Verzögerungsschaden
Definition: Eine Leistungsverzögerung (Verzögerungsschaden) ist ein Fall der Leistungsstörung, bei dem der Schuldner die fällige Leistung nicht rechtzeitig erbringt. Der Verzögerungsschaden ist die Folge dieser Pflichtverletzung, wenn dem Gläubiger ein wirksamer, fälliger und durchsetzbarer Anspruch auf die Leistung zusteht.
Beispiele: Eine Webseite, ein Webshop, eine in Auftrag gegebene Software, ein Gutachten oder eine Analyse wird nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt fertig gestellt.
In der Praxis kommt es vor allem bei IT- und Consulting-Projekten zu Leistungsverzögerungen. Einige Studien sprechen von 15 bis 18 Prozent, andere von einem Drittel. Laut IAG Consulting drohen sogar knapp 70 Prozent aller IT-Projekte nicht zum Abschluss zu kommen.
Haftungsrechtliche Folgen: Schadensersatz bzw. Schadenersatz statt der Leistung ggf. Geltendmachung von Mehrkosten in Erwartung ordnungsgemäßer Leistung.
Sind Verzögerungsschäden – Leistungsverzögerungen versicherbar?
Bei vielen Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflichtversicherungen ist der Verzögerungsschaden ausgeschlossen.
Bei machen Versicherern ist der Verzögerungsschaden nur unter der Voraussetzung versichert, dass der Verzug auf einen Sachschaden, z. B. Brand- oder Wasserschaden im Büro, zurückzuführen ist.
Einige wenige Anbieter versichern Leistungsverzögerungen allgemein mit, sofern keine grob fahrlässige Fehleinschätzung der technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen durch den Versicherten vorliegt.
Hinweis: Die von exali angeboten Haftpflichtversicherungen bieten auch Schutz vor Verzögerungsschäden.
(siehe auch Erfüllungsschaden / Erfüllungsfolgeschaden, Leistungsverzögerung)
Vermögensschaden (reiner- / echter Vermögensschaden)
Vermögensschaden (unechter)
Vermögensschadenhaftpflicht
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Verschuldenshaftung (deliktische Haftung)
Verschuldensunabhängige Haftung
Verstoßtheorie / Verstoßprinzip (im Schadenfall)
Vertragliche Haftung
Vertragsstrafe – Konventionalstrafe
Verzögerungsschaden
Voranfrage (BU-Versicherung)
Vorläufige Deckung
Vorsatz
Vorsorgeversicherung / Vorsorgeklausel
Vorumsatzdeckung
VVG (Abkürzung)


