eCommerce-Rückblick 2022: Die spannendsten News für Onlinehändler:innen

Was für ein Jahr! 2022 war auch für den Onlinehandel voller spannender Entwicklungen, neuer Vorgaben und interessanter Möglichkeiten. Grund genug, einen Blick zurückzuwerfen. Daher haben wir in diesem Artikel die wichtigsten Neuerungen für Sie aufbereitet.

Onlinehandel 2022: Gesetze, Gesetze, Gesetze

2022 eröffnete der Gesetzgeber das Onlinehandel-Jahr mit einer ganzen Reihe neuer Vorgaben, die vor allem die Rechte der Verbraucher:innen im digitalen Bereich schützen sollen. Neben neuen Verbraucherverträgen zu digitalen Produkten, wurde Händler:innen die Pflicht auferlegt, Kundinnen und Kunden nach dem Kauf eines digitalen Produkts die notwendigen Aktualisierungen zu Verfügung stellen. Zusätzlich sieht das Gesetzespaket veränderte Regelungen bezüglich Sachmängeln sowie Gewährleistung vor. Wie sich dieses Neuerungen konkret auf die Onlinehandelspraxis auswirken, erfahren Sie hier: eCommerce: Gesetzliche Änderungen im Onlinehandel.

Preisangaben und Werbung – Vorsicht Abmahnung!

Verstöße gegen die Preisangabenverodnung sind immer wieder der Stein des Anstoßes für Abmahnung im Onlinehandel – denn sie soll Verbraucher:innen wahrheitsgemäß über Preise aufklären und so die Möglichkeit schaffen, Produkte realistisch zu vergleichen. Wer also wichtige Parameter wie Gesamtpreis, Umsatzsteuer oder Versandkosten nicht korrekt angibt, die/der setzt sich dem Risiko einer teuren Abmahnung aus. Damit Ihnen das nicht passiert, haben wir im Artikel Preisangabenverordnung im Onlineshop: Die wichtigsten Pflichten einfach erklärt für Sie zusammengefasst, worauf es ankommt.

Eine falsche Preisauszeichnung kann dennoch unbeabsichtigt schnell geschehen. Doch wem steht eigentlich wie viel Geld zu, wenn die neue Spielkonsole statt 500 Euro aus Versehen mit 50 Euro angeboten wird? Die Gerichte legen in ihrer Argumentation den Fokus auf den Zeitpunkt der Annahme eines Kaufangebots. Wie sich das auf Ihr Business auswirkt und wie Sie Kaufverträge in diesem Fall anfechten können, lesen Sie hier: Error Fares im Onlinehandel: So ist die Rechtslage bei Preisversehen im Onlineshop.

Auch bei der Werbung gelten für Betreiber:innen von Onlineshops strenge Standards, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Damit Sie diese einhalten können, lesen Sie unseren Artikel Irreführende Werbung im Onlineshop: Darauf sollten Händler:innen achten. Gerade bei Lockangeboten, unwahren Angaben oder beim Werben mit Selbstverständlichkeiten versteht der Gesetzgeber keinen Spaß! Denn irreführende Werbung verstößt gegen das Wettbewerbsrecht, die Konsequenzen erstrecken sich je nach Vergehen von einer Abmahnung samt Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren.

Markenstreit um „Black Friday“ beendet?

Der Oktober 2022 hielt eine besonders interessante Nachricht für Onlinehändler:innen bereit: Das Berliner Kammergericht bestätigte die Löschung der Marke „Black Friday“. Dennoch sollten Sie bei Ihrem Marketing erst einmal nichts überstürzen bis das Urteil rechtskräftig ist. Die ganze Geschichte gibt es hier: Black Friday: Abmahngefahr für Onlinehändler:innen bleibt.

Schluss mit Bildrechtsverletzungen

Gute Bilder werten jeden Onlineshop auf. Doch ein Bild einfach so nach Gutdünken für die eigenen Zwecke zu nutzen, bringt Ihnen im schlimmsten Fall eine Abmahnung plus teurer Unterlassungserklärung ein! Das gilt sowohl für die unrechtmäßige Verwendung von Werken aus der Google Bildersuche und aus Portalen als auch für  Bilder unter Creative Commons Lizenz oder dem direkten Kauf der Lizenzrechte bei der Fotografin beziehungsweise beim Fotografen. Was Sie zum Thema Bildrechte wissen müssen und wie Sie Ihren Onlineauftritt gesetzeskonform mit Material ausstatten, erfahren Sie hier: Bilder rechtssicher verwenden: Alle Infos im Überblick.

Tipp:

Abmahnungen sorgen bei Freelancer:innen, Selbständigen und Unternehmer:innen regelmäßig für Ärger. Mit unserem Artikel über  Die 5 häufigsten Rechtsverletzungen und wie Sie diese vermeiden können Sie sich schon im Vorfeld wappnen.

Datenschutz – darauf kommt es im Onlinehandel an

Wenn Sie sich als Onlinehändler:in an geltendes Recht halten und hohe Bußgelder vermeiden wollen, kommen Sie um eine datenschutzkonforme Gestaltung Ihrer Website nicht herum. Unser DSGVO Faktencheck hält zu diesem Zweck die wichtigsten Urteile und Risiken für Sie bereit. So bleiben Sie bei aktuellen Entwicklungen wie dem Datentransfer in Drittstaaten, EU-Standardvertragsklauseln, Google Fonts und etlichen Weiteren Punkten auf dem Laufenden.

Zu einem datenschutzkonformen Onlineauftritt gehört auch eine umfassende und korrekte Datenschutzerklärung. Der auf Onlinerecht spezialisierte Rechtsanwalt Niklas Plutte sprach mit uns im Interview darüber, wie Ihnen dieser und andere Rechtstexte gelingen. Das komplette Gespräch haben wir im Artikel Rechtstexte für Websites – so gelingen Datenschutzerklärung, AGB und Co. für Sie aufbereitet.

Auf zu neuen Ufern mit Etsy, eBay, Amazon

Spätestens seit Beginn der Corona-Pandemie haben sich viele Onlinehändler:innen möglichst breit auf vielen verschiedenen Plattformen aufgestellt, um ihre Einnahmen zu sichern. So hat sich beispielsweise die Zahl der Verkäufer:innen auf Etsy beinahe verdoppelt. Der Tummelplatz für Kreative bietet hervorragende Möglichkeiten, handgemachte Unikate oder Vintage-Artikel zu verkaufen. Um Ihnen die ersten Schritte zu erleichtern, verraten wir Ihnen, wie Sie auf Etsy durchstarten: Infos, Tipps und Risiken im Überblick.

Auch Amazon hat sich in den Hype um Selbstgemachtes eingeschaltet und will Künstler:innen mit der Plattform Amazon Handmade die Möglichkeit geben, ihre Werke gewinnbringend zu veräußern. Daher haben wir Schritt für Schritt aufbereitet, wie Sie auf Amazon Handmade: Selbstgemachtes erfolgreich und rechtssicher verkaufen. So gelingen Ihnen alle wichtigen Schritte von der Kontoerstellung bis hin zur Präsentation Ihrer Waren. Zusätzlich klären wir Sie über potenzielle Risiken auf.

Selbstverständlich bietet Amazon Händler:innen auch abseits vom Kunsthandwerk die Möglichkeit, ihre Waren anzubieten. Unser Artikel Amazon-Händler:in werden: So geht`s und diese Risiken gibt es unterstützt Sie nicht nur Schritt  für Schritt bei der Eröffnung Ihres Shops und beim Einbinden Ihrer Produkte samt der Vermeidung von Retouren. Auch bei der Gestaltung geben wir Ihnen einen Leitfaden an die Hand, an dem Sie sich für den Anfang orientieren können.

Nichts von seiner Beliebtheit eingebüßt haben auch die Plattformen ebay und ebay Kleinanzeigen. Wenn Sie hier als Händler:in durchstarten wollen, bietet unser Artikel eBay Shop eröffnen: Tipps und Risiken für Onlinehändler:innen nützliche Lektüre. Wir verraten Ihnen nicht nur, wie Sie ein Konto eröffnen, Produkte in Ihrem Shop einstellen und Ihre Angebote so optimieren, dass Sie Ihre Zielgruppe erreichen. Selbstverständlich klären wir Sie auch über Ihre Risiken als Verkäufer:in auf.

Übrigens: Egal, wie Sie Ihren Onlineshop gestalten – Cybercrime bleibt eine der größten Bedrohungen für Ihr Business. Was in dieser Hinsicht auf Sie zukommt und wie Sie sich schützen können, erfahren Sie in unserem Artikel zu den Cyber Risiken: Das droht Ihnen und so können Sie sich absichern.

Negative SEO: Wenn das Google Ranking absackt

Eine gute Platzierung in der Suchmaschine Google sorgt für jede Menge Kundschaft. Verschlechtert sich Ihre Position schlagartig, sind Sie vielleicht Opfer von negative SEO – dabei handelt es sich um Maßnahmen Ihrer Konkurrenz mit dem Ziel, Ihr Ranking zu verschlechtern. Die meisten dieser Methoden sind illegal, es handelt sich also um eine Form der Cyberkriminalität. Im Artikel Negative SEO oder Black Hat SEO: Die fiesen Tricks bei umkämpften Keywords erfahren Sie, wie Sie negative SEO nicht nur erkennen, sondern auch, was Sie dagegen unternehmen können.

Mehr zum Thema negative SEO erfahren Sie auch in diesem Interview mit Profi Ralf Seybold:

 
 

 

Sicherheit für Ihr Onlinebusiness

In turbulenten Zeiten mit vielen Neuerungen ist es umso beruhigender, bei Risiken abgesichert zu sein. Mit einer Webshop-Versicherung über exali verfügen Sie über umfassenden Schutz, sollte Ihnen einmal ein berufliches Versehen, wie zum Beispiel eine Rechtsverletzung unterlaufen. Auch bei Datenschutzpannen oder Schäden durch Hackerangriffe sind Sie abgesichert. Sofern Forderungen an Sie gestellt werden, prüft der Versicherer auf eigene Kosten, ob Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind und übernimmt in berechtigten Fällen die Schadenersatzzahlung. Damit steht ihr Business auf sicheren Füßen – auch wenn die Ereignisse sich wieder einmal überschlagen.