Vermögensschadenhaftpflicht / Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Bei IT-, Medien- und Beratungstätigkeiten entstehen häufig keine klassischen Personen- oder Sachschäden, sondern finanzielle Nachteile eines Dritten. Versicherungstechnisch spricht man hier von reinen Vermögensschäden. Beispiele hierfür sind Datenverlust, die Überschreitung von Deadlines, Programmierfehler, Beratungsfehler, Layoutfehler oder Rechtsverletzungen.
Reine Vermögensschäden sind nicht durch eine herkömmliche Betriebshaftpflicht abgesichert. Daher ist zur Absicherung dieser Haftungsrisiken die Erweiterung um eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung notwendig. Diese kann je nach Anbieter in eine Betriebshaftpflicht integriert sein oder als separater Vertrag geführt werden.
Hinweis: Die von exali angebotene IT-Haftpflichtversicherung, Media-Haftpflichtversicherung und Consulting-Haftpflicht beinhaltet diese (reine) Vermögensschadenhaftpflicht generell.
Hinweis: Die von exali angebotene IT-Haftpflicht, Media-Haftpflicht und Consulting-Haftpflicht beinhalten diese (reine) Vermögensschadenhaftpflicht generell.