D&O Versicherung / Directors and Officers Versicherung
Die Directors and Officers Versicherung (kurz D&O) wird auch Manager-Haftpflichtversicherung oder Organhaftpflichtversicherung genannt.
Sie ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Geschäftsführer, Vorstände und leitenden Angestellten, die sogenannten Organe, abschließt. Es handelt sich dabei um eine Versicherung zu Gunsten Dritter, die der Art nach zu den Berufshaftpflichtversicherungen gezählt wird.
Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus Sorgfaltspflichtverletzungen des Managements. Dabei sind Vorsatz bzw. wissentliche Pflichtverletzung im Innen- oder Außenverhältnis ausgeschlossen.
Da sich die Ansprüche aus der Organhaftung meist um einen Vermögensnachteil zu Lasten des Unternehmens drehen, ist in der D&O Versicherung der reine Vermögensschaden versichert. Ersetzt werden normalerweise alle Vermögensschäden, die während der Versicherungsperiode verursacht wurden und bei denen die Anspruchserhebung noch innerhalb der Versicherungslaufzeit erfolgt (sogenanntes "claims-made-Prinzip"). In der Regel sind auch schon vorher verursachte Vermögensschäden in den Versicherungsschutz integriert (Rückwärtsdeckung), soweit die Erhebung des Anspruchs nach Vertragsbeginn erfolgt und die Pflichtverletzung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht bekannt war oder hätte sein können.
Die von exali angebotene «Consulting-Haftpflicht» kann für Interim Manager um eine optionale, persönliche D&O Versicherung erweitert werden.
Weiterführende Informationen zur Organhaftung bei Management auf Zeit bzw. Interim Management
(siehe auch Berufshaftpflichtversicherung, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, claims-made-Prinzip)
D&O Versicherung / Directors and Officers Versicherung
Dauerschuldverhältnis
Deckung
Deckungssumme
Deliktische Haftung (Verschuldenshaftung)
Dienstvertrag
Dread-Disease-Versicherung kurz DD


