Unterdeckungssummen
Unterversicherungssummen - auch Sublimite genannt - sind Untersummen für bestimmte Teilrisiken (Rechtsverletzungen, EDV-Vermögensschäden, Produkthaftung, Folgeschäden etc.).
Beispiel für ein Sublimit in einer IT-Betriebshaftpflicht:
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Deckungssumme für Personenschäden: 1,5 Mio. €
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für Sachschäden 1 Mio. €, für Vermögensschäden: 1 Mio. €
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und Sublimit (steht nur im Vertragstext) für EDV-Vermögensschäden 50.000 €.
Ein IT-Haftpflichtvertrag sollte keine Sublimite vorsehen. Sonst wird mit einer auf den ersten Blick hohen Versicherungssumme der Anschein erweckt, dass ein umfassender Versicherungsschutz besteht, im Schadenfall ist dann jedoch festzustellen, dass viele mitversicherte Teilrisiken nur unzureichend abgedeckt sind (z. B. Rechtsverletzungen limitiert auf € 50.000,00).
Hinweis: In der exali IT-Haftpflichtversicherung und in der exali Media-Vermögensschaden-Haftpflicht gibt es keine Sublimite.
(siehe auch Sublimite)
Überschüsse (BU-Versicherung)
Umorganisation (BU-Versicherung)
Unterdeckungssummen
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