IT-Haftpflicht - Die bessere Betriebshaftpflicht

IT-Haftpflicht

Die bessere Betriebshaftpflicht

Wir bieten Ihnen genau die IT-Haftpflichtversicherung, die Ihre Risiken als Selbstständiger in der IT- und Telekommunikationsbranche abdeckt. Dafür sorgen auch höchstmögliche Versicherungssummen.
Unser IT Haftpflicht Konzept über die Hiscox und seine Versicherungsbausteine:

  • Betriebshaftpflicht bzw. Berufshaftpflicht
  • Vermögensschadenhaftpflicht mit Eigenschadenversicherung
  • Zusatzschutz für Projektverträge / Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt
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Wie hoch war Ihr Nettoumsatz in den letzten 12 Monaten?
      
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exali-Tarif zur IT-Haftpflicht Grund-Deckung (Startup) Standard-Deckung Classic-PLUS-Deckung

Vermögensschadenhaftpflicht

Versichert die typischen Vermögensschäden durch Ihre
Tätigkeiten und Dienstleistungen

pauschal 500.000,00 â‚¬ 1.000.000,00 â‚¬ 2.500.000,00 â‚¬

Büro- & Betriebshaftpflicht

Sachschäden

pauschal 5.000.000,00 â‚¬ pauschal 5.000.000,00 â‚¬

Personenschäden

2.500.000,00 â‚¬

Maximierung der Deckungssummen

2-fach maximiert 2-fach maximiert 2-fach maximiert

Selbstbeteiligung
(entfällt für Personenschäden)

500,00 € 1.500,00 € 2.000,00 €

Jahresbruttobeitrag
(Jahresnettobeitrag)

737,80 €
(620,00 €)
1.368,50 €
(1.150,00 €)
1.785,00 €
(1.500,00 €)

Tarifauswahl

Besondere Leistungserweiterung der IT-Haftpflicht (optional)

Zusatzschutz für Projektverträge

Versichert sind unter anderem Ihre ausstehenden Honorare durch eine außerordentliche Kündigung Ihres Dienstvertrages, Vertragsstrafen (bei Verstößen gegen Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits-, Datenschutz- sowie Wettbewerbsvereinbarungen mit Ihren Auftraggebern) sowie die Verlängerung der Nachhaftung um 6 Monate.

178,50 €
(150,00 €)
737,80 €
(620,00 €)
Jahresbruttobeitrag:
(Jahresnettobeitrag)
 
 
Startup-Tarif
Für alle IT-Experten und IT-Dienstleister, deren Jahresnettoumsatz (= Umsatz ohne Umsatzsteuer) in den letzten 12 Monaten nicht über 100.000,00 € lag, gibt es die Grund-Deckung zum günstigen Startup-Tarif. Sollte der Jahresumsatz in der Zukunft diese Schwelle überschreiten, wird die «IT-Haftpflicht» zur nächsten Hauptfälligkeit auf den regulären Tarif umgestellt.

Hinweis: Sie müssen eine Überschreitung der Umsatzgrenze nicht sofort bei exali oder dem Versicherer Hiscox melden. Es ist ausreichend, wenn Sie im Rahmen der jährlichen Änderungsanzeige (so genannte Online-Jahresmeldung) den höheren Umsatz angeben. Bei Überschreiten der Umsatzgrenze ergibt sich bedingungsgemäß keine Nacherhebung des Beitrags für das abgelaufene Jahr, sondern lediglich eine Anpassung für das neue Versicherungsjahr.
 
Jahresnettoumsatz
Unter Jahresnettoumsatz versteht der Versicherer den Umsatz der letzten 12 Monate vor Antragstellung ohne Umsatzsteuer.
Umsatz = Summe der in einer Periode verkauften, mit ihren jeweiligen Verkaufspreisen bewerteten Leistungen.
 
«IT-Haftpflicht» für Versicherungsnehmer mit Sitz in Österreich

Die Tarife der «IT-Haftpflicht» können auch IT-Experten und Dienstleister mit Sitz in Österreich beantragen. Da die österreichische Versicherungssteuer 11 % anstatt 19 % wie in Deutschland beträgt, weichen die Bruttobeiträge von den deutschen Beiträgen ab und scheinen günstiger zu sein. Die Nettobeiträge sind jedoch identisch.

Wenn Sie in der Tarifübersicht den Geschäftssitz Österreich auswählen, werden Ihnen automatisch die für Österreich gültigen Beiträge angezeigt.

Ergänzende Bedingungen für Versicherungsnehmer in Österreich:

Für Versicherungsnehmer in Österreich wird dem Versicherungsvertrag österreichisches Versicherungsvertragsrecht (VersVG) zugrunde gelegt. Dabei wird der Abschnitt „Allgemeine Regelungen“ der IT-Haftpflicht Bedingungen Hiscox 04-2010 durch die AVB-Austria exali 04-2012 IT ersetzt.

 
Betriebshaftpflichtversicherung für IT-Experten

Die «IT-Haftpflicht» bietet Ihnen umfassenden Schutz vor Schadenersatzansprüchen Dritter und vor bestimmten Eigenschäden. Im Gegensatz zu herkömmlichen Betriebshaftpflichtversicherungen sind auch reine Vermögensschäden z.B. durch Programmierfehler, Umsatzausfälle beim Kunden, Projektverzögerungen, Urheberrechtsverletzungen und Abmahnungen versichert.

Die «IT-Haftpflicht» beinhaltet folgende Versicherungsbausteine:

  • Vermögensschadenversicherung (kurz VSH)
  • Büro- & Betriebshaftpflichtversicherung (kurz BHV)
  • Produkthaftpflichtversicherung
  • Eigenschadenversicherung (z.B. Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt)

Versicherte Tätigkeitsbereiche.

Die «IT-Haftpflicht» versichert allgemein Selbständige, Freiberufler und Dienstleister. Durch das Prinzip der „Offenen-Deckung“ sind dabei alle Tätigkeiten im Einsatzbereich IT- und Telekommunikation (TK) versichert, die nicht explizit in den Versicherungsbedingungen als ausgeschlossen genannt werden. Daher handelt es sich bei der nachstehenden Aufzählung versicherter Tätigkeiten lediglich um Beispiele:

Programmierung & Entwicklung
Programmierer, SPS Programmierer, Systemprogrammierer, System-Engineer, Software-Entwickler, Software Architekten, Software Engineers, IT-Engineer, IT-Ingenieur, EDV-Ingenieur, Informatiker, Open Source Entwickler, Java Entwickler, Java Enterprise Entwickler (JEE, J2EE), Lotus Notes Entwickler, SAP Entwickler, iOS / Android Entwickler, Mobil-App-Entwickler, Datenbank Entwickler, Web Developer, Hardware Entwickler, Sharepoint Spezialisten, Datenbankadministratoren (z.B. Oracle), IT Tester / Testspezialisten (Software)

IT-Beratung & IT-Management
(Senior / Junior) IT Consultants, SAP Berater, SAP Consultants, Oracle Berater, CRM Berater, IT Berater / EDV Berater, BI Consultants, Business Analysts (IT, EDV), Systemanalytiker, IT Projekt-Manager / Change Manager, IT Projektleiter, IT Interim Manager / IT Manager, Prozessoptimierer, SEO / SEM Consultants, Datenmanager, IT Sachverständige / EDV Gutachter

Web-, IT- & TK-Dienstleistung
IT-Dienstleister, EDV-Dienstleister, IT Service-Provider, Provider / TK Service Provider, Internet Provider, Cloud Computing Spezialisten, SaaS Spezialisten, Rechenzentren, Rechenzentrumsbetreiber, Datenverarbeitungsbetriebe, Internet-Dienstleister, Web-Dienstleister, Internetagenturen, Online-Dienstleister, Webserver Administratoren, Webhoster, Hoster, e-commerce Spezialisten, VoIP Experten

Netzwerk & Handel
Hardware Hersteller, Hardware Händler, Hardware Betreuer, Netzwerk Administratoren, Netzwerk Betreuer / System Administratoren, Netzwerkspezialisten, Fachinformatiker, PC Techniker, Software Händler, Lizenz Händler

Optionale Leistungserweiterung „Zusatzschutz für Projektverträge“

Um den besonderen Anforderungen aus dem IT-Projektgeschäft gerecht zu werden, bietet die IT Betriebshaftpflichtversicherung spezielle und exklusive Leistungserweiterungen für Risiken aus Projektverträgen. Versichert sind z.B.

  • ausstehende Honorare (Eigenschaden) nach einer außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrages
  • Vertragsstrafen bei Verstößen gegen Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits-, Datenschutz- sowie Wettbewerbsvereinbarungen mit Ihren Auftraggebern
  • Erweiterung der Nachhaftung für Schadenfälle, die bis zu 6 Monate nach Aufgabe der Tätigkeit als Freiberufler / Selbstständiger eintreten
 
Vermögensschadenhaftpflicht „VSH“

Definition Vermögensschaden

Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden (Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen) sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.

Vermögensschäden typisch im IT- und TK-Umfeld

Häufig führen Schäden bei IT- und TK- Projekten zu einem Vermögensnachteil (sprich Vermögensschaden) Ihrer Kunden oder von sonstigen Dritten, wie die folgenden Beispiele zeigen:
  • Programmierfehler bei der Erstellung einer Abrechnungssoftware
  • Umsatzausfall des Kunden aufgrund einer Fehlfunktion im Bestellformular
  • Abmahnung und Schadenersatzforderung durch Urheberrechtsverletzungen
  • Mehrkosten des Kunden durch fehlerhafte IT-Beratung
  • Schaden durch Weitergabe virenbehafteter Dateien
  • Schaden durch fehlerhaftes Datenbank-Update
  • Datenverlust durch fehlerhafte Datensicherung
  • versehentliches Löschen von Kundendaten
  • Schaden durch fehlerhafte Konfiguration einer VoIP-Anlage
  • Regressansprüche aufgrund einer gehackten Software (Sicherheitslücke)

All-Risk-Deckung

Durch die „All-Risk-Deckung“ sind alle Risiken als IT-Experte und IT-Dienstleister versichert, ohne diese abschließend aufzuzählen.

Zur Absicherung von Vermögensschäden bietet Ihnen die «IT-Haftpflicht» Versicherungssummen zwischen 500.000,00 € und 2.500.000,00 €.

Mitversicherte Personen

  • Mitglieder der Geschäftsführung des Versicherungsnehmers
  • angestellte und freiberufliche Mitarbeiter*, Volontäre und Praktikanten
  • in den Betrieb eingegliederte Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen
* freie Mitarbeiter = in den Betrieb des Versicherungsnehmers eingegliederte natürliche Personen, soweit diese im Namen und Auftrag des Versicherungsnehmers tätig werden

Mitversichert gelten auch Leistungen und Tätigkeiten von

  • rechtlich selbstständigen Tochtergesellschaften im Inland sowie
  • rechtlich unselbstständigen Niederlassungen im In- oder Ausland (nicht in den USA oder Kanada).
Hinweis: Versicherungsschutz besteht auch, wenn Sie Subunternehmer beauftragen. Die persönliche Haftpflicht des Subunternehmers ist jedoch nicht versichert.

Eigenschadenversicherung

Neben der Schädigung eines Dritten (z.B. Kunde oder Auftraggeber) sind durch die «IT-Haftpflicht» auch bestimmte eigene Schäden (Sach- und Vermögensschäden) versichert:

  • Rücktritt des Auftraggebers vom laufenden Projekt
  • Zerstörung der eigenen Webseite
  • Unredlichkeit einer mitversicherten Personen
 
Bürohaftpflicht & Betriebshaftpflicht „BHV“
In der «IT-Haftpflicht» ist als wichtige Ergänzung zur Absicherung von Personen- und Sachschäden eine umfassende Betriebshaftpflicht integriert. Bei der Betriebshaftpflicht handelt es sich ebenso wie bei der Vermögensschadenhaftpflicht um eine „All-Risk-Deckung“.

Versichert sind Personen- und Sachschäden durch Ihren Bürobetrieb und / oder die Leistungserbringung vor Ort beim Auftraggeber, auf Kundenterminen, auf Dienstreisen oder bei der Teilnahme an Messen. Zudem sind z.B. versichert

  • Tätigkeitsschäden (Tätigkeiten an fremden Sachen)
  • Mietsachschäden (Beschädigung von gemieteten, gepachteten, geleasten Gebäuden oder Räumlichkeiten)
  • übergreifende Feuerschäden
  • Schlüsselverlustschäden (fremde Schlüssel/Code-Karten) inkl. Objektsicherungsmaßnahmen
  • Schäden aus der Umwelthaftung
exali bietet hohe Versicherungssummen
Diese und viele weitere Personen- und Sachschäden sind durch die «IT-Haftpflicht» mit einer Versicherungssummen bis zu 5.000.000,00 € versichert. Die Versicherungssumme ist dabei 2-fach maximiert, d.h. für alle Betriebshaftpflicht-Schadenfälle eines Jahres steht die doppelte Summe für Schadenzahlungen zur Verfügung.
 
Maximierung der Versicherungssumme / Deckungssumme
Die Versicherungssummen der «IT-Haftpflicht» für Vermögensschäden, Personen- und Sachschäden stehen grundsätzlich je Schadenfall zur Verfügung. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres wird auf das Doppelte der Versicherungssumme begrenzt (sogenannte 2-fache Maximierung).

Zur Erklärung ein Beispiel:
Deckungssumme 500.000,00 € / 2-fach maximiert: » Pro Schaden zahlt der Versicherer max. 500.000,00 € Schadenersatz. Für alle Schäden eines (Versicherungs-) Jahres zahlt er jedoch maximal 1 Mio. €.
 
Selbstbeteiligungsregelungen der «IT-Haftpflicht»

Vermögensschäden und Sachschäden

Für Vermögensschäden und Sachschäden liegt die Selbstbeteiligung je nach Tarif bei einem festen Betrag zwischen 500,00 € und 2.000,00 €. Die Selbstbeteiligung wird bei der Schadenabwicklung vom Erstattungsbetrag abgezogen und ist vom Versicherungsnehmer zu tragen.
Hinweis: Für Personenschäden gibt es keine Selbstbeteiligung.

Eigenschadenversicherung

Die Selbstbeteiligung für Eigenschäden durch Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt beträgt 10% der vergeblichen Aufwendungen, mindestens jedoch die im gewählten Tarif vereinbarte Selbstbeteiligung.

Optionaler Zusatzschutz für Projektverträge

Bei einer außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrags beträgt die Selbstbeteiligung 15 % des noch offenen Honorars, mindestens jedoch die im gewählten Tarif vereinbarte Selbstbeteiligung.
 
Jahresbruttobeitrag

Jahresbruttobeitrag ist der Zahlbeitrag für den Versicherungsvertrag inklusive Versicherungssteuer.

Hinweis: Bei der Versicherungssteuer und der Mehrwertsteuer handelt es sich um zwei unterschiedliche Steuerarten.
Die Versicherungssteuer (kurz VSt) ist nicht wie die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer als Vorsteuer abzugsfähig. Jedoch ist der Versicherungsbeitrag zzgl. der Versicherungsteuer als Betriebsausgabe anzusetzen.
 

 
Optionaler Zusatzschutz für Projektverträge

Zur Absicherung von Risiken aus IT-Projektverträgen mit Ihren Auftraggebern können Sie optional den Versicherungsschutz der «IT-Haftpflicht» erweitern. Versichert sind durch den Zusatzschutz u.a.

  • ausstehende Honorare (Eigenschaden) nach einer außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrages
  • Vertragsstrafen bei Verstößen gegen Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits-, Datenschutz- sowie Wettbewerbsvereinbarungen mit Ihren Auftraggebern
  • Erweiterung der Nachhaftung für Schadenfälle, die bis zu 6 Monate nach Aufgabe der Tätigkeit als Freiberufler / Selbstständiger eintreten
  • Erweiterung des Versicherungsschutzes für Fälle, bei denen Sie durch rechtlich gültige AGB Ihrer Auftraggeber bzw. Projektvermittler Haftungsbegrenzungen akzeptieren und dadurch die Regressmöglichkeit des Versicherers einschränken.

Hinweis: Versicherungsschutz besteht nach Ziffer V, 1.2 der IT-Haftpflicht-Bedingungen Hiscox 04-2010 ausschließlich für Projekte, die nach Versicherungsbeginn bzw. Einschluss der Leistungserweiterung begonnen haben.

Mehr Informationen finden Sie in den IT-Haftpflicht Besondere Bedingungen exali 06-2011 unter Ziffer III. Zusatzschutz für Projektverträge.

Wie stelle ich den Online Antrag?

Schritt 1: Auswahl der gewünschten Tarife

Sie können zwischen verschiedenen Tarifvarianten mit unterschiedlich hoher Versicherungssumme für Vermögensschäden wählen.

Schritt 2: Beantworten der Antragsfragen

Sie beantworten die 7 einfachen Antragsfragen mit „ja“ und „nein“.

Schritt 3: Ergänzen der persönlichen Daten

Sie ergänzen Ihre persönlichen Daten und vergeben ein Passwort für den Zugang zum Kundenbereich „Mein exali“.

Schritt 4: Zusammenfassung

Im letzten Schritt erhalten Sie zur Überprüfung des Antrags noch einmal alle Daten in einer Zusammenfassung dargestellt. Anschließend können Sie den Antrag absenden.

Vertrag aktivieren und Download der Police

Nachdem Sie den Antrag abgesendet haben, erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Aktivierungslink. Nach der Aktivierung des Vertrages können Sie den ersten Versicherungsschein und die signierte Beitragsrechnung im Kundenbereich „Mein exali“ einsehen und herunterladen.

 
Wie erhalte ich die Police und wann beginnt mein Vertrag?

Versicherungsschein (=Police)

Der Versicherungsschein wird von exali elektronisch erstellt und in Ihrem SSL-geschützten Kundenbereich „Mein exali“ zum Download zur Verfügung gestellt. Im Kundenbereich sind zudem die Beitragsrechnung, Ihr Antrag, die Versicherungsbedingungen und sämtliche nach der  VVGInfoV vorgeschriebenen Verbraucherinformationen als PDF hinterlegt.

Im Kundenbereich „Mein exali“ können Sie außerdem eine Versicherungsbestätigung in deutscher und englischer Sprache erstellen oder Ihr persönliches „IT-Haftpflicht-Siegel“ beantragen.

Versicherungsbeginn

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Antrag von Ihnen ausgewählten Datum (jeweils 12:00 Uhr MEZ). Voraussetzung dafür ist, dass Sie alle Fragen im Antrag mit „nein“ beantwortet haben .

Hinweis: Sollten Sie eine der Fragen mit „ja“ beantworten, werden wir mit Ihnen diese(n) offenen Punkt(e) i.d.R. innerhalb von 48 Stunden klären. Danach erfolgt dann die Online-Policierung.

Ist als Beginn das aktuelle Datum von Ihnen ausgewählt, beginnt der Vertrag am aktuellen Tag (auch Samstag oder Sonntag!). Im Online-Antrag können Sie eine Rückdatierung bis zu 1 Monat oder ein Datum, das bis zu 4 Monate in der Zukunft liegt, wählen.

 
Wie zahle ich den ersten Beitrag zur «IT-Haftpflicht»?

Der Versicherer bietet nur die jährliche Zahlweise an. Die Beitragszahlung erfolgt per Bankeinzug. Dadurch können wir die Online-Policierung und den sofortigen Versicherungsbeginn sicherstellen. Anderenfalls würde der so genannte „materielle“ Versicherungsschutz erst mit Eingang des Erstbeitrages beim Versicherer beginnen.

Je nachdem, ob Sie die im Antrag vorgegebene, individuelle Hauptfälligkeit oder abweichend den 01.01. als Hauptfälligkeit im Antrag auswählen, beläuft sich der Erstbeitrag entweder auf einen vollen Jahresbeitrag (für 12 Monate) oder auf den anteiligen „Rumpfbeitrag“ (wenn als Hauptfälligkeit der 01.01. gewählt wird).

Besonderheit: Wählen Sie die im Antrag vorgegebene, individuelle Hauptfälligkeit und fällt der gewünschte Versicherungsbeginn nicht auf den 01. eines Monats, so ist der erste „Rumpfmonat“ beitragsfrei versichert.

Zwei Beispiele mit Versicherungsbeginn 03.06.2010:

  1. Im Antrag vorgegebene, individuelle Hauptfälligkeit (01.07.) gewählt
    Erster Rumpfmonat ist beitragsfrei → Erstbeitrag für 01.07.2010 bis 01.07.2011
    Versicherungsschutz aber schon ab 03.06.2010!
  2. Abweichend einheitliche Hauptfälligkeit 01.01. gewählt
    Erste Hauptfälligkeit ist der 01.01.2012 → Erster Beitrag für 03.06.2010 bis 01.01.2011
 
Wie sind die Mindestvertragslaufzeit und Kündigung geregelt?

1. Mindestvertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr. Bei „individueller“ Hauptfälligkeit (z.B. vom 05.06.2011 - 01.07.2012) beträgt die Laufzeit genau den Rumpf-Monat (sofern als Beginn nicht der 01. eines Monats gewählt wird) + 12 Monate. Der Rumpf-Monat (hier: 05.06.2011-01.07.2011) ist in diesem Fall beitragsfrei.
Wählt ein Kunde die „einheitliche“ Hauptfälligkeit (die Fälligkeit des Vertrages ist unabhängig vom Beginn jeweils der 01.01. eines Jahres), so berechnet sich die Vertragslaufzeit wie folgt: 05.06.2011 bis 01.01.2012 (=Rumpf-Jahr) + 01.01.2012 bis 01.01.2013.
Somit ist die Mindestvertragslaufzeit bei dieser Variante länger als bei der individuellen Hauptfälligkeit (jeweils Rumpf-Jahr + 12 Monate) Es erfolgt eine tagesgenaue Abrechnung (Rumpf-Monat ist nicht beitragsfrei).
Standardmäßig ist jedoch die „individuelle“ Hauptfälligkeit und somit eine Mindestvertraglaufzeit von 12 Monaten (+ ggf. beitragsfreier Rumpf-Monat) eingestellt.
Den genauen Beginn und die Variante der Hauptfälligkeit bestimmen Sie selbst im Online-Antrag.

2. Verlängerung und Kündigung des Vertrages

Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien (Versicherungsnehmer oder Versicherer) unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird.

3. Sonderkündigungsrecht

Neben dem unter Punkt 2. beschriebenen ordentlichen Kündigungsrecht zum Ablauf des Vertrages besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich nach Eintritt eines Schadenfalles zu kündigen.

Zudem haben Sie das Recht, bei einem Risikowegfall (beim Freiberufler z.B. Wechsel in die Festanstellung) die Versicherung außerordentlich zu kündigen. Die ggf. zu viel bezahlten Beiträge werden Ihnen in diesem Fall anteilig zurückerstattet.

 
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In der IT-Haftpflicht u.a. versicherte Tätigkeiten:

BI-Consultant
Business Analyst (IT, EDV)
Datenbankadministrator (z.B. Oracle)
Datenbankentwickler
Datenverarbeitungsbetrieb
EDV-Dienstleister
Informatiker / Fachinformatiker
Hardware Händler
Hardware Hersteller
Hardware-Betreuer
Hardwareentwickler
Internet- / Web-Dienstleister
Internet Service Provider
iOS / Android Entwickler
IT Interim Manager / IT Manager
IT-Projektleiter / Change Manager
IT Service-Provider, IT-Dienstleister
IT-Berater / IT-Consultant / EDV-Berater
IT-Engineer / IT-Ingenieur / EDV-Ingenieur
IT-Sachverständiger / EDV-Gutachter
IT-Tester / Testspezialist (Software)
Java / Java Enterprise Entwickler
Lotus Notes Entwickler
Mobil-App-Entwickler
Netzwerk Administrator
Open Source Entwickler
Programmierer
Rechenzentrumsbetreiber
SAP-Berater, SAP-Consultant
SAP-Entwickler
SEO / SEM Consultant
Sharepoint Spezialist
Software Entwickler
Software Händler, Lizenzhändler
SPS-Programmierer
System-Administrator
Systemanalytiker
System-Engineer
VoIP-Experte
Webhoster / Hoster / Provider

 

Persönlicher Kontakt

+49 (0)821-80 99 46-0

Mo. bis Fr.: 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

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