Maximierung der Deckungssumme
Die Deckungssummen stehen grundsätzlich je Schadenfall zur Verfügung, die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres wird jedoch meistens auf das Doppelte der Deckungssumme begrenzt (sogenannte 2-fache Maximierung).
Z.B. Deckungssumme 2,5 Mio. €/ 2-fach maximiert: Pro Schaden zahlt der Versicherer max. 2,5 Mio. €. Für alle Schäden eines (Versicherungs-) Jahres stehen jedoch maximal 5,0 Mio. € zur Verfügung.
Bei manchen Haftpflichtversicherungen steht die Deckungssumme jedoch nur einmal pro Versicherungsjahr zur Verfügung, z. B. in der Umwelt-Haftpflichtversicherung.
(siehe auch Deckungssummen und Mindestdeckungssummen).
Maximierung der Deckungssumme
Mergers & Acqusitions (M&A)
Mietsachschäden
Mindestdeckungssumme