Voranfrage (BU-Versicherung)
Eine Voranfrage ist ein rechtlich nicht bindender Antrag an eine Versicherung. Sie wird von uns durchgeführt, wenn zu befürchten ist, dass es aufgrund der Angaben bei den Gesundheitsfragen oder besonderer Hobbies (Fallschirmspringen, Höhlentauchen usw.) zu einer «Erschwernis» (z.B. Beitragszuschlag oder Ausschluss bestimmter Diagnosen) kommen könnte. Die Versicherung gibt dann eine Einschätzung, zu welchem Ergebnis sie im Fall eines vollständigen Antrags kommen würde.
Wenn bereits früher einmal ein BU-Antrag gestellt und nur mit einer «Erschwernis» angenommen worden wäre, ist dies im laufenden Antrag meist anzugeben. Diese Angabe hat oft eine besonders gründliche Antragsprüfung zur Folge mit entsprechend geringen Chancen, dass es diesmal eine reibungslose Annahme gibt.
Eine Voranfrage ist dagegen nicht als Antrag zu werten und muss daher auch nicht angegeben werden. Sie ermöglicht uns, ohne Nachteile für Sie eine Einschätzung von verschiedenen Gesellschaften zu erhalten, ohne schon einen Vertrag einzugehen und Ihnen anschließend das für Sie beste Ergebnis anbieten zu können.
Vermögensschaden (reiner- / echter Vermögensschaden)
Vermögensschaden (unechter)
Vermögensschadenhaftpflicht
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Verschuldenshaftung (deliktische Haftung)
Verschuldensunabhängige Haftung
Verstoßtheorie / Verstoßprinzip (im Schadenfall)
Vertragliche Haftung
Vertragsstrafe – Konventionalstrafe
Verzögerungsschaden
Voranfrage (BU-Versicherung)
Vorläufige Deckung
Vorsatz
Vorsorgeversicherung / Vorsorgeklausel
Vorumsatzdeckung
VVG (Abkürzung)


