Passiver Rechtsschutz
Mit « Passiver Rechtsschutz » im Rahmen der Haftpflichtversicherung (z.B. IT Haftpflicht, Media Haftpflicht oder Consulting Haftpflichtversicherung) bezeichnet man, dass der Versicherer neben den Leistungen für den Schadenersatz und die Schadenregulierung auch die Kosten für Abwehr eines unbegründeten Anspruchs trägt.
Dazu gehören Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten. «Passiv» bedeutet in diesem Zusammenhang dass sich die Leistung auf die Abwehr eines fremden Anspruches (z.B. vom Auftraggeber) bezieht und nicht auf die «aktive» Durchsetzung eigener Ansprüche.
Da selbst ausgefeilte AGB oder einzelvertragliche Regelungen keinen Schutz davor bieten, dass der Auftraggeber im Fall der Fälle versuchen wird, (freiberufliche) Dienstleister in Anspruch zu nehmen, kommt dem passivem Rechtsschutz eine zentrale Bedeutung im Schadenfall zu. Ob etwa grobe oder nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt - und somit die Haftungsbegrenzung der verwendeten AGB greift -, sehen im Schadenfall Auftraggeber und Auftragnehmer häufig gegensätzlich.
Auch die Frage, ob und wie weit eine Verschulden durch den Dienstleister vorliegt, ist grade im Bereich der komplexen IT, im Medienumfeld oder bei Beratungsleistungen oft erst durch einen langwieriges Verfahren oder gar einen Rechtsstreit zu klären.
Diese außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten und das damit verbundene Kostenrisiko für einen langwierigen Fall trägt dabei im Rahmen des passiven Rechtsschutzes der Haftpflichtversicherer. Zudem steht gerade bei spezialisierten Versicherern (wie z.B. der Hiscox) ein Expertennetzwerk von international agierenden Anwälten und Gutachtern für die Schadenbearbeitung zur Verfügung.
Hinweis: Die Kosten für Schadenregulierung oder Abwehr werden zusätzlich zur Deckungssumme (Leistungsobergrenze) vom Versicherer gezahlt, so lange die Deckungssumme für die Schadenersatzzahlung nicht überschritten wird. Übersteigt der Haftpflichtanspruch die vorgenannte Leistungsobergrenzen, trägt der Versicherer die Kosten nur insoweit, als sie bei einem Haftpflichtanspruch in Höhe der Leistungsobergrenze entstanden wären. Bei Ansprüchen vor Gerichten der USA und von Kanada sind meist die Kosten auf die Deckungssummen begrenzt.
Weitere Informationen:
- Passiver Rechtsschutz in der IT Haftpflicht Praxis
- Sie fragen wir antworten: Über IT-Haftpflichtversicherung auch Anwalts- und Gerichtskosten versichert?
(siehe auch Deckungssumme, grobe Fahrlässigkeit, leichte Fahrlässigkeit)
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