Consulting-Haftpflicht:

 bedarfsgerecht und schnell

Als Berater, Interim Manager, Trainer oder Consultingunternehmen tragen Sie hohe Verantwortung. Ihre Beratung, Ihre Analysen, Ihre Lösungen bestimmen den Erfolg Ihres Kunden. Besonders in den beratenden Berufen kann schon ein kleiner Fehler großen Schaden verursachen.

Sichern Sie daher Ihre Beratungsrisiken mit der speziellen Berufshaftpflichtversicherung umfassend ab. Ihren individuellen Versicherungsschutz können Sie bei exali ganz einfach mit der Tarifauswahl zusammenstellen – ein paar Klicks genügen.

 

Ermitteln Sie Ihren Versicherungsbeitrag mit der Tarifauswahl

1. Jahresnettoumsatz / Geschäftssitz
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  • Ihr Geschäftssitz befindet sich in
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Vielen Dank für Ihr Interesse!
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Zur Beitragsinformation wählen Sie bitte zuerst den Nettoumsatz und Ihren Geschäftssitz aus. Anschließend können Sie den Versicherungsumfang über die Drop Down-Felder individuell anpassen.


  • 2. Tarif - Consulting-HaftpflichtInfo
  • Tarif 1
  • Tarif 2
  • Individueller Tarif
  • Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) Info
  • Büro- & Betriebshaftpflicht (BHV)(Personen- und Sachschäden) Info
  • pauschal
  • pauschal
  • pauschal
  • 2-fache Maximierung der DeckungssummenInfo
  • Ja
  • Ja
  • Ja
  • Selbstbeteiligung (entfällt für Personenschäden) Info

  • Leistungserweiterungen (optional)Info
  • Rücktritt vom Auftrag / Projekt (RPC) Info
  • Directors & Officers Versicherung (D&O) Info
  • Mergers & Acquisitions (M&A) Info

  • Jahresbruttobeitrag (Jahresnettobeitrag)Info
  • 0,00 € (0,00 €)
  • 0,00 € (0,00 €)
  • 0,00 € (0,00 €)

Wie stelle ich den Online-Antrag?

Angebot

Sie wählen einen der beiden vorbelegten Tarife (Tarif 1 oder 2) oder stellen sich mit den DropDown-Menüs Ihr individuelles Angebot zusammen.

Auswahl

Hier wird Ihnen der ausgewählte Tarif angezeigt und alle zugrundeliegenden Dokumente zum Download zur Verfügung gestellt.

Antragsfragen

Sie beantworten die Antragsfragen zum versicherten Risiko mit JA und NEIN.

Persönliche Daten

Sie ergänzen Ihre persönlichen Daten und vergeben ein Passwort für den Zugang zum Kundenbereich Mein exali.

Zusammenfassung / Vertrag

Im letzten Schritt erhalten Sie zur Überprüfung Ihrer Angaben alle Eingaben in einer Zusammenfassung dargestellt. Anschließend können Sie den Antrag stellen.

Vertrag aktivieren und Download der Police

Nachdem Sie den Antrag abgesendet haben, erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Aktivierungslink. Nach der Aktivierung des Vertrages können Sie den ersten Versicherungsschein und die signierte Beitragsrechnung im Kundenbereich Mein exali einsehen und herunterladen.

 
Wie erhalte ich die Police und wann beginnt mein Vertrag?

Versicherungsschein (=Police)

Der Versicherungsschein wird von exali elektronisch erstellt und in Ihrem EV-SSL-geschützten Kundenbereich Mein exali zum Download zur Verfügung gestellt. Im Kundenbereich sind zudem die Beitragsrechnung, Ihr Antrag, die Versicherungsbedingungen und sämtliche nach der  VVGInfoV vorgeschriebenen Verbraucherinformationen als PDF hinterlegt.

Versicherungsbeginn

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Antrag von Ihnen ausgewählten Datum (jeweils 12:00 Uhr MEZ). Voraussetzung dafür ist, dass Sie alle Fragen im Antrag mit NEIN beantwortet haben.

Hinweis: Sollten Sie eine der Fragen mit JA beantworten, werden wir diese(n) offenen Punkt(e) i.d.R. innerhalb von 48 Stunden mit Ihnen klären. Danach erfolgt dann die Online-Policierung.

Ist als Beginn das aktuelle Datum von Ihnen ausgewählt, beginnt der Vertrag am aktuellen Tag (auch Samstag oder Sonntag!). Im Online-Antrag können Sie eine Rückdatierung bis zu 1 Monat oder ein Datum, das bis zu 4 Monate in der Zukunft liegt, wählen.

 
Wie zahle ich den ersten Beitrag?

Die Beitragszahlung erfolgt per Bankeinzug. Dadurch können wir die Online-Policierung und den sofortigen Versicherungsbeginn sicherstellen. Anderenfalls würde der so genannte „materielle“ Versicherungsschutz erst mit Eingang des Erstbeitrages beim Versicherer beginnen.

Je nachdem, ob Sie die individuelle Hauptfälligkeit in 12 Monaten (als Standard im Antrag vorbelegt) oder abweichend die einheitliche Hauptfälligkeit (01.01. eines Jahres) auswählen, beläuft sich der Erstbeitrag auf einen vollen Jahresbeitrag (für 12 Monate) oder auf den anteiligen „Rumpfbeitrag“ vom gewünschten Versicherungsbeginn bis zum 01.01. des Folgejahres.

Besonderheit: Wählen Sie die im Antrag vorgegebene, individuelle Hauptfälligkeit und fällt der gewünschte Versicherungsbeginn nicht auf den 01. eines Monats, so ist der erste „Rumpfmonat“ beitragsfrei versichert.

Zwei Beispiele mit Versicherungsbeginn 03.06.2013:

  1. Im Antrag vorgegebene, individuelle Hauptfälligkeit (01.07.) gewählt
    Erster Rumpfmonat ist beitragsfrei → Erstbeitrag für 01.07.2013 bis 01.07.2014
    Versicherungsschutz aber schon ab 03.06.2013!
  2. Abweichend einheitliche Hauptfälligkeit 01.01. gewählt
    Erste Hauptfälligkeit ist der 01.01.2014 → Erster Beitrag für 03.06.2013 bis 01.01.2014
 
Wie sind die Mindestvertragslaufzeit und Kündigung geregelt?

1. Mindestvertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr. Bei „individueller“ Hauptfälligkeit (z.B. vom 05.06.2013 - 01.07.2014) beträgt die Laufzeit genau den Rumpf-Monat (sofern als Beginn nicht der 01. eines Monats gewählt wird) + 12 Monate. Der Rumpf-Monat (hier: 05.06.2013-01.07.2013) ist in diesem Fall beitragsfrei.

2. Verlängerung und Kündigung des Vertrages

Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien (Versicherungsnehmer oder Versicherer) unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird.

3. Sonderkündigungsrecht

Neben dem unter Punkt 2. beschriebenen ordentlichen Kündigungsrecht zum Ablauf des Vertrages besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich nach Eintritt eines Schadenfalles zu kündigen.

Zudem haben Sie das Recht, die Versicherung bei einem Risikowegfall (beim Freiberufler z.B. Wechsel in die Festanstellung) außerordentlich zu kündigen. Die ggf. zu viel bezahlten Beiträge werden Ihnen in diesem Fall anteilig zurückerstattet.

 
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In der Consulting-Haftpflicht u.a. versicherte Berater:

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