Claims-made-Prinzip (im Schadenfall)
Das claims-made-Prinzip definiert, unter welchen Umständen ein versicherter Schadenfall vorliegt. Dabei ist entscheidend, dass die Anspruchserhebung (claims-made) innerhalb der Versicherungslaufzeit erfolgt. In der D&O Versicherung (Directors & Officers), die eine Sonderform der Berufshaftpflichtversicherung darstellt, hat sich das claims-made-Prinzip durchgesetzt.
Im Bereich der gewerblichen Haftpflichtversicherungen (z.B. Betriebshaftpflichtversicherung) wird hingegen meist die Schadenereignistheorie verwendet. Schadenereignis ist hier das Ereignis, das den Schaden unmittelbar herbeiführt. Der exali IT-Haftpflichtversicherung und Media-Haftpflichtversicherung liegen die Schadenereignistheorie zu Grunde.
In normalen Berufshaftpflichtverträgen, die als Grundbaustein die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung beinhalten, wird meist die Verstoßtheorie (Zeitpunkt des beruflichen Versehens) angewendet. Dies ist zum Beispiel bei der über exali angebotenen Consulting-Haftpflichtversicherung der Fall.
(siehe auch D&O-Versicherung, Schadenereignistheorie, Verstoßtheorie, Vermögensschadenversicherung)
Claims-made-Prinzip (im Schadenfall)


