

Diese schwache bildliche Ähnlichkeit und die durchschnittlich begriffliche Ähnlichkeit reichen aber schon aus, um eine Verwechslungsgefahr für Lederwaren, Bekleidungsstücke und Schuhe zu bejahen,

„da die breite Öffentlichkeit glauben könnte, dass die Waren mit den einander gegenüberstehenden Zeichen aus demselben Unternehmen oder aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen. Insbesondere könnte die Abbildung des Kaimans von Mocek und Wenta als Variante der Abbildung des Krokodils von Lacoste wahrgenommen werden, da Letztere in der breiten Öffentlichkeit weithin bekannt ist.“

Noch hat das polnische Unternehmen bis Ende November Zeit, um Berufung beim übergeordneten Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) einzulegen – wir bleiben dran!

Mit exali.de wirksam Markenrechtsverletzungen absichern

Gerade bei überdurchschnittlich in der Öffentlichkeit bekannten Marken wie Lacoste liegt eine Assoziation zu diesen sehr nahe; insbesondere, wenn auch noch ähnliche Waren vertrieben werden. Deshalb sollte vor einer Markenanmeldung unbedingt eine intensive Markenrecherche betrieben werden, die nicht nur deutsche Marken umfasst, sondern auch europaweit und international geschützte.

Und dennoch kann die Falle oder wie hier das Marken-Krokodil sehr schnell zuschnappen; Schadenersatzforderungen aufgrund von Markenrechtsverletzungen gehören mit zu den häufigsten und teuersten Schadenfällen, die bei uns von exali.de über den Versicherungstisch wandern. Deshalb ist Vorsorgen angesagt und zwar mit einer unserer exali.de Berufshaftpflichtversicherungen, die bereits im Basisschutz Verstöße gegen gewerbliche Schutzrechte wie Marken-, Domain-, Lizenz-, Urheber-, Namens- und Persönlichkeitsrechte absichern. Und sollten Sie sich einmal unrechtmäßigen Ansprüchen gegenübersehen, auch kein Problem: Der integrierte „Passive Rechtsschutz“ übernimmt die Abwehrkosten!

Weiterführende Informationen:

© Nicole Seibert – exali AG