Consulting-Haftpflicht:

 bedarfsgerecht und schnell

Als Berater, Interim Manager, Trainer oder Consultingunternehmen tragen Sie hohe Verantwortung. Ihre Beratung, Ihre Analysen, Ihre Lösungen bestimmen den Erfolg Ihres Kunden. Besonders in den beratenden Berufen kann schon ein kleiner Fehler großen Schaden verursachen.

Wählen Sie online die richtige Berufshaftpflichtversicherung exakt für Ihren tatsächlichen Bedarf. Den Versicherungsbeitrag können Sie ganz einfach mit der Tarifauswahl oder dem individuellen Bausteinrechner ermitteln – ein paar Klicks genügen.

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Ermitteln Sie Ihren Versicherungsbeitrag mit der Tarifauswahl

Wie hoch war Ihr Jahresnettoumsatz in den letzten 12 Monaten? (Für Existenzgründer: Keine Umsatzangabe erforderlich)
   
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Consulting-Haftpflicht Tarif 1 Tarif 2 Tarif 3

Vermögensschadenhaftpflicht

Versichert die typischen Vermögensschäden durch Ihre
Tätigkeiten und Dienstleistungen

250.000,00 € 500.000,00 € 1.000.000,00 €

Büro- & Betriebshaftpflicht (BHV)

(Personen- und Sachschäden)

pauschal 2.000.000,00 € pauschal 2.000.000,00 € pauschal 2.000.000,00 €

Maximierung der Deckungssummen

2-fach maximiert 2-fach maximiert 2-fach maximiert

Selbstbeteiligung
(entfällt für Personenschäden)

100,00 € 100,00 € 100,00 €

Jahresbruttobeitrag
(Jahresnettobeitrag)

455,77 €
(383,00 €)
616,42 €
(518,00 €)
830,62 €
(698,00 €)

Tarifauswahl
» oder zum Bausteinrechner wechseln

Leistungserweiterungen

1. Rücktritt vom Auftrag/Projekt (Versicherungssumme 100.000,00 €)

Versichert sind vergebliche Honorar- und Sachaufwendungen bei
Rücktritt des Auftraggebers vom laufenden Auftrag auf Werkvertragsbasis

95,20 €
(80,00 €)

2. Directors & Officers Versicherung (D&O) für Manager auf Zeit

Versicherungsschutz für Manager auf Zeit (Interim Manager) wenn Sie Tätigkeiten als Organ
eines Unternehmens (z.B. Mitglied der Geschäftsführung, Vorstand etc.) ausüben.

95,20 €
(80,00 €)

3. Mergers & Acquisitions (M&A)

Versicherungsschutz besteht zusätzlich für Tätigkeiten im Bereich M&A z.B. die Beratung bei Käufen und
Verkäufen von Unternehmen und Unternehmensteilen sowie die Bewertung und Analyse von Unternehmen etc.

184,45 €
(155,00 €)
455,77 €
(383,00 €)
Jahresbruttobeitrag:
(Jahresnettobeitrag)

 
 
 
 
Nachlass für Startup-Unternehmen bzw. Existenzgründer

Sie erhalten in den ersten 2 Versicherungsjahren einen Nachlass von 40 % auf die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und die Leistungserweiterungen.

Hinweis: Bei Wahl der einheitlichen Hauptfälligkeit im 3. Schritt des Antrages wird der Existenzgründer-Nachlass nur auf das Rumpfjahr = 1. Versicherungsjahr (vom Versicherungsbeginn bis 31.12., also keine 12 Monate) und das komplette Folgejahr gewährt. Bei Wahl der individuellen Hauptfälligkeit (vorbelegt) erhalten Sie den Nachlass für zwei volle Jahre (= 24 Monate).

Definition Existenzgründer und Startup-Unternehmen:

  • Beratungsunternehmen, bei denen die Firmengründung nicht länger als 12 Monate zurück liegt.
  • Selbständige und Freiberufler, deren Aufnahme der Tätigkeit nicht länger als
    12 Monate zurück liegt.
 
Jahresnettoumsatz
Unter Jahresnettoumsatz versteht der Versicherer den Umsatz der letzten 12 Monate vor Antragstellung ohne Umsatzsteuer.  
Umsatz = Summe der in einer Periode verkauften, mit ihren jeweiligen Verkaufspreisen bewerteten Leistungen.
 
«Consulting-Haftpflicht» für Versicherungsnehmer mit Sitz in Österreich

Die «Consulting-Haftpflicht» können auch Consultants mit Sitz in Österreich beantragen. Da die österreichische Versicherungssteuer 11 % anstatt 19 % wie in Deutschland beträgt, weichen die Bruttobeiträge von den deutschen Beiträgen ab und scheinen günstiger zu sein. Die Nettobeiträge sind jedoch identisch.

Wenn Sie in der Tarifübersicht oder im individuellen Bausteinrechner den Geschäftssitz Österreich auswählen, werden Ihnen automatisch die für Österreich gültigen Beiträge angezeigt.

Ergänzende Bedingungen für Versicherungsnehmer in Österreich:

Für Versicherungsnehmer in Österreich wird dem Versicherungsvertrag österreichisches Versicherungsvertragsrecht (ÖVersVG) zugrunde gelegt. Dabei wird der Abschnitt „Allgemeine Regelungen“ der Consulting-Haftpflicht VSH-Bedingungen Hiscox 01-2008 und der Consulting-Haftpflicht BHV-Bedingungen Hiscox 11-2008 durch die AVB-Austria exali 04-2012 Consulting ersetzt.

 
Berufshaftpflichtversicherung für Consultants

Die «Consulting-Haftpflicht» bietet Unternehmensberatern, Interim Managern und Trainern umfassenden Schutz vor Schadenersatzansprüchen Dritter und vor bestimmten Eigenschäden. Im Gegensatz zu herkömmlichen Berufshaftpflichtversicherungen wurde der Versicherungsschutz um zusätzliche - für Selbständige und Freiberufler aus den Bereichen Unternehmensberatung und Consulting unverzichtbare - Leistungen erweitert.

Die «Consulting-Haftpflicht» beinhaltet folgende Versicherungsbausteine:
  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH)
  • Vertrauensschadenversicherung und Eigenschadenversicherung
  • optional: Betriebshaftpflichtversicherung (BHV)

Versicherte Tätigkeitsbereiche

Durch das Prinzip der „Offenen-Deckung“ sind alle Tätigkeiten als Unternehmens- und Personalberater versichert. Im Online-Antrag können Sie zusätzlich zur Klarstellung Ihrer Tätigkeitsfelder eine oder mehrere der folgenden 9 Aufzählungen auswählen, die dann in den Versicherungsschein übernommen werden:

1. Unternehmensberater
Unternehmensberater (volks- u. betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung), (Senior-) Consultant, Business- und Managementberater, (Business-) Analyst, Controller, Strategieberater, Organisationsberater, Prozessberater, Logistikberater, Managementberater, Management Auditor

Hinweis: Durch den optionalen Zusatzbaustein „M&A“ kann auch die Tätigkeit als Unternehmensberater im Einsatzbereich Mergers & Acquisitions umfänglich versichert werden.

2. Personalberater und Vermittler
Personalberater, Personalvermittler (kaufmännisch), Personaldienstleister (inkl. Arbeitnehmerüberlassung), Personalentwickler, Personalcontroller, Headhunter, Recruiter, E-Recruiter, Recruiting Process Manager, Outplacement

3. Markt- und Meinungsforscher
Marktforscher und Meinungsforscher, market research Analyst (nicht Bank und Investmentbereich)

4. Interim Manager und Projektleiter
Interim Manager / Manager auf Zeit, externe Programm Manager / Produktmanager, Qualitätsmanager (QM / TQM / EFQM), Outsourcing Manager, Auditor, Testmanager, Projektleiter, Projektmanager, Projektcontroller, Projektassistent

Hinweis: Durch den optionalen Zusatzbaustein „D&O Versicherung“ kann auch die Organhaftung aus der Tätigkeit als Interim Manager versichert werden.

5. Trainer
Freiberuflicher Dozent (z.B. Schulungen, Seminare), Trainer, Coach, Mediator, Wirtschaftsmediator, Moderator, Supervisor

6. Externe Fachkraft und Berater für Arbeitssicherheit
Externe Fachkraft und Berater für Arbeitssicherheit und  Betriebsschutz - auch «SiFa» oder «FaSi» genannt  -  (z.B. Arbeitsschutz, Brandschutz, Umweltschutz und Maschinenschutz)

7. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Externe Fachkraft als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, kurz «SiGeKo» genannt

8. Betriebsbeauftragter für Umweltschutz
Externer Beauftragter für die Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung auf allen Gebieten des betrieblichen Umweltschutzes und der Abfallentsorgung

9. Externer Datenschutzbeauftragter

Hinweis: Durch die exklusiven Leistungserweiterungen in den Besonderen Bedingungen von exali sind auch überschneidende Tätigkeiten im IT- und Telekommunikationsbereich sowie als Medien-, Werbe- und Grafikagentur versichert.

Optionale Leistungserweiterungen

Zur individuellen Anpassung der «Consulting-Haftpflicht» an Ihr Beratungsmodell stehen Ihnen drei optionale Leistungserweiterungen zur Verfügung:
1. Eigenschaden durch Rücktritt vom Auftrag / Projekt
2. Directors & Officers Versicherung (D&O) für Interim Manager (Manager auf Zeit)
3. Tätigkeitsbereich Mergers & Acquisitions (M&A)

 
Vermögensschadenversicherung «VSH»

Definition Vermögensschaden

Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden (Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen) sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.

Vermögensschäden sind typisch im Beratungsumfeld

Viele der vorkommenden Schäden im Beratungsumfeld führen zu einem Vermögensnachteil - sprich Vermögensschaden - Ihrer Kunden oder von sonstigen Dritten, wie die folgenden Beispiele zeigen:

  • Eine fehlerhafte Liquiditätsplanung führt zu einem Finanzierungsengpass, bei dem vermeidbare Kosten für die Kapitalbeschaffung anfallen.
  • Aufgrund einer fehlerhaften Unternehmensbewertung werden Unternehmensanteile zu günstig veräußert.
  • Aufgrund fehlerhafter Einschätzung des Marktpotenzials (unzureichende Marktanalyse) wird die Produktion des Kunden unnötig ausgeweitet.
  • Die fehlerhafte Einschätzung der Hard- und Softwarepotentiale führt zu unnötigen Investitionen.
  • Das Propagieren untauglicher Werbe- und Absatzmethoden führt für den Auftraggeber zu einem Schaden.
  • Die zu hohe Einschätzung des Personalbedarfs führt zu erheblichen, unnötigen Lohnkosten des Auftraggebers.
  • Im Rahmen des Abschlussberichts eines Beratungsauftrages kommt es zur Verletzung von Datenschutzvorschriften.

All-Risk-Deckung

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist als «All-Risk-Deckung» konzipiert, wodurch alle Risiken als Unternehmensberater, Personalberater oder Vermittler sowie Interimsmanager versichert sind, ohne diese abschließend aufzuzählen.

Mitversicherte Personen

  • die Mitglieder der Geschäftsführung
  • angestellte Mitarbeiter, Volontäre und Praktikanten
  • freie Mitarbeiter
  • in den Betrieb eingegliederte Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen

Mitversichert gelten auch Leistungen und Tätigkeiten von inländischen, rechtlich selbständigen Tochtergesellschaften oder Niederlassungen.

Versicherungsschutz besteht auch, wenn Sie Subunternehmer beauftragen. Die persönliche Haftpflicht des Subunternehmers ist jedoch nicht versichert.

Vertrauensschadenversicherung und Eigenschadenversicherung

Die beitragsfrei beinhaltete Vertrauensschadenversicherung deckt Eigenschäden durch Unterschlagung, Untreue oder Betrug Ihrer festen und freien Mitarbeiter während einer dienstlichen Tätigkeit.
Der Eigenschadenbaustein versichert die Wiederherstellungskosten bei Zerstörung der eigenen Webseite durch unbefugte Dritte (z.B. Hacker).

 
Büro- und Betriebshaftpflicht «BHV»

Zur Absicherung von Personen- und Sachschäden, die Sie Dritten im Rahmen Ihrer Beratungstätigkeit zufügen, ist als wichtiger Versicherungsbaustein eine umfassende Betriebshaftpflichtversicherung in der «Consulting-Haftpflicht» beinhaltet.

Da Unternehmensberater oft unterwegs sind und vor Ort beim Auftraggeber arbeiten, oder auch Schulungen oder Seminare abhalten, ist die Absicherung von Personen- und Sachschäden sehr wichtig. Haftungsrisiken entstehen auch durch das Unterhalten eines eigenen Büros.

Hier einige Beispiele für versicherte Risiken in der Betriebshaftpflichtversicherung:

  • Schäden auf Dienstreisen (weltweit)
  • Schäden am angemieteten Büro oder Veranstaltungsraum
  • Mietsachschäden an gemieteten Räumlichkeiten / Facilities
  • Verlust von Schlüsseln und Code-Karten des Kunden
  • Schäden bei der Organisation und Ausführung von Seminaren oder Schulungen
  • Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen
  • Tätigkeitsschäden an fremden Sachen
  • Schäden aus der Umwelthaftung

All-Risk-Deckung
Bei der Betriebshaftpflichtversicherung handelt es sich ebenso wie bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung um eine «All-Risk-Deckung».

Versicherungssummen
In der Tarifauswahl (Tarif 1-3) beträgt die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden pauschal 2 Mio. € pro Schadenfall. Im individuellen Bausteinrechner können Sie alternativ auch 3 Mio. € oder 5 Mio. € wählen.

Für drei Bereiche der Betriebshaftpflichtversicherung gibt es Höchstentschädigungsgrenzen:

  • Tätigkeitsschäden bis 75.000,00 €
  • Mietsachschäden auf Geschäftsreisen bis 50.000,00 €
  • Schlüsselschäden und Verlust von Karten bis 25.000,00 €

Abwahl der Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung kann im individuellen Bausteinrechner auch abgewählt werden. Wir empfehlen dies jedoch nur, wenn Sie bereits eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung (Vorversicherung) haben. Langfristig sollten Sie jedoch die Betriebshaftpflichtversicherung in die «Consulting-Haftpflicht» integrieren

 
Maximierung der Versicherungssumme / Deckungssumme

Die Versicherungssummen der «Consulting-Haftpflicht» für Vermögensschäden, Personen- und Sachschäden stehen grundsätzlich je Schadenfall zur Verfügung. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres wird auf das Doppelte der Versicherungssumme begrenzt (sogenannte 2-fache Maximierung).

Zur Erklärung ein Beispiel: Versicherungssumme 500.000,00 € / 2-fach maximiert:
=> Pro Schaden zahlt der Versicherer max. 500.000,00 € Schadenersatz.
Für alle Schäden eines (Versicherungs-) Jahres zahlt er jedoch maximal 1 Mio. €.

 
Selbstbeteiligungsregelungen der «Consulting-Haftpflicht»

Für Vermögensschäden und Sachschäden beträgt die Selbstbeteiligung 100,00 € je Schadenfall. Für Personenschäden besteht keine Selbstbeteiligung.

Bei Einschluss des optionalen Bausteins «Rücktritt vom Auftrag / Projekt» beträgt die Selbstbeteiligung für Eigenschäden 10 %, mindestens jedoch 100,00 € je Schadenfall.

 
Jahresbruttobeitrag

Jahresbruttobeitrag ist der Zahlbeitrag für den Versicherungsvertrag inklusive Versicherungssteuer.

Hinweis: Bei der Versicherungssteuer und der Mehrwertsteuer handelt es sich um zwei unterschiedliche Steuerarten.
Die Versicherungssteuer (kurz VSt) ist nicht wie die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer als Vorsteuer abzugsfähig. Jedoch ist der Versicherungsbeitrag zzgl. der Versicherungsteuer als Betriebsausgabe anzusetzen.
 

 
Eigenschaden bei Rücktritt des Auftraggebers

Unternehmerisches Risiko reduzieren

Durch diesen optionalen Versicherungsbaustein «Rücktritt vom Auftrag / Projekt» können Sie Ihr unternehmerisches Risiko durch den berechtigten Rücktritt Ihres Kunden / Auftraggebers von einem laufenden Beratervertrag erheblich reduzieren.

Hintergrund: Bei einem Beratungsauftrag auf Werkvertragsbasis (z.B. Erstellung eines Gutachtens oder einer Analyse, Zertifizierung eines Unternehmens) hat Ihr Auftraggeber bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den Rücktritt vom Auftrag geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug bereits erhaltene Beratungshonorare zurückbezahlt oder auf fällige Honorare verzichtet werden. In diesen Fällen greift der Baustein «Rücktritt vom Auftrag».

Personal- und Sachkosten versichert

Der Versicherer ersetzt gemäß den Besonderen Bedingungen 11-2010 der «Consulting-Haftpflicht» Ihre vergeblichen Aufwendungen (Personal- und Sachkosten, nicht jedoch entgangenen Gewinn) im Falle eines berechtigten Rücktritts Ihres Kunden vom Beratervertrag auf Werkvertragsbasis, soweit der Grund für den Rücktritt nicht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen durch den Versicherungsnehmer beruht.

Der Zusatzbaustein versichert:

  • Ihre vergeblichen Aufwendungen
  • Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitern und Subunternehmern
  • «Passiver Rechtschutz»: Der Versicherer klärt auf seine Kosten, ob der Rücktritt Ihres Auftraggebers gerechtfertigt war.

Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Versichert sind Schäden bis zu einer Versicherungssumme von 100.000,00 € pro Schadenfall. Die Selbstbeteiligung beträgt 10 % der vergeblichen Aufwendungen, mindestens jedoch die im Versicherungsschein vereinbarte Selbstbeteiligung von 100,00 € je Schadenfall.

 
Directors & Officers Versicherung (D&O)

Die optionale D&O Versicherung (auch Manager Haftpflicht genannt) bietet für Interim Manager (Manager auf Zeit) zusätzlichen Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche in ihrer Funktion als Organ (z.B. Geschäftsführer oder Vorstand) eines Unternehmens.

Ein Interim Manager in Organfunktion haftet z.B. nach § 93 Abs. 2 AktG und § 43 Abs. 2 GmbHG auch gesellschaftsrechtlich, d.h. für Schadensansprüche, die aus Pflichtverletzungen im Rahmen seiner Tätigkeit als Mitglied des Managements resultieren. In Kombination mit der «Consulting-Haftpflicht» bietet die D&O Versicherung vollumfänglichen Schutz vor Ansprüchen aus Beraterverträgen sowie vor gesellschaftsrechtlichen Schadensersatzansprüchen.

Hinweis: Per Definition ist ein Manager auf Zeit (Interim Manager) in Organfunktion ein zeitlich befristeter und i.d.R. auf Honorarbasis tätiger Geschäftsführer oder Vorstand mit klar definierten Führungsaufgaben. Er zeichnet für die ihm übertragene Führungsaufgabe verantwortlich, indem ihm entsprechende Vollmachten (wie z.B. Prokura) erteilt werden.

Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)

Im Rahmen der D&O Versicherung übernimmt der Versicherer auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen und trägt in diesem Zusammenhang auch die Kosten z.B. für Anwälte, Gutachter und Gerichte (Passiver Rechtsschutz).

Wird dem Interim Manager eine wissentliche Pflichtverletzung vorgeworfen, übernimmt der Versicherer dennoch die Abwehr von Haftpflichtansprüchen, bis die wissentliche Pflichtverletzung durch Urteil oder sonstige Tatsachenfeststellung eines Gerichts, Entscheidung eines Mediators, Anerkenntnis oder einer anderweitigen Vereinbarung festgestellt wurde; in diesem Fall ist der Versicherungsnehmer zur Rückzahlung der vom Versicherer auf diesen Versicherungsfall erbrachten Leistungen verpflichtet.

Versicherungssumme und Selbstbeteiligung

Die Versicherungssumme für den D&O Baustein beträgt 100.000,00 € je Versicherungsfall. Die Selbstbeteiligung beläuft sich auf 100,00 € je Versicherungsfall.

 
Mergers & Acquisitions (M&A)

Der optionale Zusatzbaustein M&A erweitert den Versicherungsschutz für Unternehmensberater, die im Bereich Mergers & Acquisitions tätig sind.

Unter M&A versteht der Versicherer die Beratung, Vermittlung, Strukturierung und Steuerung von Prozessen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Abwicklung bei

  • Käufen und Verkäufen von Unternehmen und Unternehmensteilen,
  • der Unternehmensnachfolge,
  • der Ermittlung des Kapitalbedarfs, der Entwicklung von Finanzierungskonzepten und der Kapitalbeschaffung.

In diesem Zusammenhang besteht auch Versicherungsschutz für die Bewertung und Analyse von Unternehmen und Unternehmensteilen (inklusive Due Diligence Verfahren).

Für die Leistungserweiterung Mergers & Acquisitions gibt es zusätzliche Ausschlüsse

Kein Versicherungsschutz wird gewährt für Ansprüche

  • wegen des Nichteintreffens von in Aussicht gestellten wirtschaftlichen Entwicklungen;
  • wegen unrichtigem oder unvollständigem Prospektinhalt;
  • wegen Rechts- oder Steuerberatung;
  • die daraus resultieren, dass die dem Versicherungsnehmer zur Verfügung gestellten Daten oder Informationen unrichtig oder unvollständig sind.

Versicherungssummen und Selbstbeteiligung

Die Versicherungssumme für den Bereich M&A entspricht der gewählten Versicherungssumme für die Vermögensschadenhaftpflicht (zwischen 250.000,00 € und 2.000.000,00 €) und ist  2-fach maximiert.
Die Selbstbeteiligung beträgt 100,00 € je Versicherungsfall.

Wie stelle ich den Online-Antrag?

Schritt 1: Auswahl der gewünschten Tarife / Bausteine

Stellen Sie sich mit der Tarifauswahl oder dem individuellen Bausteinrechner Ihren individuellen Consulting-Haftpflicht-Vertrag zusammen.

Schritt 2: Beantworten der Antragsfragen

Sie geben die zu versichernden Tätigkeiten über ein Auswahlmenü an und beantworten maximal 6 einfache Fragen mit «ja» und «nein».

Schritt 3: Ergänzen der persönlichen Daten

Sie ergänzen Ihre persönlichen Daten und vergeben sich ein Passwort für den Zugang zum Kundenbereich «Mein exali».

Schritt 4: Zusammenfassung

Im letzen Schritt erhalten Sie noch einmal zur Überprüfung des Antrags alle Daten in einer Zusammenfassung dargestellt. Anschließend können Sie den Antrag absenden.

Vertrag aktivieren und Download der Police

Nachdem Sie den Antrag abgesendet haben, erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Aktivierungslink. Nach der Aktivierung des Vertrages können Sie den ersten Versicherungsschein und die signierte Beitragsrechnung im Kundenbereich «Mein exali» einsehen und herunterladen.

 
Wie erhalte ich die Police und wann beginnt mein Vertrag?

Versicherungsschein (= Police)

Der Versicherungsschein wird von exali elektronisch erstellt und in Ihrem SSL-geschützten Kundenbereich «Mein exali» als Download zur Verfügung gestellt. Im Kundenbereich sind zudem die Beitragsrechnung, Ihr Antrag, die Versicherungsbedingungen und sämtliche nach der VVGInfoV vorgeschriebenen Verbraucherinformationen als PDF hinterlegt.

Im Kundenbereich «Mein exali» können Sie zudem eine Versicherungsbestätigung in deutscher und englischer Sprache erstellen oder Ihr «Consulting-Haftpflicht-Siegel» beantragen.

Versicherungsbeginn

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Antrag von Ihnen ausgewählten Datum (jeweils 12:00 Uhr MEZ). Voraussetzung dafür ist, dass Sie alle Fragen im Antrag mit «nein» beantwortet haben.

Hinweis: Sollten Sie eine der Fragen mit «ja» beantworten, werden wir mit Ihnen diese(n) offenen Punkt(e) i.d.R. innerhalb von 48 Stunden klären. Danach erfolgt dann die Online-Policierung.

Ist als Beginn das aktuelle Datum von Ihnen ausgewählt, beginnt der Vertrag am aktuellen Tag (auch Samstag oder Sonntag!). Im Online-Antrag können Sie eine Rückdatierung bis zu 1 Monat oder ein Datum, das bis zu 4 Monate in der Zukunft liegt, wählen.

 
Wie zahle ich den ersten Beitrag zur «Consulting-Haftpflicht»?

Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Bankeinzug. Dadurch können wir die Online-Policierung und den sofortigen Versicherungsschutz sicherstellen. Anderenfalls würde der so genannte «materielle» Versicherungsschutz erst mit Eingang des Erstbeitrages beim Versicherer beginnen.

Je nachdem, ob Sie im Antrag die Hauptfälligkeit in 12 Monaten (als Standard im Antrag vorbelegt) oder abweichend die einheitliche Hauptfälligkeit (01.01. eines Jahres) auswählen, beläuft sich der Erstbeitrag auf einen vollen Jahresbeitrag (für 12 Monate) oder auf den anteiligen «Rumpfbeitrag», vom gewünschten Versicherungsbeginn bis zum 01.01. des Folgejahres.

Besonderheit

Wählen Sie die Hauptfälligkeit in 12 Monaten (wie als Standard im Antrag vorbelegt) und fällt der gewünschte Versicherungsbeginn nicht auf den 01. eines Monats, ist der erste Rumpfmonat beitragsfrei versichert.

Zwei Beispiele mit Versicherungsbeginn 15.04.2010

  1. Hauptfälligkeit in 12 Monaten (im Antrag als Standard vorbelegt)
    Erster Rumpfmonat ist beitragsfrei versichert ⇒ Erstbeitrag für 01.05.2010 bis 01.05.2011
  2. Abweichend einheitliche Hauptfälligkeit im Antrag gewählt
    Erste Hauptfälligkeit ist der 01.01.2012 ⇒ Erster Beitrag für 15.04.2010 bis 01.01.2011
 
Wie sind die Mindestvertragslaufzeit und Kündigung geregelt?

1. Mindestvertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr. Bei „individueller“ Hauptfälligkeit (z.B. vom 05.06.2011 - 01.07.2012) beträgt die Laufzeit genau den Rumpf-Monat (sofern als Beginn nicht der 01. eines Monats gewählt wird) + 12 Monate. Der Rumpf-Monat (hier: 05.06.2011-01.07.2011) ist in diesem Fall beitragsfrei.
Wählt ein Kunde die „einheitliche“ Hauptfälligkeit (die Fälligkeit des Vertrages ist unabhängig vom Beginn jeweils der 01.01. eines Jahres), so berechnet sich die Vertragslaufzeit wie folgt: 05.06.2011 bis 01.01.2012 (=Rumpf-Jahr) + 01.01.2012 bis 01.01.2013.
Somit ist die Mindestvertragslaufzeit bei dieser Variante länger als bei der individuellen Hauptfälligkeit (jeweils Rumpf-Jahr + 12 Monate) Es erfolgt eine tagesgenaue Abrechnung (Rumpf-Monat ist nicht beitragsfrei).
Standardmäßig ist jedoch die „individuelle“ Hauptfälligkeit und somit eine Mindestvertraglaufzeit von 12 Monaten (+ ggf. beitragsfreier Rumpf-Monat) eingestellt.
Den genauen Beginn und die Variante der Hauptfälligkeit bestimmen Sie selbst im Online-Antrag.

2. Verlängerung und Kündigung des Vertrages

Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien (Versicherungsnehmer oder Versicherer) unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird.

3. Sonderkündigungsrecht

Neben dem unter Punkt 2. beschriebenen ordentlichen Kündigungsrecht zum Ablauf des Vertrages besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich nach Eintritt eines Schadenfalles zu kündigen.

Zudem haben Sie das Recht, die Versicherung bei einem Risikowegfall (beim Freiberufler z.B. Wechsel in die Festanstellung) außerordentlich zu kündigen. Die ggf. zu viel bezahlten Beiträge werden Ihnen in diesem Fall anteilig zurückerstattet.

 
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Wer sich bei XING, dem sozialen Netzwerk für berufliche Kontakte, angemeldet ist, hat auch Interesse an Businesskontakten. Sollte man zumindest meinen. Dass die Kontaktaufnahme jedoch auch zur rechtlichen Auseinandersetzung führen kann, diese Erfahrung machte ein freiberuflicher Film...
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Wenn im Frühjahr der Ruf nach München eilt, dann ist auch das exali-Team mit von der Partie: Zum vierten Mal veranstaltete der Spezialversicherer Hiscox kürzlich seinen Haftpflichttag in der bayerischen Hauptstadt. Eine Veranstaltung, bei der sich jedes Jahr zahlreiche Vertreter...
03.02.2012
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