Markenstreit: Microsoft droht Windows-Bloggern mit Unterlassungsklage

Das Markenrecht macht auch nicht vor Hardcore-Fans halt: die Betreiber der zwei beliebten Windows-Blogs Dr. Windows und Windows Area erhielten kürzlich unerfreuliche Post vom Software-Riesen. Was das für die Blogger bedeutet und warum Markenrechtsverletzungen für Selbständige und Freiberufler schnell zu einem Problem werden können, erfahren Sie bei uns…

Das Recht ist auf Microsofts Seite

Anfang Februar bekamen zwei Blogger Post von Microsoft. Der Grund: Die beiden Blogger betreiben passend zu ihrer Webseite gleichnamige Newsfeed-Apps rund um das Betriebssystem und seine Programme. Diese Apps tragen den Begriff „Windows“ in ihrem Namen und das verstößt gegen das Markenrecht! Microsofts Forderung: Entweder die Blogger ändern binnen 24 Stunden die Namen ihrer Apps oder ihnen wird das Entwickler-Konto im Microsoft Store gesperrt und die Apps gelöscht. Für die Blogger ist das mehr als ärgerlich: Denn, wenn sie die App unter einem anderen Namen wieder einstellen, sind die positiven Bewertungen und die hohe Ranking-Position im Store futsch.

Klar ist: Microsoft hat das Recht auf seiner Seite. Denn das Unternehmen besitzt das Recht an der Marke „Windows“ und darf dementsprechend auch anderen verbieten, sie zu verwenden. Soweit sehen das auch die Blogger zähneknirschend ein. Verwunderlich ist in ihren Augen nur die späte Reaktion von Microsoft: Denn die Apps „Dr. Windows“ und „Windows Area“ gibt es nicht erst seit gestern, sondern seit 6 Jahren – und bis dato gab es keine Probleme.

Microsofts Image leidet

Die späte Reaktion des Unternehmens und die Tatsache, dass die Apps genau genommen Werbung für Microsoft sind, stoßen auch auf Unmut bei den Lesern der Blogs. In den Kommentarbereichen beider Blogs hagelt es Kritik, inklusive Vorwürfen der Geldgier an Microsoft. Bei allem Verständnis dafür, aber diese Faktoren sind beim Thema Markenrecht völlig irrelevant. Denn, ob der Blog zum exzessiven Bashing des Unternehmens und der Marke benutzt wird, oder für Lobgesänge, ist egal. Es ist verboten, geschützte Markennamen ohne Erlaubnis zu verwenden!  

Heute Microsoft, gestern Ikea

Microsoft ist nicht das erste Unternehmen, das sich durch Abmahnungen wie diese unbeliebt macht. 2014 ereignete sich ein ähnlicher Fall rund um die Website IkeaHacks.net, über den wir bereits berichtet haben. Auf dieser Website hatte eine Bloggerin kreative Anleitungen rund um das Aufhübschen oder „Hacking“ von Ikea-Produkten bereitgestellt. Nach acht Jahren landete in ihrem Briefkasten ebenfalls eine Abmahnung mit Unterlassungsaufforderung – für die Bloggerin, die ihren Job für den Blog aufgegeben hatte, eine Katastrophe.

Dieser Fall nahm aber ein gutes Ende: Ihre Community protestierte so vehement, dass sie vom IKEA-CEO zu einem persönlichen Treffen eingeladen wurde. IKEA stellte klar, dass das Unternehmen kein Problem mit der Website an sich hat, sondern lediglich seine Marke schützen wollte. Das Ende vom Lied: IkeaHacks darf es weiterhin geben! Für die Bloggerin ging dieser Markenstreit also besser aus, als erwartet. Aber das ist die Ausnahme und nicht die Regel. Markenrechtsstreitigkeiten können teuer werden.

Fan oder nicht, es verstößt gegen das Markenrecht, fremde, geschützte Markennamen zu benutzen. Inzwischen hat Microsoft eigenhändig die App von Windows Area aus ihrem Store gelöscht, die App von Dr. Windows wird sicher bald folgen. Die Blogger hatten – statt wie verlangt, den Namen ihrer Apps zu ändern – lediglich ihre Verfügbarkeit auf die DACH-Region beschränkt. Das reichte Microsoft natürlich nicht. Mit der Konsequenz, aufgebrachte Blogger und Wut aus Fanreihen, wird Microsoft wohl leben können…  

Business bei Markenrechtverstößen absichern

Auch im täglichen Business kann es schnell passieren, dass gegen das Markenrecht verstoßen wird, zum Beispiel durch Firmennamen, Logos und Slogans. Deshalb ist eine genaue Markenrecherche Pflicht! Sollte trotz aller Vorsicht doch einmal was danebengehen in Sachen Markenrecht, dann hilft eine gute Berufshaftpflichtversicherung weiter. Die Berufshaftpflichtversicherungen über exali.de sichern optimal bei Rechtsverletzungen – also auch bei Verletzung des Markenrechts – ab. Dabei prüft der Versicherer auf eigene Kosten, ob der Anspruch berechtigt ist und übernimmt im Ernstfall eine eventuelle Schadenersatzzahlung. Bei exali.de gibt es kein Callcenter und keine Warteschleifen. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist jederzeit für Sie da. 

 

Weitere interessante Artikel:

© Nataly Mitrovic – exali AG